Bekanntmachung (nach § 74 Abs. 4 LVwVfG)
Regierungspräsidium Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 14.10.2024, Az.: RPK17-0513.2-63 (ehemals 17-0513.2 – B 463/K 4718/1), den Plan für das obige Straßenvorhaben festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat den Umbau des Verkehrsknotenpunktes B 463 / K 4718 westlich von Eutingen im Gäu zu einem Kreisverkehrsplatz zum Gegenstand. Er umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Anpassung der Zufahrtsäste der Bundesstraße 463 und Kreisstraße 4718
- Wiederanbindung der Wirtschaftswegezufahrt an der Bundesstraße 463 bei Bau-km 2+080 und Herstellung einer Ackerzufahrt an der Kreisstraße 4718 bei Bau-km 4+053
- Verlegung einer Gashochdruckleitung (DN 200, PN 16) von Bau-km 8+076,000 bis Bau-km 8+098, 743 und von Bau-km 2+000,000 bis Bau-km 2+164,000 - Anlage von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen
- Abdichtung der geplanten Entwässerungsmulden innerhalb der engeren Zone II des Wasserschutzgebietes Talmühlequelle
- Ausleitung des Straßenoberflächenwassers in die bestehenden Straßenentwässerungsanlagen der Bundesstraße 463 und Kreisstraße 4718
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom
07.11.2024 bis einschließlich 20.11.2024
im Vorraum des Bauamtes, Zimmer 402, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen i.S.d. § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind in Kürze auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Planfeststellungsbeschlüsse / Straßen“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisteramt ausgelegten Unterlagen.
Regierungspräsidium Karlsruhe
– Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde –