Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen – und zwar jetzt, bevor es dafür zu spät sein kann. Ein Unglücksfall kann völlig unerwartet jeden treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein gesetzliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Durch eine umfassende Vorsorge werden Angehörige entlastet, Entscheidungen können einfacher und zeitnaher getroffen werden. Falls keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann, hat man die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu erteilen.
In Kooperation der Gemeinde Jettingen und des Landratsamtes Böblingen wird ein Termin zum Beglaubigen der Vorsorgevollmacht in Jettingen angeboten:
durch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen
Sitzungssaal im Rathaus, Albstraße 2, 71131 Jettingen
Bitte nutzen Sie die Vorsorgevollmacht des Kreisseniorenrates. Sie ist auf der Homepage des Kreisseniorenrates als Download verfügbar:
kreisseniorenrat-boeblingen.de/informationen/dokumente-und-broschueren/
Bitte drucken Sie die Vorsorgevollmacht beidseitig aus (nur 1 Blatt). Sie erhalten das Formular auch im Bürgerbüro. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht(en) bereits vollständig ausgefüllt haben, können Sie bei diesem Termin Ihre Vorsorgevollmacht(en) von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes beglaubigen lassen.
Es werden pro Person bzw. Ehepaar Termine für ca. 15 Minuten vergeben. Pro Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 € erhoben, die bar und vorzugsweise per EC-Karte bezahlt werden kann. Zur Feststellung der Identität müssen sich alle Vollmachtgeber ausweisen. Vollmachtnehmer müssen bei dem Termin nicht anwesend sein.
Es ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen sind bis Donnerstag, 17. April 2025, möglich unter:
Tel. 07452/744-11 und E-Mail: oesterle@jettingen.de
Bitte geben Sie den Namen der Vollmachtgeber an und die Anzahl der Vollmachten, die beglaubigt werden sollen.