
I. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 2. Dezember 2024 die Jahresrechnung 2023 nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt festgestellt:
1. Bilanz EUR
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00
1.2 Sachvermögen 19.169.177,78
1.3 Finanzvermögen 1.087.406,49
1.4 Abgrenzungsposten 921257,86
1.5 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 1.1 bis 1.3) 21.177.842,13
1.6 Basiskapital 0,00
1.7 Sonderposten 20.090.435,64
1.8 Verbindlichkeiten 1.087.406,49
1.9 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 1.5 bis 1.7) 21.177.842,13
2. Gesamtergebnisrechnung
2.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 572.077,77
2.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen -572.077,77
2.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00
2.4 Sonderergebnis 0,00
2.5 Gesamtergebnis (Summe aus 2.3 und 2.4) 0,00
3.Gesamtfinanzrechnung
3.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 172.914,73
3.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -194.036,69
3.3 Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 3.1 und 3.2) -21.121,96
3.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.655.708,23
3.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.729.327,82
3.6 Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 3.4 und 3.5) 926.380,41
3.7 Finanzierungsmittelüberschuss
(Summe aus 3.3 und 3.6) 905.258.45
3.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
3.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00
3.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 3.8 und 3.9) 0,00
3.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands
(Saldo aus 3.7 und 3.10) 905.258,45
3.12 Zahlungsbedarf aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -15.05
3.13 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Summe aus 3.11 und 3.12) 905.243,40
4. Kassenbestand
4.1 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 180.885,02
4.2 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 905.243,40
4.3 Endbestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.20231.086.128,42
5. Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen
Im Haushaltsjahr 2023 wurden die Ermächtigungen zur Aufnahme von Kassenkrediten nicht in Anspruch genommen.
6. Übertragung von Haushaltsermächtigungen
Im Haushaltsjahr 2023 wurden keine Ermächtigungsübertragungen vorgenommen.
II. Auslegung
Die Jahresrechnung 2023 mit dem Rechenschaftsbericht 2023 wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Sie kann von Montag, 24. März 2025, bis Dienstag, 1. April 2025 – je einschließlich – während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Filderstadt, 70794 Filderstadt, Hochhaus Aicher Straße 26, Zimmer 401, eingesehen werden.