Die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ist auf besondere Anlässe im staatlichen oder kommunalen Bereich oder auf gesetzliche Gedenk- und Feiertage...
Die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden ist auf besondere Anlässe im staatlichen oder kommunalen Bereich oder auf gesetzliche Gedenk- und Feiertage zurückzuführen.
Am Donnerstag, 1. Mai 2025, ist aus Anlass des Maifeiertages („Tag der Arbeit“) beflaggt.
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