Gemeindeverwaltung Wimsheim
71299 Wimsheim
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Au – 1. Änderung“ Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet/Amtsblatt gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Au – 1. Änderung“ gemäß § 2...

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Au – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Am 24.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim in öffentlicher Sitzung zudem den Entwurf des Bebauungsplans „Au – 1. Änderung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Ziel und Zweck durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Au“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur innerörtlichen Nachverdichtung der bestehenden Einfamilienhausbebauung im Bereich der Austraße zu schaffen und damit dem Nutzungsdruck im Bereich Wohnen in Wimsheim entgegenzuwirken. Hierfür soll der Bebauungsplan „Au“ geändert und die überbaubare Grundstücksfläche erweitert werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche handelt und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung, wird der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 24.09.2024 mit Begründung vom 24.09.2024 und der Anlagen zum Bebauungsplan können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wimsheim unter dem Link

www.wimsheim.de/bauleitplanung/

in der Zeit von Montag, 30.09.2024 bis einschließlich Montag, 04.11.2024, eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse

bauamt@wimsheim.de

erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Wimsheim, Rathausstraße 1, Zimmer 8, 71299 Wimsheim nach telefonischer Terminvereinbarung öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter www.wimsheim.de in das Internet eingestellt.

Gemeinde Wimsheim, den 27.09.2024

Mario Weisbrich

Bürgermeister

Anhang
Abgrenzungsplan
Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Wimsheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung Wimsheim
27.09.2024
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