I. Haushaltssatzung 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98), hat der Gemeinderat am 25.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 7.273.613 € | ||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 7.453.803 € | ||
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 180.190 € | ||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 25.000 € | ||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € | ||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 25.000 € | ||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 155.190 € | ||
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.093.209 € | ||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.808.451 € | ||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 284.758 € | ||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 652.500 € | ||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.900.000 € | ||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 1.247.500 € | ||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 962.742 € | ||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 300.000 € | ||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 23.575 € | ||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 276.425 € | ||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 686.317 € | ||
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 300.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 820.000 € |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 750.000 € |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf - für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge | 350 v.H. 175 v.H. |
2. | für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 380 v.H. |
II. Wirtschaftsplan 2025
Aufgrund von § 96 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98), in Verbindung mit §§ 12 ff. des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 98) und § 2 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Lichtenwald vom 19.01.2021 hat der Gemeinderat am 25.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt mit:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
1. | Erfolgsplan | |
1.1 | Summe Erträge | 348.467 € |
1.2 | Summe Aufwendungen | 345.989 € |
1.3 | Veranschlagter Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 2.478 € |
2. | Liquiditätsplan | |
2.1 | Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans | 62.236 € |
2.2 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | - 186.000 € |
2.3 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 122.764 € |
2.4 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 139.817 € |
2.5 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 17.053 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 180.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 70.000 € |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 50.000 € |
III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung werden hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
IV. Auslegung des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans
Die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, den 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 25.04.2025, auf dem Rathaus Thomashardt, Zimmer 4 (1. Obergeschoss) während den üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Diese können auch nach diesem Datum bis zur Bekanntgabe der folgenden Haushaltssatzung bzw. Wirtschaftsplans bei der vorgenannten Dienststelle des Rathauses eingesehen werden.
V. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigungen
Das Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 07.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der von der Gemeinde Lichtenwald am 25.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 in Übereinstimmung mit den §§ 81 Abs. 2, 121 Abs. 2 GemO sowie § 12 Abs. 4 EigBG bestätigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 300.000 € wird gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wird gemäß §§ 86 Abs. 4, 87 Abs. 2, 89 Abs. 3 und 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO sowie § 12 EigBG der in § 2 des Feststellungsbeschlusses festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 180.000 € und der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 70.000 € genehmigt.
Hinweis nach § 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Lichtenwald, den 08.04.2025
gez.
Rentschler, Bürgermeister