Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung
Bürgermeister Dürr gab eine Information über das vorläufige Ergebnis des Sachverständigengutachtens zum Schaden an den Parkettböden im Quartier Lange Gasse, das der Gemeindeverwaltung inzwischen übermittelt wurde.
Die Beteiligten hatten die Gelegenheit dazu Erwiderungen abzugeben, die der Gutachter nunmehr beantworten muss.
Nach endgültigem Abschluss des Gutachtens und gerichtlicher Entscheidung wird die Gemeindeverwaltung wieder informieren. Die Räume sind weiterhin nutzbar.
Ehrung von Blutspendern
Vom Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes erhielt die Gemeindeverwaltung die Nachricht, dass aus der Gemeinde Bondorf im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 mehrere Personen zum wiederholten Mal Blut gespendet haben und deshalb Ehrungen für 9 x 10-maliges, 2 x 25-maliges und 2 x 50-maliges Blutspenden anstehen.
Bürgermeister Dürr und der Bereitschaftsleiter des DRK Mötzingen / Oberes Gäu, Torben Voskuhl, haben die Mehrfachblutspender im Rahmen der Gemeinderatssitzung geehrt und ihnen neben der Urkunde und der Ehrennadel des DRK ein kleines Dankeschön für die ehrenamtliche Bereitschaft zur Blutspende überreicht.
Folgende Blutspenderinnen und Blutspender aus unserer Gemeinde wurden geehrt:
Anzahl der Spenden | |
10 x - maliges | Sonja Campolucci Pappalardo |
10 x - maliges | Sevim Karakoc |
10 x - maliges | Andreas Kußmaul |
10 x - maliges | Claudia Neugebauer |
10 x - maliges | Memsudin Osmicic |
10 x - maliges | Berenice Pappalardo |
10 x - maliges | Jürgen Riehl |
10 x - maliges | Annika Sindlinger |
10 x - maliges | Patrick Wegner |
25 x - maliges | Alberto Anibarro |
25 x - maliges | Timo Wachendorfer |
50 x - maliges | Petra Uhlig |
50 x - maliges | Jochen Walz |
@ Frau Lang, hier bitte das Foto mit einem Teil der Geehrten einfügen
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur
Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
hier: Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG
Bürgermeister Dürr informiert, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen ein wesentlicher Teil der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland ist. Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 18.01.2024 wurde die Thematik der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Stuttgart behandelt. Neben der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen haben die Verbände des Weiteren den gesetzlichen Auftrag Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen. Dies gilt für alle Regionen gleichermaßen.
Daher beabsichtigt der Verband Region Stuttgart nun die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorbehaltsgebieten und die Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Die Gemeinde Bondorf hat die Gelegenheit zu der vorgesehenen Teilfortschreibung des Regionalplans bis spätestens 31.10.2024 Stellung zu nehmen.
Bondorf ist dabei besonders mit Standorten mit Privilegierung betroffen, da Solaranlagen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken des übergeordneten Netzes in einem Korridor von 200 m beiderseits der Trasse als privilegiert gelten.
Auf der Gemarkung Bondorf werden in der Teilfortschreibung des Regionalplans vier Vorbehaltsgebiete für mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen:
• BB-PV-01: entlang der A 81 bei der Autobahnausfahrt (5,9 ha)
• BB-PV-02: zwischen Gäubahn und L 1184 (13,4 ha)
• BB-PV-03: entlang A 81 Nähe Wurmfeld (16 ha)
• BB-PV-04: entlang der Gäubahn zwischen Nebringen und Bondorf (99 ha)
Zwar handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um planerische Ausweisungen, da für eine Realisierung neben einem Investor auch die Bereitschaft von Eigentümern zur Verpachtung für PV-Anlagen gegeben sein muss. Dennoch wurde von der Verwaltung die Größe der ausgewiesenen Flächen sehr kritisch gesehen.
Der Zielwert von 0,2 % (der freilich nicht gemeindescharf sondern auf die Region bezogen gilt) wäre in Bondorf bei rund 3,5 ha. Tatsächlich soll jedoch ein Vielfaches der Fläche für Solarenergie ausgewiesen werden.
Dieser Umstand alleine wäre aus Sicht der Verwaltung nur bedingt kritisch, da dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Zuge des Ausstiegs aus der Atomkraft und fossiler Energieträger eine überragende Bedeutung für die Energiesicherheit, dem Erhalt von Arbeitsplätzen und letztlich unseres Wohlstands beizumessen ist.
Allerdings war die Gemeinde vom Verband Region Stuttgart zu Jahresbeginn bereits zu den Vorrangflächen für Windkraft gehört worden. Hier sollen ebenfalls größere Flächen auf Markung Bondorf ausgewiesen werden:
BB-01 (12 ha), BB-03 (63 ha) und BB-04 (126 ha auf Markung Bondorf und Gäufelden) - in Summe 201 ha.
Das Regionsziel von 1,8 % der Fläche für Windkraft wären in Bondorf mit einer Markungsfläche von rund 17,55 km² (1.755 ha) ca. 32 ha. Damit wäre Bondorf überproportional mit Vorrangflächen für Windkraft betroffen.
Der Vorsitzende äußerte, dass die Flächeninanspruchnahme für Solarenergie nicht abgekoppelt von der Flächeninanspruchnahme von Windenergie betrachtet werden darf. Auf Markung Bondorf wären sehr große Flächen für PV und Windenergie „reserviert“. Gleichzeitig ist es notwendig, dass die Gemeinde weitere Flächen für Wohnraum zur Verfügung stellt, da Bondorf an der Entwicklungsachse mit attraktivem ÖPNV-Angebot liegt und zusätzliche Flächen für die Erweiterung des Gewerbegebiets benötigt werden. Und nicht zuletzt haben die Äcker in Bondorf eine hohe Bodengüte, weshalb auch die Landwirtschaft weiterhin Flächen nutzen will und muss.
Vor diesem Hintergrund wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Verband Region Stuttgart eine Stellungnahme abzugeben, die diesen Sachverhalt würdigt und gleichzeitig die Reduzierung der erheblichen Flächeninanspruchnahmen zum Ziel hat.
Mehrere Gemeinderäte äußerten, dass die Stellungnahme der Verwaltung noch verschärft werden sollte. Unter anderem wurde auf einen Artikel zur Bodenlandschaft der Oberen Gäue verwiesen, in dem die Böden in Bondorf als besonders gut und schutzwürdig bezeichnet werden. Weiter wurde kritisch angemerkt, dass der produzierte Strom aus den Anlagen bisher nicht gespeichert werden kann. Es sollten zuerst notwendige Speicherkapazitäten geschaffen werden, die den Strom dann bei Bedarf ins Netz einspeisen könnten. Zusätzlich wurde darauf verwiesen, dass die geplante Fläche von 120 ha bei der Flächenbewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben 3 Betriebe „ernähren“ könnte.
Nach weiterer Diskussion wird schließlich einstimmig beschlossen, dem Verband Region Stuttgart als Stellungnahme mitzuteilen, dass bei der Teilfortschreibung nicht alle Flächen auf Markung Bondorf berücksichtigt werden sollen und die Flächen BB-PV-02 und BB-PV-03 gestrichen sowie die Fläche BB-PV-04 erst ab der Obstbaumanlage nördlich der Bahnbrücke Berücksichtigung finden soll.
Einführung eines Ratsinformationssystems
hier: Beschaffung von Tablets
Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2024 wurde die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems beschlossen. Die Verwaltung hat die Bestellung der Software veranlasst.
Bezüglich der Hardware hat die Verwaltung nun nochmals verschiedene Geräte diverser Anbieter verglichen.
Einstimmig wurde die Beschaffung von Tablets des Modells Lenovo Tab P 12 beschlossen.
Freiwillige Feuerwehr Bondorf
hier: Beschaffung von Digitalfunkgeräten
Das Leitsystem des Landkreises Böblingen ist bereits auf den Digitalfunk umgestellt. Die digitalen Meldeempfänger sind seit längerem im Einsatz und auch die Fahrzeuge sind mit Digitalfunk ausgestattet. Nun soll der Einsatzstellenfunk umgerüstet werden.
Hierfür wurde ein Angebot bei der Fa. KTF SELECTRIC GmbH aus Ehningen eingeholt. Die Kosten für 22 Sepura-Funkgeräte belaufen sich auf 25.950,01 €. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau, der nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird.
Die Sepura-Funkgeräte sind bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Bondorf im Einsatz. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Bondorf und der Verwaltung vorgeschlagen, bei diesem System zu bleiben. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Umrüstung 30.000 € vorgesehen. Die Gemeinde wird einen Zuschuss i. H. v. 5.500 € erhalten.
Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, den Auftrag an die Fa. KTF SELECTRIC GmbH aus Ehningen zum Angebotspreis von 25.950,01 € zzgl. Einbaukosten zu erteilen.
Bekanntgaben
Ausführlich wurden von der Verwaltung die Umleitungen im Zuge der Sanierung der B 28 und der L 1184 durch das Regierungspräsidium Stuttgart erläutert.
Anfragen aus dem Gemeinderat
- Sanierung L 1184: Von einem Gemeinderat wird gefragt, inwieweit der Verwaltung bekannt ist, ob die L 1184 bis nach Gäufelden saniert wird. Hierzu wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass hierzu keine Informationen bekannt sind und sich die aktuelle Baumaßnahme nur auf den benannten Bereich bezieht.
- Baum hängt in den Feldweg: Es wurde mitgeteilt, dass ein umgestürzter Baum in den Feldweg Richtung Naturfreundehaus hängt. Die Verwaltung sagte zu, umgehend den Bauhof zu informieren.