Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz; Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren, betreffend die Städte/Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen wird als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde die aufgrund der Anhörungen in den Jahren 2020, 2023 und 2024 rechtzeitig erhobenen privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens
am Dienstag, 8. Oktober 2024, ab 9.30 Uhr und am Mittwoch, 9. Oktober 2024, ab 9.30 Uhr in der Burghof-Halle Ofterdingen, Schulstraße 3, 72131 Ofterdingen
erörtern.
Sofern die Erörterung nicht am 9. Oktober 2024 abgeschlossen werden kann, wird die Erörterung am Donnerstag, 10. Oktober 2024, ab 9.30 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
Aufgrund der vielen themengleichen Einwendungen wird die Erörterungsverhandlung thematisch gegliedert. Das jeweilige Thema wird dabei abschließend erörtert. Die Zuordnung der einzelnen Themen auf den jeweiligen Tag ist nicht verbindlich. Vielmehr können Verschiebungen zwischen den angegebenen Tagen – je nach Verlauf des Erörterungstermins – nicht ausgeschlossen werden.
Dienstag, 8. Oktober 2024, ab 9.30 Uhr
Darstellung des Verwaltungsverfahrens und der technischen Planung
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen, insbesondere zu folgendenThemen:
Verkehrsgutachten (insbesondere: Methodik, Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse),
Begründung der Planrechtfertigung (Bedarfsplan und planerische Zielsetzungen), Belange des Klimaschutzes,
Darstellung der Trassenvarianten und Alternativenprüfung (insbesondere Tunnelvarianten, Modifikationen der Bestandstrasse),
Luftschadstoffe.
Mittwoch, 9. Oktober 2024, ab 9.30 Uhr
Lärmschutz,
Naturschutz und Landschaftsbild (insbesondere Aspekte zum Landschaftspflegerischen Begleitplan, Artenschutz, Habitatschutz und allgemeiner Naturschutz),
Wasserrechtliche Belange,
Kommunale Belange (insbesondere Städte Mössingen und Hechingen, Gemeinden Ofterdingen, Nehren und Bodelshausen),
Sonstige öffentliche Belange (z. B. Leitungsträger, Landwirtschaft),
Private Belange (soweit sie nicht bereits zuvor thematisch erörtert wurden).
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist allen Personen, deren Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, bei der Erörterung privater Belange jedoch nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Betroffenen. Der Gebrauch von Ton- und Bildaufnahmegeräten ist nicht gestattet. Anwesenden Dritten, die nicht Einwender oder Betroffene sind, steht kein Rederecht zu.
Die individuelle Benachrichtigung der Einwender wird durch diese öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins ersetzt.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren einsehbar.
Tübingen, 13.9.2024
Blocher
Regierungspräsidium Tübingen
- Planfeststellungsbehörde -