Aus den Rathäusern

Bebauungsplan „Grube IV“

Gemeinde Deilingen Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Grube IV“ Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der...

Gemeinde Deilingen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Grube IV“

Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Deilingen hat am 17.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Grube IV“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:

  • im Norden durch die Lessingstraße
  • im Westen durch die vorhandene Bebauung entlang der Uhlandstraße
  • im Süden durch die Gebietsausweisung des Wasserschutzgebietes (Geltungsbereich liegt außerhalb)
  • im Osten durch eine östlich des Geltungsbereiches außerhalb verlaufende Busch- und Heckenzeile

Entwurfsoffenlage

Der Gemeinderat hat dem Planentwurf in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2024 zugestimmt und beschlossen, die Entwurfsoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden

  • Übersichtskarte und -Lageplan vom 19.06.2024
  • der Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans vom 19.06.2024
  • der Entwurf der textlichen Festsetzungen inkl. örtlichen Bauvorschriften vom 19.06.2024 / 15.04.2025
  • der Begründungsentwurf vom 19.06.2024 / 15.04.2025
  • Umweltbericht inkl. Bestands und Maßnahmeplan vom 04.03.2025
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 04.03.2025
  • Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung vom 04.03.2025
  • Antrag auf Ausnahme nach §30 Abs. 3 BNatSchG vom 04.03.2025

im Zeitraum von

Montag, den 05.05.2025 bis Mittwoch, den 04.06.2025

im Internet veröffentlicht unter: www.deilingen.de Gemeinde Bebauungspläne. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen kann zudem in der Gemeindeverwaltung Deilingen – Hauptstraße 1, 78586 Deilingen – erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Deilingen – Hauptstraße 1, 78586 Deilingen – bzw. unter annika.gaetschmann@pbhermle.de – abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Deilingen, den 25.04.2025

Albin Ragg, Bürgermeister

Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit vom 25.04.2025 bis zum 04.06.2025 wird hiermit hingewiesen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Deilingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

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Deilingen

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von Gemeinde Deilingen
02.05.2025
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