Aus den Rathäusern

Bauplatzvergabe im Baugebiet „Östlich Blumenstraße“

Die Gemeinde Köngen kann im Baugebiet Grundstücke für Privatpersonen veräußern. Zur Vergabe der Bauplätze wird folgender Kriterienkatalog als Grundlage...

Die Gemeinde Köngen kann im Baugebiet Grundstücke für Privatpersonen veräußern. Zur Vergabe der Bauplätze wird folgender Kriterienkatalog als Grundlage für die Entscheidungsfindung des Gemeinderats herangezogen:

1

Wohnsitz in Köngen

zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde seit mindestens 3 Jahren wohnhaft oder mindestens 5 Jahre ehemals wohnhaft

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Wohnverhältnisse – Soziale Härte

kein Wohneigentum vorhanden bzw. Wohneigentum zwar vorhanden, nach den tatsächlichen Gegebenheiten aber nicht angemessen (Definition angemessener Wohnraum: Orientierung an den Hartz-IV-Regelungen, wonach angemessener Wohnraum vorliegt, wenn die Wohnung nicht größer als 45 qm für einen Single ist. Bei zwei Personen gelten 70 qm als angemessen. Pro Kind sowie pro weitere Person, die seit mindestens 3 Jahren in häuslicher Gemeinschaft lebt, sind weitere 15 qm zusätzlich anzurechnen.)

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Wohneigentum vorhanden (z.B. Wohnhaus, Wohnung, Bauplatz) – nicht b. Verkauf!(-) 20
3

Familiäre Situation – Zuschlag für Familien

Zum Haushalt zählende Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für die nachweislich Kindergeld nach dem EstG oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung bezogen wird); ungeborene Kinder sind gegen Vorlage des Mutterpasses gleichgestellt; pro Kind

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4

Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder einer vergleichbaren Einrichtung in Köngen über mindestens 3 Jahre Dauer gegen einen geeigneten Nachweis (die bloße Mitgliedschaft in einer Organisation, das Ableisten von Pflichtarbeitsstunden oder satzungsgemäßen Verpflichtungen in der Organisation bleiben unberücksichtigt). Bei Ehe- oder Lebenspartnern können die ehrenamtlichen Tätigkeiten pro Person gewertet werden.

10
5

Berufliche Tätigkeit

Arbeitsplatz in Köngen (nicht geringfügige Beschäftigungen) wird bei Ehe- und Lebenspartnerschaften nur einmal gewertet.

30

- Der Kaufpreis wird mit 750,-- €/qm bemessen.

- Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (derzeit 3,37 %) berechnet.

- Der Bauplatz ist innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen. Das Grundstück darf weder ganz noch teilweise weiter veräußert werden, ohne dass auf diesem ein bezugsfertiges Gebäude errichtet worden ist. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen steht der Gemeinde Köngen ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. Es findet dabei keine Verzinsung statt. Das Wiederkaufsrecht wird durch eine Rückerwerbsvormerkung im Grundbuch gesichert. Die Kosten für die Rückabwicklung (Notargebühren, Grunderwerbsteuer) sind der Gemeinde Köngen vom Erwerber zu erstatten.

- Der Erwerber ist verpflichtet, das zu errichtende Gebäude nach bezugsfertiger Fertigstellung als Hauptwohnsitz für die Mindestdauer von fünf Jahren selbst zu beziehen und persönlich zu nutzen (Selbstbezugsverpflichtung). Bei Nichteinhaltung ist eine Vertragsstrafe von 250,-- €/qm zur Zahlung fällig.

- Sofern ein vorhandenes Wohneigentum oder ein Bauplatz des Bewerbers nicht innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsabschluss veräußert wird, ist ebenfalls eine Vertragsstrafe von 250,-- €/qm zu bezahlen.

- Diese Vergaberichtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Bauplatzzuteilung oder auf den Erwerb eines bestimmten Bauplatzes.

- Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall begründete Ausnahmen oder Abweichungen von diesen Vergaberichtlinien zuzulassen, sofern dies aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen oder im gemeindlichen Interesse gerechtfertigt ist.

- Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 14.03.2025.

- Zur Veräußerung stehen die Grundstücksnummern 19/22/30 (siehe Lageplan).

- Fragen zur Vergabe und vertraglichen Abwicklung beantwortet Ihnen Herr Feichtinger (Finanzverwaltung), Tel. 07024 4080 142.

- Fragen zur Bebaubarkeit richten Sie bitte an Frau Koch (Bauamt), Tel. 07024 4080 152.

- Den Bewerbungsbogen finden Sie unter www.koengen.de.

Erscheinung
Köngener Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
Köngener Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

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Köngen

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von Gemeinde Köngen
30.01.2025
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