Die Bürgerliste Plochingen stimmte gegen den Entwurf des Bebauungsplans
Sie begründete die Ablehnung u. a. wie folgt:
„Diesen Bemühungen (Anm.: Verringerung des Lärms) widerspricht der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans “Filsgebiet-West, nördlich der Fils". Er weist in neu zu überbauenden Baufeldern gem. § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) „Urbane Gebiete“ aus. In diesen Gebieten sind auch Wohngebäude zulässig. Die sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) erlaubt für „Urbane Gebiete“ Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden von tags 63 dB(A) und nachts 45 dB(A). Zum Vergleich: In allgemeinen Wohngebieten sind tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) zulässig, in reinen Wohngebieten sind es tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A). Der Schalldruck verdoppelt sich bei einer Erhöhung um 6 dB(A), die gefühlte Lautstärke entspricht in etwa einer Steigerung um 10 dB(A).
"Mit den „Urbanen Gebieten“ in Filsgebiet-West werden Gebiete für Wohnnutzung geschaffen, in denen die gefühlte Lautstärke in etwa doppelt so hoch sein darf wie in allgemeinen und reinen Wohngebieten. In ein solches Gebiet werden nur Menschen ziehen, die Schwierigkeiten haben, woanders Wohnraum zu finden. Damit sind die planerischen Voraussetzungen für die Bildung eines Ghettos gegeben."
Unser Beitrag in der letzten Nummer der Plochinger Nachrichten wurde nicht veröffentlicht.
Dr. Klaus Hink
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