Am Dienstag, 08.04.2025, wurde zur öffentlichen Gemeinderatssitzung eingeladen. Nach einer vorherigen nicht öffentlichen Beratung begrüßte Bürgermeister Franz zwei eingeladene Sachverständige und eröffnete die Sitzung mit:
- Die standesamtlichen Trauungen finden in der Regel im Obergeschoss des Rathauses statt, je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft im Trauzimmer oder Bürgersaal. Nachdem der Bürgersaal erfreulicherweise gerne für verschiedene Veranstaltungen genutzt wird, sollten auf Vorschlag der Verwaltung zukünftig im Notfall wieder Trauungen im evangelischen Gemeindehaus möglich sein. Die erforderliche Umwidmung der Räumlichkeiten zum Trauungsraum wurde einstimmig beschlossen.
- Kämmerer Mehring gab bekannt, dass der am 20.03.2025 beschlossene Haushaltsplan 2025 bereits mit Schreiben vom 31.03.2025 durch das Landratsamt Göppingen genehmigt wurde, einschließlich der enthaltenen Kreditermächtigung in Höhe von 2 Mio. Euro. Bei den Bemerkungen wurde u. a. positiv erwähnt, dass immer noch ein Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt vorliegt. Deutlich hingewiesen wurde jedoch auch darauf, dass in naher Zukunft die Erhöhung von Hebesätzen und Anpassung von Gebühren verfolgt werden müssen.
und Bauangelegenheiten
Zu diesen Tagesordnungspunkten lagen keine Beiträge vor.
Auf die Ausschreibung der dringend erforderlichen Maßnahmen gingen bei der Verwaltung drei Angebote ein. Das günstigste Angebot gab die Firma Moll, Gruibingen, ab und wurde zum Angebotspreis von 822.658,59 € beauftragt. Der eingeladene Sachverständige gab noch Informationen zu den ausgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen und informierte, dass vorgesehen ist, mit den Arbeiten Ende Mai 2025 zu beginnen.
Für dieses große Sanierungsgebiet gibt es Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm, wobei der Bewilligungszeitraum am 30.04.2030 endet. Aktuell soll der Abgrenzungsplan um einige Flurstücke erweitert werden. Nach Informationen durch eine eingeladene Sachverständige von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde die Erweiterung beschlossen und ebenso die Satzung zur 1. Änderung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Hauptstraße“ in Ottenbach.
BM Franz stellte fest, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beiträge vorlagen.
Bürgermeisteramt