Gemeinde Dußlingen
Landkreis Tübingen
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen in seiner Sitzung am 28.04.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 4 der Satzung für die Benutzung der Verlässlichen Grundschule (Benutzungsordnung der „Verlässlichen Grundschule“) vom 10.11.2005 werden wie folgt geändert:
§ 4 Besuch der Verlässlichen Grundschule
(1) Die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule findet an den Tagen, an denen Schulunterricht ist, statt. Die den Unterricht ergänzende Betreuung findet in den Zeiten von 12:00 bis 13.00 Uhr und von 12.00 bis 14.00 Uhr statt.
An Tagen, an denen laut Stundenplan kein Unterricht in der 5. Stunde stattfindet, gibt es eine ergänzende Betreuung in der Zeit von 11:25 Uhr bis 12:00 Uhr.
Diese Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Verlässlichen Grundschule (Benutzungsordnung der „Verlässlichen Grundschule“) tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Dußlingen, 29.04.2025
Thomas Hölsch
Bürgermeister
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.