Aus den Rathäusern

Bekanntgabe von Geburtstagen und Jubiläen

Wie seit Jahren guter Brauch werden die Geburtstage unserer älteren Mitbürger in Eschenbach ab dem 80. Lebensjahr und auch besondere Ehejubiläen,...

Wie seit Jahren guter Brauch werden die Geburtstage unserer älteren Mitbürger in Eschenbach ab dem 80. Lebensjahr und auch besondere Ehejubiläen, wie goldene, diamantene oder eiserne Hochzeit, im amtlichen Mitteilungsblatt (erscheint auch online auf der jeweiligen Gemeinde-Homepage) und in der NWZ veröffentlicht, hierzu ist aber Ihre Einwilligungserklärung notwendig.

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ab 1. Januar 2024

Einwilligungserklärung

Zurück an:

Gemeindeverwaltung Eschenbach

Bürgerbüro

Lotenbergstraße 6

73107 Eschenbach

Ich stimme einer Veröffentlichung meines Alters-/Ehejubiläums im Mitteilungsblatt sowie der Göppinger Zeitung (NWZ) ausdrücklich zu.

Bitte beachten Sie:

Bei Ehejubiläen müssen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen.

Vorname, Nachname: ___

Vorname, Nachname: ___

Geburtsdatum: ___ . ___ . __

Eheschließungsdatum: ___ . ___ . __

Straße, PLZ, Ort ___

Eschenbach, den ___

Unterschrift/en ___

Die Meldebehörde darf nach § 50 Absatz 2 BMG auf Verlangen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen. Der einzelne Jubilar hat das Recht zu verlangen, dass solche Veröffentlichungen und die Datenweitergabe zum Zwecke der Veröffentlichung unterbleiben.

Zudem kann auf Antrag des Jubilars eine Urkundenanforderungssperre eingerichtet werden, sodass die Urkundenanforderung beim Staatsministerium aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen unterbleibt.

Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen seit November 2015 bei Altersjubiläen nicht mehr wie zuvor die jährlichen Geburtstage, sondern nur noch jeder fünfte weitere Geburtstag veröffentlicht werden (also 80., 85., 90., 95. Geburtstag). Ab dem 100. Geburtstag wird jeder folgende Geburtstag veröffentlicht. Ehejubiläen werden ab der goldenen Hochzeit veröffentlicht.

Aus Sicherheitsgründen werden die Wohnanschriften bei Alters- und Ehejubiläen im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen nicht genannt.

Glückwunschbesuche werden rechtzeitig von der jeweiligen Gemeindeverwaltung angekündigt.

Ansprechpartnerinnen sind:

Bürgermeisteramt Eschenbach, Frau Risel/Frau Frey, Zimmer 1, Telefon 07161 94040-13

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Eschenbach
Heiningen

Kategorien

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