Gemeinde Bodelshausen
Landkreis Tübingen
Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelshausen für das Haushaltsjahr 2024
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.500.000,00 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 250.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze wurden in einer besonderen Hebesatzsatzung vom Gemeinderat am 30.11.2004, zuletzt geändert am 17.10.2023, beschlossen.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v.H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 360 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des GrdstG werden wie folgt fällig:
Bodelshausen, den 26. Juli 2024
gez. Florian King
Bürgermeister