Gemeinde Dettenhausen
72135 Dettenhausen
Aus den Rathäusern

Beflaggung 1. Mai

Zum 1. Mai Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag. Er gilt dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung....

Zum 1. Mai

Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag.

Er gilt dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.

Art. 3 Abs. 2 Landesverfassung

Anlässlich des Maifeiertages wird am Rathaus die Bundesflagge gehisst.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Dettenhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dettenhausen
30.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto