Öffentliche Bekanntmachung
Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Deilingen hat am 17.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Grube IV“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:
Entwurfsoffenlage
Der Gemeinderat hat dem Planentwurf in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2024 zugestimmt und beschlossen, die Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden
im Zeitraum von
Montag, den 05.05.2025 bis Mittwoch, den 04.06.2025
im Internet veröffentlicht unter: www.deilingen.de Gemeinde Bebauungspläne. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem in der Gemeindeverwaltung Deilingen – Hauptstraße 1, 78586 Deilingen – erfolgen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Deilingen – Hauptstraße 1, 78586 Deilingen – bzw. unter annika.gaetschmann@pbhermle.de – abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Deilingen, den 25.04.2025
Albin Ragg, Bürgermeister
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit vom 25.04.2025 bis zum 04.06.2025 wird hiermit hingewiesen.