Landwirtschaftliche Wege werden in erster Linie von Traktoren und landwirtschaftlichen Großfahrzeugen genutzt, die Wiesen- oder Acker-Flächen anfahren. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Feldwege, insbesondere bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen und deshalb in dieser Zeit nicht von allen Fahrzeugen befahren werden können. Feldwege müssen allen Anliegern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Sollten Feldwege unangemessen in Anspruch genommen worden sein, müssen diese vom Verursacher wieder hergestellt werden. Anlass sind stark beschädigte Wege hinter dem Sportgelände beim Tuchäusle über das Gewann Krautländer zur Straße beim Grillplatz. Mit konkreten, sachdienlichen Hinweisen zum Verursacher bitten wir, Kontakt mit der Gemeindeverwaltung, 07478/9311-0 oder BMA@Hirrlingen.de aufzunehmen.