Stadt- und Kurverwaltung Neubulach
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75387 Neubulach
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Bebauungsplan „Stadteingang Süd Teilbereich Sonne-Areal“, 1. Änderung Gemarkung Neubulach Erneuter Entwurf- und Offenlagenbeschluss

Bauleitplanung Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Stadteingang Süd Teilbereich Sonne-Areal“, 1. Änderung Gemarkung Neubulach Erneuter...

Bauleitplanung
Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Stadteingang Süd Teilbereich Sonne-Areal“, 1. Änderung Gemarkung Neubulach Erneuter Entwurf- und Offenlagenbeschluss

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Stadt Neubulach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadteingang Süd Teilbereich Sonne-Areal“, 1. Änderung, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 wurde der Entwurf- und Offenlagenbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden im Zeitraum vom 08.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus o. g. Beteiligung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Planzeichnung
Änderung Gebäudehöhe in der Nutzungsschablone „Teilbereich 2“

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
2. Maß der baulichen Nutzung

Begründung
7.2 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

Da durch diese Änderungen der Entwurf (Planzeichnung), die textlichen Festsetzungen und die Begründung ergänzt und geändert wurden, ist dieser erneut zu veröffentlichen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind erneut anzuhören.

In der Sitzung am 19.03.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Neubulach nun die im Zuge der Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen behandelt und die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB, in einem angemessenen, verkürzten Zeitraum sowie ausschließlich zu den geänderten Inhalten beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes
Die Stadt Neubulach hat im Jahr 2017 den Bebauungsplan „Stadteingang Süd – Teilbereich Sonne-Areal“ auf der Gemarkung Neubulach gefasst. Nun soll innerhalb der Mischgebietsfläche eine Erweiterung der Baugrenzen in Anlehnung an die Planung des Vorhabensträgers zur Tagespflege vorgenommen werden. Den Menschen im Stadtgebiet soll die Möglichkeit geboten werden, mit einer Tagespflege die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Einrichtung durch qualifiziertes Personal während des Tages anzubieten.

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Abwägungstabelle der im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen Stand 19.03.2025, der Übersichtsplan Geltungsbereich Stand 09.09.2024, der Entwurf des Bebauungsplanes „Stadteingang Süd Teilbereich Sonne-Areal“ 1 Änderung Stand 19.03.2025 sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften inkl. Begründung Stand 19.03.2025 und der Nachgang Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Stand 26.08.2024 werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht.


Parallel wird die erneute Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Offenlagenfrist und Öffnungszeiten

Von Montag, den 24.03.2025, bis einschließlich Dienstag, den 08.04.2025

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes sind auf der Homepage der Stadt Neubulach www.neubulach.de unter Wirtschaft & Wohnen – Bauen – Bauleitplanung online zur Einsicht bereit.

Zudem liegen die Unterlagen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Neubulach, Marktplatz 3, EG vor Zimmer 06, zur öffentlichen Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Im Hinblick auf den Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Während der Auslegung können bei der Stadtverwaltung Neubulach Stellungnahmen schriftlich und elektronisch eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Neubulach, 21.03.2025

gez.
Petra Schupp
Bürgermeisterin

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Neubulach

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