Gemeindeverwaltungsverband Raum Weinsberg Landkreis Heilbronn
Bebauungsplan „Verbindungsstraße zwischen der B 39a und der L 1102 – 1. Änderung (Kreisverkehr)“ (08125024_0795_029_01)
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Weinsberg hat am 6.5.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Verbindungsstraße zwischen der B 39a und der L 1102 – 1. Änderung (Kreisverkehr)“ (08125024_0795_029_01)“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel ist es, die vorhandene unsignalisierte Einmündung der L 1102 in die B39a in einen Kreisverkehr umbauen zu können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, weil lediglich geringfügige Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich sind (andere Aufteilung der Verkehrsflächen) und damit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Außerdem sind auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung und der Anlage zur Artenschutzrechtlichen Einschätzung genannt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 6.5.2024 und die Begründung vom 6.5.2024, beides erstellt von Rauschmaier Ingenieure, werden zusammen mit der artenschutzrechtlichen Einschätzung vom 10.4.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.5.2024 bis 28.6.2024
je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter www.weinsberg.de unter dem Menüpunkt „Gewerbe und Bauen – Bebauungsplanverfahren veröffentlicht. Sie können zusätzlich während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Weinsberg, Baurechtsamt, Zimmer 220, Rathaus, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg sowie beim Bürgermeisteramt Ellhofen, Rathaus, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen, in Papierform eingesehen werden.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist beim Gemeindeverwaltungsverband, Rathaus Weinsberg, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weinsberg, 17.5.2024
gez. Birgit Hannemann, Bürgermeisterin und Verbandsvorsitzende