Gemeindeverwaltung Ilsfeld
74360 Ilsfeld
Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld...

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilsfeld am 18.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:


§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt


Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

33.521.456 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

38.053.514 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-4.532.058 €

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-4.532.058 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

32.810.435 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

35.497.038 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.686.603 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.308.000 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

5.828.400 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-4.520.400 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-7.207.003 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.682.000 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

385.000 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.297.000 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.910.003 €

§ 2

Kreditermächtigungen


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.682.000 Euro


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro


§ 4

Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.600.000 Euro


§ 5

Realsteuerhebesätze


Die Hebesätze werden über eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt.

Ilsfeld, 18.3.2025
Bernd Bordon
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Heilbronn, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 mit Schreiben vom 24.4.2025, AZ 11/902.41/Bl bestätigt.

Der auf 3.682.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde nach § 87 Abs. 2 GemO – unter der Maßgabe der Ziffer 1 des Schreibens des Landratsamtes vom 24.4.2025 (AZ 11/902.41/Bl) – genehmigt. Darin heißt es:
„Die noch zur Verfügung stehende Kreditermächtigung des Jahres 2024 darf nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Kreditaufnahmen dürfen vorwiegend nur für Investitionen in Pflichtaufgaben in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde Ilsfeld hat ab dem Jahr 2026 Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens in der Höhe der Tilgungsleistungen zu erwirtschaften. Die Gemeinde hat zudem die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Finanzierungsmittelüberschüssen für Sondertilgungen nachweislich zu prüfen.“
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite mit 7.600.000 Euro bedarf nach § 89 Abs. 3 GemO keiner Genehmigung, da er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

III. Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar
von Freitag, 2.5.2025 bis Montag, 12.5.2025 – je einschließlich –
im Foyer des Rathauses während der üblichen Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

IV. Verfahrenshinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

V. Nachrichtlich

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 können auch auf der Internetseite der Gemeinde Ilsfeld aufgerufen werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Ilsfeld

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