Stadtverwaltung Neudenau
74861 Neudenau
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Bekanntmachung der Einziehungsabsicht einer Teilfläche der Verkehrsfläche Flst. Nr. 3196/1, Kreßbachweg, Gemarkung Herbolzheim

Stadt Neudenau Landkreis Heilbronn Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.3.2025 beschlossen, dass eine Teilfläche...

Stadt Neudenau Landkreis Heilbronn
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.3.2025 beschlossen, dass eine Teilfläche der Verkehrsfläche Flst. Nr. 3196/1, Kreßbachweg, Gemarkung Herbolzheim, mit ca. 44 m², künftig dem öffentlichen Verkehr gemäß § 7 Absatz 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.5.1992, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7.2.2023, entzogen werden soll (Einziehung).
Die Einziehung erfolgt, da diese Teilfläche der Verkehrsfläche vom Flst. Nr. 3196/1, Kreßbachweg, Gemarkung Herbolzheim für den Verkehr entbehrlich ist.
Sie wird von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anlieger nicht benötigt.

Ein Lageplan, in dem die zur Einziehung bestimmte Verkehrsfläche dargestellt ist, kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Neudenau, 2. Stock, Zimmer 2.04, Hauptstraße 27, 74861 Neudenau, eingesehen werden.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Absatz 3 StrG öffentlich bekannt gemacht. Gegen die beabsichtigte Einziehung dieser Verkehrsfläche können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe bei der Stadt Neudenau, Hauptstraße 27, 74861 Neudenau, Einwendungen erhoben werden.

Neudenau, 31.3.2025
Stadt Neudenau
gez. Jochen Hoffer, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Neudenau

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