Bürgermeisteramt Gemmrigheim
74376 Gemmrigheim
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Bekanntmachung

Fälligkeit von Gewerbesteuer und Grundsteuer 2025 Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Mai 2025 die 1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate...

Fälligkeit von Gewerbesteuer und Grundsteuer 2025

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Mai 2025 die

1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für 2025 und der

1. Grundsteuer-Teilbetrag für 2025

zur Zahlung fällig werden.

Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge sowie noch bestehende Steuer-, Beitrags-, Gebühren- oder sonstige Rückstände auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:

Bank

BIC

IBAN

Kreissparkasse Ludwigsburg

SOLADES1LBG

DE78 6045 0050 0006 0007 12

VR-Bank Ludwigsburg eG

GENODES1VBB

DE71 6049 1430 0135 2470 04

Damit der Zahlungseingang richtig verbucht werden kann, bitten wir, bei der Überweisung das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse verpflichtet ist, bei verspäteter Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, sowie für Mahnungen Gebühren zu berechnen.

Gemmrigheim, den 23. April 2025

Gez. Dr. Jörg Frauhammer Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

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