Gemeindeverwaltung Börtlingen
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Beflaggung

Beflaggung am 1. Mai Am 1. Mai wird aufgrund des Feiertags „Tag der Arbeit“ beflaggt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde in großen...

Beflaggung am 1. Mai

Am 1. Mai wird aufgrund des Feiertags „Tag der Arbeit“ beflaggt.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde in großen Teilen Europas den Arbeitern dieser freie Tag als Erholung gewährt. In Deutschland wurde der 1. Mai als Feiertag am 10.04.1933 eingeführt und nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Alliierten-Kontrollrat im Jahr 1946 bestätigt. Seither finden vielerorts Maikundgebungen von Gewerkschaften und politische Demonstrationen statt.

Übrigens: Die Maistreiche, das Maibaumstellen und der Tanz in den Mai haben wir der Heiligen Walburga, einer englischen Äbtissin (710 bis 779) zu verdanken. Ihr Gedenktag wurde zur Walpurgisnacht, in der der Sage nach Hexen auf dem Blocksberg (heutiger Brocken im Harz) ihr Unwesen treiben.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

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