Stadt Bad Dürrheim
78073 Bad Dürrheim
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Stockäcker-Unterbaldingen“

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat am 27.04.2023 in öffentlicher...

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen auf den Grundstücken Flst. Nr. 2082, 991, 993 und 995 in den Gewannen Espen und Stockäcker der Gemarkung Unterbaldingen den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Stockäcker-Unterbaldingen“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.

In der Sitzung am 18.04.2024 hat der Gemeinderat die Durchführung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zweck der Planung

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am südlichen Rand des Gemeindegebiets der Gemeinde Unterbaldingen im Gewann "Stockäcker" und "Espen". Hier beabsichtigt die Gemeinde Unterbaldingen auf einer Gesamtfläche von ca. 4,5 ha die Erzeugung regenerativer Energie mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen Flst. 2082, 991, 993 und 995 in den Gewannen Espen und Stockäcker.

Die Firma solarcomplex AG aus Singen schafft mit den Eigentümern der Grundstücke, die innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplanes liegen, die Grundlagen für eine Nutzung für Freiflächenphotovoltaik. Dieser möchte die fertiggestellte Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien betreiben.

Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim steht der Maßnahme positiv gegenüber und unterstützt das Vorhaben hinsichtlich der Durchführung eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde mit Sitzung des Gemeinderates Bad Dürrheim am 27.04.2023 gefasst.

Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von ca 5,0 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist und frei vermarktet werden soll. Aktuell wird die Fläche als Ackerland genutzt.

Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürrheim als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, für die Planung aber eine Sonderbaufläche erforderlich ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu ändern.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren einschl. Umweltbericht aufgestellt. Für die Errichtung der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 29.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024 (Auslegungsfrist) auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim (https://www.bad-duerrheim.info) unter der Rubrik „Aktuelles > Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Stadtbauamt (Flur 1. OG), Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der Dienstzeiten (Montag: 08:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr, Mittwoch: 08:00 - 17:45 Uhr, Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr) zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Bad Dürrheim, den 25.04.2024

gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024

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von Stadt Bad Dürrheim
25.04.2024
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