Stadt Bad Dürrheim
78073 Bad Dürrheim
Aus den Rathäusern

Bebauungsplan sowie punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hofen – 8. Änderung“ in Bad Dürrheim

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat mit Beschlussfassung am...

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Bad Dürrheim hat mit Beschlussfassung am 24.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hofen – 8. Änderung“ nebst Örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie den Aufstellungsbeschluss zur 21. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Durch das Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung auf der bisher unbebauten Südseite des Johanniterweges (vgl. Lageplan) geschaffen werden. Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans sind in nachfolgenden Plänen umrandet dargestellt.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird

  • der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften sowie
  • der Vorentwurf zur 21. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans

vom 11. November 2024 bis einschließlich 13. Dezember 2024

auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim (https://www.bad-duerrheim.info) unter der Rubrik „Aktuelles > Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus der Stadt Bad Dürrheim, Stadtbauamt (Flur 1. OG), Luisenstr. 9, 78073 Bad Dürrheim, während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:

  • Bebauungsplan (zeichnerischer Teil)
  • Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften (textliche Festsetzungen)
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Umweltbericht
  • Vorentwurf zur 21. punktuellen Flächennutzungsplanänderung (Plan und Text)

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Stellungnahmen können elektronisch an das bearbeitende Büro übermittelt werden (E-Mail: info@r-stehle.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an die Stadt Bad Dürrheim oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bad Dürrheim, den 07.11.2024

gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bad Dürrheimer Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Dürrheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

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von Stadt Bad Dürrheim
07.11.2024
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