Der Tag der Arbeit wurde als regelmäßiger Beflaggungstag bestimmt. Deshalb wird am 1. Mai an allen Rathäusern geflaggt.
Gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum „Nationalen Feiertag“ erklärt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.