Anlage 1
(zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO)
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.075.840 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.714.240 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 638.400 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 65.540 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 65.540 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 572.860 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.049.860 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.607.290 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | - 557.430 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 563.020 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 645.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 82.480 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 639.910 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 639.910 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf3.000.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf400.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt – siehe Hebesatzsatzung
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 380 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge | 380 v. H. |
2. | für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 380 v. H. |
Drackenstein, den 16. Januar 2025
gez. Lang
– Bürgermeister –
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 13.03.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung auf insgesamt 3.000.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf in Höhe von 400.000 Euro nach § 86 Abs. 4 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 400.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 89 Abs. 2 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Montag, den 31.03.2025 bis Dienstag, den 08.04.2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Drackenstein, Einsicht nehmen.
Drackenstein, 21. März 2025
gez. Lang
– Bürgermeister –