Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat am 16.5.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Südlich der Schloßstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbe-reich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus fol-gendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.5.2024 des Büros Braun + Nagel.
Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der fortschreitende Strukturwandel im ländlichen Raum mit der zunehmenden Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe im Haupterwerb oder der Weiterführung im Nebenerwerb führt auch in der dörflichen Umgebung von Lehrensteinsfeld zu Veränderungen der Nutzungsstrukturen und der Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohn- oder gewerblichen Nutzungen. Um aus städtebaulicher Sicht ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung und nicht störendem Gewerbe zu ermöglichen, ist es erforderlich, für den bisher unbeplanten, ortskernnahen Bereich „Südlich der Schloßstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein „Dörfliches Wohngebiet“ soll dazu beitragen, dass die genannten Nutzungen beibehalten werden können und gleichzeitig erweiterte Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum entstehen.
Entwurfsbeschluss
Ebenso hat der Gemeinderat am 16.5.2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Südlich der Schloßstraße“ in der Fassung vom 16.5.2024 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierzu wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung
von Montag, 3. Juni 2024 bis einschließlich Mittwoch, 3. Juli 2024
im Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld im 1. OG (Zimmer 3 – Frau Altenburg) während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig sind die Unterlagen auch im Internet auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld abgegeben werden. Die eingegangenen Anregungen werden behandelt und das Ergebnis mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (während der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Lehrensteinsfeld, 31.5.2024
gez. Benjamin Krummhauer, Bürgermeister