Der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung Sanierungsbedürftigkeit im Bereich Leinfelden Mitte gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Maßgebend ist der abgebildete Lageplan des Planungsamts vom 19.01.2024. Der abgebildete Kartenabschnitt zeigt das rund 16 ha große Untersuchungsgebiet im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen. Ziel dieser Untersuchungen ist es, die Verhältnisse in den sozialen, strukturellen, ökologischen und städtebaulichen Bereichen zu untersuchen und die Defizite aufzuzeigen.
Der Gemeinderat hat folgende vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung festgelegt:
Die Stadtverwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, alle im Laufe des Verfahrens notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter und Pächter und anderen Nutzungsberechtigten zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.
Der Lageplan „Abgrenzung vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Leinfelden Mitte“ gefertigt vom Planungsamt am 19.01.2024, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet durch Umgrenzungslinien dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklär. Der Lageplan wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus Echterdingen (Planungsamt, Rathaus Echterdingen Neubau, Bernhäuser Str. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen, 1. Obergeschoss, Aushang im Flur oder im Raum N 102 während der folgenden Zeiten
am Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr
am Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
am Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
am Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
von 22.04.2024 bis zum 10.05.2024 ausgelegt und kann eingesehen werden.
Hinweise:
(09.04.2024 Leinfelden-Echterdingen)
gez. Schwarz
Amtsleitung Planungsamt