Die Tagesordnung der Einladung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 24.10.2024 animierte 15 Interessierte, in den Sitzungssaal im Rathaus zu kommen. Auch eine eingeladene Sachverständige war anwesend und nach der Begrüßung durch Bürgermeister Franz wurde die öffentliche Tagesordnung abgearbeitet.
BM Franz gab bekannt, dass die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht mehr bestehen. Er bezeichnete es als eine harte Zeit für alle Beteiligten, auch für die Verwaltung. Die Arbeiten wurden durch eine sehr gute Baufirma und das sehr gute Ingenieurbüro Straub durchgeführt. Die Maßnahme ist gut gelungen und erfreulicherweise gab es keinen schweren Unfall auf der Baustelle. Er dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, den Anliegern der Sanierungsstrecke, den Gewerbetreibenden etc. für ihr Verständnis und Mitwirken.
BM Franz wies darauf hin, dass noch vier Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sowie ein Blitzer in der Rechbergstraße installiert werden. Der Blitzer soll die Anwohnenden schützen und blitzt beidseitig. Außerdem wird die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt und an verschiedenen Stellen werden Bäume gepflanzt. Die Beschilderung und Straßenmarkierung der neuen Tempo-30-Regelung ab der Einmündung Kitzener Straße bis zur Rechbergstraße wurde bereits vorgenommen und der Fußgängerüberweg bei der Einmündung Strutgasse neu angelegt mit Beleuchtung.
BM Franz machte deutlich, dass dies der erste Bauabschnitt der Sanierung Ortsdurchfahrt war und die nächste Maßnahme von der Kirchbühlstraße bis Ortsende Neuhofstraße auch herausfordernd werden wird. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht vor 2027 durchgeführt wird. Vorher stehen in der Gemeinde noch wichtige Baumaßnahmen an, die zu notwendigen Sperrungen und Umleitungen führen werden. Es sind dies die Sanierung der Brücke in der Strutgasse sowie die baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit der veränderten Busfahrachse mit erforderlichem barrierefreiem Umbau der Bushaltestellen. Außerdem muss der Dorfplatz neu gepflastert werden nach einem Gerichtsverfahren seit 2013. Voraussichtlich wird nach Abschluss der Gesamtsanierung der Ortsdurchfahrt Ottenbach durch den Landkreis der Straßenbelag der K 1404 Richtung Krummwälden auch erneuert.
BM Franz erinnerte, dass das Gewerbegebiet Nord, Im Brühl, 2001/2002 erschlossen wurde und schon seit Jahren vollständig bebaut ist. Deshalb ist die Gemeinde auf der Suche nach Entwicklungsmöglichkeiten, wobei dies ausschließlich nach dem Aufkaufverfahren erfolgen soll. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer zur Mitwirkung bereit sein müssen und dies nicht bei allen infrage kommenden Flächen gelungen ist. Er machte deutlich, dass die Verwaltung für die Gemeinde die Aufgabe hat, für Gewerbetreibende Flächen zur Verfügung zu stellen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche „Weiherwiesen“ als mögliches Gewerbegebiet schon seit sehr langer Zeit enthalten und gemeinsam mit dem Büro mquadrat wurde geprüft, ob eine Erschließung grundsätzlich umsetzbar ist. Durch die eingeladene Sachverständige wurde die erarbeitete erste Planung vorgestellt. Auf der Gesamtfläche von ca. 1,3 ha, die derzeit als landwirtschaftliches Grünland genutzt wird, sind sechs verschieden große Gewerbeflächen geplant. Die Erschließung ist über den Kreuzwiesenweg vorgesehen, mit einer Wendemöglichkeit im Gewerbegebiet.
Der für die Weiterarbeit erforderliche Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig beschlossen und damit das Verfahren gestartet. Dazu gehört neben der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weiherwiesen“ auch die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
BM Franz informierte, dass auch über das Mitteilungsblatt die Verfahrensschritte erläutert bzw. bekannt gemacht werden. Bei der Verwaltung haben bereits verschiedene Firmen ihr Interesse an Flächen angemeldet. Aufgrund der Verfahrensdauer werden allerdings frühestens 2025 Gewerbeflächen zur Bebauung zur Verfügung stehen.
Auch hier stellte die Sachverständige vom Büro mquadrat die für seniorengerechtes Wohnen im Zusammenhang mit dem Projekt „Gut Älterwerden in Ottenbach“ vorgesehene Fläche von ca. 0,38 ha vor. Sie informierte, dass derzeit ein Planungskonzept erarbeitet wird und die Fläche tendenziell geeignet ist. Eine konkrete Planung ist noch nicht vorhanden und der Bebauungsplan muss an das Vorhaben angepasst werden. Um weiter in das Verfahren einsteigen zu können, war der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Krummwiesen“ erforderlich. Dieser erfolgte einstimmig, ebenso die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Grundsätzlich zugestimmt wurde der im Rahmen einer Bauvoranfrage beantragten Errichtung eines Minihauses auf Flst. 85/14, Im Spatzennest, zur dauerhaften Bewohnung. Nach Diskussion und dem Vorschlag verschiedener Optionen wurde die Verwaltung beauftragt, diese Möglichkeiten mit der Bauherrschaft zu besprechen.
Aus dem Gremium wurde der Leerstand von Gebäuden und Wohnungen in Ottenbach und Kitzen bemängelt. Hier kann die Gemeinde allerdings nicht einwirken, da dies Landes- bzw. Bundesangelegenheit ist. BM Franz erinnerte, dass die Nachverdichtung auch in Ottenbach ein Thema ist und eventuell das Mietrecht geändert werden sollte, durch das derzeit Vermieter teilweise abgeschreckt werden.
Bürgermeisteramt