An alle Hundehalter
Es wurde vermehrt festgestellt, dass die Hundehalter ihre Hunde auf fremden Garten- und Rasenanlagen sowie auf öffentlichen Gehwegen ihre Notdurft verrichten lassen.
Dies ist für die Anwohner sehr ärgerlich und unangenehm, diese Verunreinigungen zu beseitigen.
Daher: Kleine und größere Hinterlassenschaften müssen sofort entfernt werden. Dies ist nicht nur den Mitmenschen gegenüber höflich, sondern auch vorgeschrieben.
Wer Hundekot liegenlässt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Die Hundesteuer ist kein Entgelt für die Beseitigung des Hundekots!
Bei der Ortsverwaltung können kostenlos Plastikbeutel zur Entsorgung des Hundekots abgeholt werden.