Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Jugendplatz westlich des Seegarten-Parkplatzes – 2. Änderung des Bebauungsplans ‚Südliche Stadterweiterung 2. Abschnitt‘“ als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB zusammen mit einer Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, dem Vorentwurf mit Datum vom 6.11.2024 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden durch die Schiedstraße, im Osten durch die Neue Biberacher Straße, im Süden durch die Deimlingstraße und im Westen durch den Helmstättweg und umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 1137/2 und 1137/6.
Er kann aus dem abgedruckten Abgrenzungsplan für den Geltungsbereich vom 6.11.2024 entnommen werden.
hier bitte Bild einfügen
Maßgebend für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil (Planzeichnung) des Bebauungsplans.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgt in Form einer Informationsveranstaltung am
20.1.2025 um 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Ratssaal, 1. OG, Zimmer 12.
Während der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Anschließend werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Planzeichnung, Textteil (mit planungsrechtlichen Festsetzungen) und der Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung sowie der weiteren Anlagen zum Bebauungsplan sowie der Text der öffentlichen Bekanntmachung hierzu in der Zeit
vom 21.1.2025 bis einschl. 21.2.2025
im Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können in diesem Zeitraum die Planunterlagen sowie der Text der öffentlichen Bekanntmachung hierzu im Foyer im Erdgeschoss des Rathauses Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
In diesem Zeitraum wird der Öffentlichkeit nochmals Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Ziel und Zweck der Planung
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.3.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass als Ergebnis eines Jugendforums in der Stadt ein „Sportpark“ angelegt werden soll, der als zentraler Treffpunkt für Jugendliche dienen und in dessen Gestaltung die Vorschläge der jungen Einwohnerinnen und Einwohner einfließen sollen.
Dieses soll nun mit der Errichtung eines Multifunktionsfeldes und einer Mountainbike-Strecke erreicht werden.
Ziel und Zweck der Planung ist somit der Ausbau des Freizeitangebotes für Jugendliche. Sportliche Aktivitäten fördern unter anderem die Gesundheit, den Teamgeist, die Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren soll das notwendige Planungsrecht geschaffen werden.
Im Bereich der Grünfläche ist die Realisierung eines Jugendplatzes mit verschiedenen sportlichen Angeboten vorgesehen. Es soll ein Multifunktions-Sportfeld sowie eine Mountainbike- und BMX-Strecke (Pumptrack) entstehen. Neben den Sporteinrichtungen sind eine überdachte Sitzgelegenheit sowie weitere Sitzgelegenheiten und ein Trinkwasserbrunnen vorgesehen. Innerhalb der Grünfläche werden die Sporteinrichtungen sowie die Sitzgelegenheiten über gepflasterte Wege erschlossen.
Im Bereich der südwestlichen Ecke des Parkplatzes soll zudem eine überdachte Fahrradabstellmöglichkeit mit einer Lademöglichkeit für E-Bikes entstehen.
Mit dem Bebauungsplan werden die erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO getroffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird zusammen mit dem Verfahren zu den Örtlichen Bauvorschriften als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB.
Bad Wimpfen, 10.1.2025
Andreas Zaffran
Bürgermeister