Bürgermeisteramt Bad Ditzenbach
73342 Bad Ditzenbach
Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 10. April 2025

Bebauungsplan „Recticel, 2. Änderung“ – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Am südöstlichen Ortsrand...

Bebauungsplan „Recticel, 2. Änderung“ – Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Am südöstlichen Ortsrand von Gosbach, zwischen der Bahnhofstraße (B 466) und der Fils, befinden sich mehrere Bürogebäude, Fabrik- und Lagerhallen eines großen ortsansässigen Betriebs, teilweise denkmalgeschützt. Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan „Recticel“, der seit dem 05.08.1976 rechtskräftig ist. 2022 wurde der Plan einmalig geändert, um im südwestlichen Bereich eine Lagerhalle zu errichten, wobei die Baugrenze nach Westen und die Erdgeschossfußbodenhöhe angepasst wurden.

Nun stellt sich heraus, dass statt der Lagerhalle ein weiteres Produktionsgebäude erforderlich ist, weshalb erneut eine Erweiterung der Baugrenze nach Westen sowie eine geringfügige Anpassung der festgesetzten Bezugshöhe und der maximalen Gebäudehöhe notwendig sind. Weitere Überprüfungen des bestehenden Bebauungsplans zeigen, dass einige der Festsetzungen von 1976 überarbeitet werden müssen, um dem Unternehmen mehr Flexibilität für zukünftige Entwicklungen zu bieten.

Die Gemeinde hat sich deshalb dazu entschieden, die geplanten Entwicklungsabsichten des Bauherren zu unterstützen und mit der 2. Änderung des Bebauungsplans planungsrechtliche Klarheit zu schaffen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Areals. Mit dieser Änderung werden einige bestehende Festsetzungen angepasst oder gestrichen, während der Großteil des Plans unverändert bleibt. Da es sich um eine Nachverdichtung bestehender Gewerbeflächen handelt, wird der Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die Verwaltung schlägt vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Recticel, 2. Änderung“ i. d. F. vom 10.04.2025 zu beschließen. Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.

Der Gemeinderat stimmt dem zu.

Löschwasserbecken Auendorf – Festlegung des Standortes

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 beschäftigte sich der Gemeinderat von Bad Ditzenbach mit der Wasserversorgung in den einzelnen Ortsteilen. Zur Erstellung eines Gutachtens wurde das Büro Wassermüller aus Ulm beauftragt. Das Büro empfahl für den Ortsteil Auendorf als dezentrale Lösung die Errichtung eines Löschwasserbeckens zur Verbesserung der Löschwasserversorgung.

Für dieses Vorhaben wurden im Haushaltsplan 2025 entsprechende Mittel eingeplant. In der Sitzung vom 16.01.2025 erteilte der Gemeinderat dem Büro Wassermüller den Auftrag für die Planungsleistungen.

Als mögliche Standorte für das Löschwasserbecken hat das Büro Wassermüller den Bereich vor dem Feuerwehrmagazin und den Bereich des ehemaligen Spielplatzes in Auendorf vorgeschlagen. Der Gemeinderat spricht sich für den Standort des ehemaligen Spielplatzes aus. Weitere Planungen stehen aus.

Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 18. Mai 2025 in Gosbach

Die Gewerbevereinigung Bad Ditzenbach e. V. hat bei der Verwaltung einen Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 18. Mai 2025 in Gosbach im Rahmen der „Täles-Hitparade mit verkaufsoffenem Sonntag“ gestellt. Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen an maximal drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aufgrund örtlicher Feste geöffnet sein. Die Gemeinde hat die Befugnis, solche Tage festzulegen und die Öffnungszeiten zu bestimmen, wobei die zuständigen kirchlichen Stellen vorher angehört werden müssen. Bis zur Frist gingen keine Stellungnahmen der Kirchen ein.

Die Verkaufsstellenöffnung kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige begrenzt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die beantragte Öffnung am 18. Mai 2025 erfüllt die Voraussetzungen des LadÖG, da es sich um ein örtliches Fest handelt.

Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt vor, die Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu öffnen, unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten der örtlichen Kirchen.

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag zu.

Bad Ditzenbach-App

Die Bad Ditzenbach-App verursacht derzeit jährliche Kosten von 1.190 € netto, die durch eine geplante Programmumstellung auf 1.944 € netto steigen würden. Die App hat jedoch eine geringe Verbreitung und Nutzung, was darauf hinweist, dass sie weder den gewünschten Mehrwert noch die richtige Zielgruppenansprache bietet. Eine Anpassung der App an die aktuellen Bedürfnisse und Trends würde hohe Kosten verursachen, was unter den derzeitigen finanziellen Bedingungen eher unwahrscheinlich ist. Zu den Vorteilen der App gehören eine Karte mit Live-Standort und die Möglichkeit, Schäden zu melden. Allerdings ist die Zielgruppe unklar, das Design veraltet und die Nutzung insgesamt gering. Daher wird empfohlen, die App einzustellen, da sie im Vergleich zu den laufenden Kosten wenig Nutzen bietet.

Als Alternative wird die Einrichtung eines WhatsApp-Kanals vorgeschlagen, da WhatsApp von vielen Bürgern, einschließlich älteren Menschen, aktiv genutzt wird. Ein offizieller WhatsApp-Kanal könnte eine effektive und zielgerichtete Kommunikation ermöglichen, beispielsweise für wichtige Mitteilungen zu Straßensperrungen oder Katastrophenschutz. Darüber hinaus könnten Bürgerbeteiligungen, Stellenanzeigen, Nachrichten und Freizeitangebote über den Kanal verbreitet werden. Die Einrichtung eines WhatsApp-Kanals ist kostenlos, und durch die Einstellung der Bad Ditzenbach App könnten jährlich 1.944 € eingespart werden. Der WhatsApp-Kanal bietet daher ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine größere Reichweite.

Der Gemeinderat stimmt der Einstellung der Bad Ditzenbach-App zu und beschließt die Einrichtung eines WhatsApp-Kanals für die Gemeinde Bad Ditzenbach.

Anpassung der Kindergartengebühren

Aufgrund eines Personalmangels mussten die Öffnungszeiten des Kindergartens Bad Ditzenbach „Ein Ort zum Wachsen“ zum 1. November 2024 reduziert werden. Dies geschah, weil eine Erzieherin aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft ausfiel, wodurch der Mindestpersonalschlüssel nicht mehr eingehalten werden konnte. Die Anpassungen betrafen die Ganztagesbetreuung (reduziert von 45 auf 40 Stunden/Woche) und die Regelgruppe (reduziert von 35 auf 30 Stunden/Woche), während die verlängerten Öffnungszeiten und die Halbtagesgruppe unverändert blieben. Eltern konnten in eine alternative Betreuungsform wechseln, mussten jedoch die volle Gebühr für die reduzierte Betreuung zahlen, wenn sie ihre Kinder in der bisherigen Form ließen.

Eine zum 1. Januar 2025 eingestellte Erzieherin konnte die Situation nicht verbessern, da eine Vollzeitkraft nach Auendorf wechselte. Eine Nachbesetzung ist erst zum 1. September 2025 möglich, weshalb die reduzierten Öffnungszeiten bis zu diesem Zeitpunkt beibehalten werden müssen. In Anbetracht dieser langfristigen Einschränkung schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren an den reduzierten Betreuungsumfang anzupassen, wofür eine Satzungsänderung erforderlich ist.

Zur Frage der Öffnungszeiten wurde eine Umfrage unter den Eltern durchgeführt, bei der 50 von 72 Familien teilnahmen. 47 Familien waren mit den reduzierten Öffnungszeiten zufrieden, während drei eine Rückkehr zu den ursprünglichen Zeiten wünschten. Angesichts des tatsächlichen Bedarfs und der angespannten Haushaltslage schlägt die Verwaltung nach Anhörung des Elternbeirats vor, die reduzierten Öffnungszeiten zunächst bis zur nächsten Bedarfsumfrage beizubehalten.

Im Hinblick auf die Gebührenanpassung wird nach Anhörung des Elternbeirats vorgeschlagen, ab dem Kindergartenjahr 2025/26 einen Zuschlag von 15 % für die verlängerten Öffnungszeiten schrittweise über 3 Jahre einzuführen, um den erhöhten Betreuungsaufwand zu decken (1 Jahr 5%, 2 Jahr 10%, 3 Jahr 15%). Auch die Gebühr für die Ganztagesbetreuung soll angepasst werden, um das Verhältnis zwischen den verschiedenen Betreuungsarten zu wahren.

Der Gemeinderat stimmt dem zu und beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Bad Ditzenbach rückwirkend zum 1. Januar 2025 sowie zum 1. September 2025. Die neuen Gebühren können der veröffentlichten Satzung in dieser Ausgabe entnommen werden.

Jugendcontainer beim Schulsportplatz in Bad Ditzenbach

Um die Beteiligung der Jugendlichen zu fördern, lud die Verwaltung am 20.07.2016 Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren zum ersten Bad Ditzenbacher „Jugendtreff“ ein. Neun Jugendliche nahmen daran teil, und es wurde beschlossen, dass der Jugendtreff als offizielles Gremium für die kommunalpolitische Beteiligung der Jugendlichen fungieren soll. Im September 2016 wurden zwei Jugendliche zu Sprechern gewählt, und der Wunsch nach eigenen Räumlichkeiten wurde geäußert. Am 10.11.2016 stellte sich der Jugendtreff offiziell im Gemeinderat vor, und die Beteiligung wurde einstimmig zugestimmt.

Ein Ergebnis der Zusammenarbeit war die Anschaffung eines Baucontainers als Treffpunkt für die Jugendlichen, der am Schulsportplatz Bad Ditzenbach aufgestellt wurde. Der Jugendtreff war zudem in Veranstaltungen wie dem FamilyDay im Rahmen der Ditzenbacher Festtage eingebunden.

Der Jugendtreff tagte bis 2019 jährlich und war in die Haushaltsplanungen der Gemeinde eingebunden. Nach einer Corona-bedingten Unterbrechung haben neue Jugendliche den Container weiterbetrieben. Aufgrund von Schäden am Containerboden und einer unschönen Außenansicht muss nun entschieden werden, ob der Container weiterhin am Schulsportplatz stehen bleibt.

Der Gemeinderat beschließt, den Jugendlichen bis zum 28. April 2025 Zeit zu geben, den Container in Eigenleistung von außen zu streichen und den Außenbereich herzurichten. Der Containerboden kann auch noch nach danach repariert werden.

Gemeindevollzugsdienst in der Gemeinde Bad Ditzenbach

In der öffentlichen Sitzung am 27.06.2024 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Stelle des Gemeindevollzugsdienstes weiterhin beizubehalten und vor der Sommerpause 2025 erneut darüber zu beraten. Da die Stelle inzwischen personell unbesetzt ist, soll diskutiert werden, ob der Gemeindevollzugsdienst fortgeführt und die Position erneut ausgeschrieben werden soll.

Der Gemeinderat beschließt den Gemeindevollzugsdienst in der Gemeinde Bad Ditzenbach bis auf Weiteres auszusetzen. Die Veränderung der Parksituation wird beobachtet.

Der öffentliche Teil dieser Sitzung endete mit Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte und einer Frageviertelstunde für die Zuhörer/-innen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

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