TOP 2a
Beschluss
Dem Bauantrag zur An- und Erweiterung des Ofenhauses an der Nahwärmezentrale Merchingen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 356, Gemarkung Merchingen wird mit den Abweichungen hinsichtlich der Dachform und Nutzungsart zugestimmt unter der Voraussetzung, dass es für die Nachbarschaft keine Geruchs- oder Lärmbelästigung gibt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung
Die Nutzungsart wurde bereits mit der schon existierenden Nahwärmezentrale geändert, an welche das Ofenhaus angebaut werden soll.
Eine Ausnahmegenehmigung für die Trapez-Dachform liegt ebenfalls für das bereits bestehenden Gebäude der Nahwärmezentrale vor.
TOP 2b
Beschluss
Dem Bauantrag Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3467, Gemarkung Merchingen wird mit den Abweichungen zugestimmt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung
Flachdachgaragen sind im Baugebiet Matzenklinge bereits mehrfach vorhanden und sind inzwischen eine übliche Bauweise.
Auf dem gleichen Grundstück als auch dem Nachbargrundstück wurden bereits Garagen mit leichten Überschreitungen des Baufensters errichtet. Die Garage soll auf gleicher Linie mit den beidseitig bereits vorhandenen Garagen gebaut werden. Der geplante Bau wirkt sich städtebaulich nicht nachteilig auf die
Umgebung und Nachbarschaft aus.