Aus den Rathäusern

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 25.07.2024

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung Bürgermeister Dürr gab Folgendes bekannt: Der Gemeinderat hat einstimmig einer...
Foto: Gemeinde Bondorf

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung

Bürgermeister Dürr gab Folgendes bekannt:

Der Gemeinderat hat einstimmig einer Anpassung der jährlichen Förderbeiträge der Gemeinde für die Kleinkindbetreuungsgruppen des Familienzentrums e. V. ab 2024 zugestimmt.

Außerdem wird das bisherige Gesundheitsfürsorgeprogramm der Gemeinde Bondorf für die MitarbeiterInnen ausgeweitet und in Form von allgemeinen VHS-Kursgutscheinen je Semester von 50 € (insgesamt 100 € jährlich) noch attraktiver gestaltet.

Einsetzung und Verpflichtung der neu- bzw. wiedergewählten Gemeinderäte

Am 09.06.2024 fanden die Kommunal- und Europawahlen statt. Hierbei wurde auch der Gemeinderat der Gemeinde Bondorf gewählt. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt 5 Jahre. In der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats verpflichtete der Bürgermeister die Gemeinderäte öffentlich.

Er hatte dabei die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hingewiesen, der uneigennütziges und verantwortungsbewusstes Handeln, in bestimmten Fällen die Verschwiegenheitspflicht und die Beachtung der persönlichen Befangenheit entspringen müssen.

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung entscheiden die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung.

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben sich dazu durch die Verpflichtungserklärung bekannt.

Bürgermeister Dürr gab einen Ausblick zu einigen anstehenden Aufgaben. Ergänzend sprach der 1. stellvertretende Bürgermeister Willi Gauß Aspekte an, die für das gedeihliche Zusammenwirken im Gemeinderat sowie zwischen Verwaltung und Gemeinderat wichtig sind.

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

In § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Bondorf ist festgelegt, dass 2 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters nach der Kommunalwahl zu wählen sind. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters.

Von den im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen wurden Herr Willi Gauß als 1. Stellvertreter und Herr Dr. Ulrich Ikker als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen und auch je einstimmig gewählt.

Die beiden Gewählten bedankten sich für das Vertrauen. Dr. Ikker verlas anschließend ein unterhaltsames gereimtes Gedicht auf den ersten stellvertretenden Bürgermeister Willi Gauß.

Wahl der Mitglieder der Ausschüsse

a) Verwaltungsausschuss

b) Technischer Ausschuss

c) Planungsausschuss

d) Kindergartenausschuss

Zur Entlastung des Gemeinderats können Ausschüsse gebildet werden, denen bestimmte Angelegenheiten des Gemeinderats zur Beratung bzw. Beschlussfassung übertragen werden.

Von den gewählten Gruppierungen im Gemeinderat wurde folgende Besetzung der Ausschüsse vorgeschlagen und auch einstimmig im Wege der Einigung gewählt:

Ordentliche MitgliederPersönliche Stellvertreter
Verwaltungsausschuss
Biehl, Ulrike (FW) Gauß, Willi (FW)
Kussmaul, Friedhelm (FW)Stähle, Udo (FW)
Dr. Ikker, Ulrich (CDU)Sautter, Thomas (CDU)
Endler-Fritsch, Yvonne (SPD)Zengin, Yusuf (SPD)
Technischer Ausschuss
Kußmaul, Friedhelm (FW) Gauß, Willi (FW)
Stähle, Udo (FW)Hiller, Heinrich (FW)
Münster, Thomas (CDU) Werner, Christian (CDU)
Zengin, Yusuf (SPD) Birnbaum, Hartmut (GRÜNE)
Planungsausschuss
Stähle, Udo (FW)Kussmaul, Friedhelm (FW)
Biehl, Ulrike (FW)Steck, Max (FW)
Gauß, Willi (FW) Gauß, Matthias (FW)
Münster, Thomas (CDU)Dr. Ikker, Ulrich (CDU)
Sautter, Thomas (CDU)Werner, Christian (CDU)
Zengin, Yusuf (SPD)

Endler-Fritsch, Yvonne (SPD)

Kindergartenausschuss
Gauß, Matthias (FW)Hiller, Heinrich (FW)
Werner, Christian (CDU) Endler-Fritsch, Yvonne (SPD)

Wahl der Vertreter in die Organe der Zweckverbände, denen die Gemeinde als Mitglied angehört

a) Zweckverband Gäuwasserversorgung

b) Abwasserzweckverband Bondorf-Hailfingen

c) Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“

d) Zweckverband Sozial-Diakoniestation „Oberes Gäu“

Die Gemeinde Bondorf ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Gäu“ (GVV) sowie in verschiedenen Zweckverbände (ZV). Eines der Organe der verschiedenen Verbände ist die Verbandsversammlung. Mitglieder der Verbandsversammlungen sind die Bürgermeister sowie weitere Vertreter der beteiligten Städte und Gemeinden, die aus dem Gemeinderat zu wählen sind.

Von den gewählten Gruppierungen im Gemeinderat wurden folgende Vertreter und Stellvertreter für die Entsendung in die jeweiligen Verbandsversammlungen vorgeschlagen und auch einstimmig im Wege der Einigung gewählt:

Ordentliche Mitglieder Persönliche Stellvertreter
- ZV Gäuwasserversorgung
Gauß, Willi (FW) Biehl, Ulrike (FW)
Sautter, Thomas (CDU) Münster, Thomas (CDU)
- ZV Klärwerk Bondorf-Hailfingen
Hiller, Heinrich (FW) Steck, Max (FW)
Gauß, Willi (FW) Stähle, Udo (FW)
Werner, Christian (CDU) Sautter, Thomas (CDU)
- GVV “Oberes Gäu”
Gauß, Matthias (FW) Biehl, Ulrike (FW)
Sautter, Thomas (CDU)Werner, Christian (CDU)
- ZV Sozial-Diakoniestation “Oberes Gäu”
Gauß, Matthias (FW) Kußmaul, Friedhelm (FW)
Steck, Max (FW) Endler-Fritsch, Yvonne (SPD)
Dr. Ikker, Ulrich (CDU) Werner, Christian (CDU)

Organisation im Gemeinderat

In der konstituierenden Sitzung ist auch der Geschäftsgang im Gemeinderat festzulegen.

Folgendes wurde einstimmig beschlossen:

- Sitzordnung im Sitzungssaal

Ausgehend von der Verwaltungsbank sitzen zunächst rechts die 7 Mitglieder der Freien Wähler Bondorf in alphabetischer Reihenfolge, weitergehend auf der linken Seite die 4 Mitglieder der CDU in alphabetischer Reihenfolge, im Anschluss daran die 2 Mitglieder der SPD in alphabetischer Reihenfolge und daran anschließend das Mitglied der Grünen.

- Sitzungstag und Sitzungsbeginn

Der Sitzungstag ist wie bisher für gewöhnlich Donnerstag und der Sitzungsbeginn in der Regel 19.00 Uhr.

- Sitzungseinladung

Die Sitzungseinladung wird den Gemeinderäten im Regelfall mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstag zur Verfügung gestellt.

- Sitzungsprotokoll und Berichterstattung in den Bondorfer Nachrichten

In Orientierung an die Gemeindeordnung soll das Protokoll in der darauffolgenden Sitzung durch Umlauf zur Unterzeichnung dem Gemeinderat bekannt gegeben werden. Die Berichterstattung in den Bondorfer Nachrichten soll ebenfalls wie bisher erfolgen.

- Einführung eines Ratsinformationssystems

Die Verwaltung plant die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems für den neuen Gemeinderat. Es werden Angebote für ein Programm, die technische Infrastruktur im Sitzungssaal und die notwendige Ausstattung der Gemeinderäte eingeholt. Voraussichtlich im September oder Oktober sollen die Angebote dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Kindertagesbetreuungseinrichtungen

hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.

Die Finanzierung der Angebote der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf verschiedene Kostenträger vor. Sie setzt sich zusammen aus anteiligen Bundesmitteln, Landesmitteln, kommunalen Anteilen, Trägeranteilen und Elternbeiträgen. Die Kostensteigerungen werden in den kommenden Jahren wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt. Hierdurch erfolgt auch eine erforderliche Anpassung der Empfehlungen der Elternbeiträge, die neben den unterschiedlichen Anforderungen an die Finanzierung auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behält.

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 %. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten sieht der Vorschlag wie bisher einen Zuschlag von 25 % zur Regelgebühr vor.

Zu beachten ist, dass die Gebührenempfehlung für Regelgruppen und Krippen auf Grundlage von 30 Wochenstunden ergangen ist. Da die Krippenbetreuung in Bondorf bei 40 Wochenstunden liegt, wurde der Gebührensatz auf Grundlage der bisher beschlossenen geringeren Gebühr entsprechend der Empfehlungen prozentual angepasst.

Bei den Essenskosten gibt es keine Veränderungen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob die Gemeinde aktuell das Ziel einer 20%igen Kostendeckung durch die Elternbeiträge erreicht. Hierzu wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass die Kostendeckung durch Elternbeiträge dieses Ziel nicht erreicht und bei etwa 18 – 19 % liegt.

Erwähnt wurde durch die Gemeinderäte auch das umfassende Angebot der Betreuung und die stetigen Ausbaubemühungen der Gemeinde, um auf die Nachfrage der Eltern entsprechend reagieren zu können.

Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Gebührentabelle ist in der Satzungsänderung aufgeführt, die in diesen Bondorfer Nachrichten abgedruckt ist.

TAKKI – Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen

hier: Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025

Seit 01.09.2020 nimmt die Gemeinde am TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen teil.

Dieses Modell beinhaltet die Tagespflege für Kleinkinder unter drei Jahren im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen. Ziele sind unter anderem mehr Tagespflegeplätze für unter dreijährige Kinder zu schaffen, das Engagement der Tagespflegepersonen stärker zu würdigen und den Eltern eine echte Wahl zwischen den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege zu ermöglichen.

Für die Inanspruchnahme von TAKKI werden Elternbeiträge in Anlehnung an die Gebühren der Krippenbetreuung (ohne Essen) der Gemeinde Bondorf erhoben. Diese Gebühr beträgt derzeit 2,58 €/Stunde.

Die Gemeinde bezahlt die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen im Landkreis Böblingen. Diese wurden im März 2023 rückwirkend auf 01.01.2023 durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Böblingen von 6,50 € auf 7,50 € pro Kind/Stunde zuzüglich pauschal die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge von max. 200 € je Pflegeperson erhöht.

Im Zuge der Gebührenerhöhung für die Krippenbetreuung ist es auch notwendig, die Stundensätze für die Inanspruchnahme von TAKKI für die Eltern zu erhöhen. Entsprechend der Erhöhung bei den Krippengebühren zum 01.09.2024 ergibt dies, heruntergerechnet auf die Stunde, eine Erhöhung von 2,58 € auf 2,77 € und ab 01.09.2025 eine Erhöhung je Stunde auf 2,98 €, was vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.

Schulbetreuung

- Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die „Verlässliche Grundschule“ in Bondorf

- Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule in Bondorf

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im März 1990 die Einführung der Vormittagsbetreuung, damals noch Kernzeitbetreuung und jetzt Verlässliche Grundschule, beschlossen.

Die Verlässliche Grundschule bietet eine Betreuung an Schultagen von Montag – Freitag, unmittelbar vor und nach dem Vormittagsunterricht an. Im Zuge der Satzungsänderung zum 01.09.2022 wurde der Zeitraum täglich von 07.00 Uhr – 13.30 Uhr ausgeweitet. Die Betreuung durch die Gemeinde wird seither im Zeitraum 07.00 Uhr – 08.40 Uhr und 12.15 Uhr – 13.30 Uhr angeboten. Für die Betreuung zwischen den genannten Uhrzeiten ist die Schule zuständig. Letztmalig wurden die Gebühren zum 01.09.2010 erhöht. Durch die zwischenzeitlich auch durch Tarifvertragserhöhungen gestiegenen Kosten wurde eine Neukalkulation notwendig. Die Erhöhung der Monatsgebühr wurde für die jeweils buchbaren Tage hochgerechnet. Für den Monat August werden keine Gebühren erhoben.

Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung wird eine Betreuung ab 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr/17.00 Uhr an Schultagen von Montag-Donnerstag angeboten. Analog zu den Gebühren für die Verlässliche Grundschule wurden auch die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Bondorf neu kalkuliert. Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Gebührentabellen sind in den Satzungsänderungen aufgeführt, die in diesen Bondorfer Nachrichten abgedruckt sind.

Haushaltszwischenbericht für das Haushaltsjahr 2024

Dem Gemeinderat wurde zur Jahresmitte wieder ein Überblick über die bisherige Entwicklung der Haushalts- und Finanzlage gegeben. Der Bericht informierte über die bisher erkennbaren Abweichungen von der Haushaltsplanung.

Ergebnishaushalt:

Nach dem derzeit möglichen Überblick kann der Ergebnishaushalt im Rahmen der Planansätze abgewickelt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ist beim kommunalen Finanzausgleich mit geringfügig niedrigeren Steuereinnahmen zu rechnen. Bei der Grundsteuer und bei der Gewerbesteuer liegen die Einnahmen aktuell über dem Planansatz. Allerdings bleibt bei der Gewerbesteuer abzuwarten, wie sich der Planansatz bis zum Jahresende entwickeln wird.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind die Plansätze für Unterhaltungsaufwendungen trotz einiger unvorhergesehener Ereignisse ausreichend. Erhöhungen können derzeit noch über die Gesamtdeckung im Haushalt finanziert werden.

Finanzrechnung und Investitionsmaßnahmen:

Beim allgemeinen Grundstücksverkehr liegen die Auszahlungen derzeit über dem Planansatz von 300.000 €. Unter der Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2023 sind die Finanzmittel ausreichend.

Weiter musste aus steuerrechtlichen Gründen der Bereich „Breitband“ aus dem Eigenbetrieb + Wasser | Parken | Energie + in den Kernhaushalt übernommen werden. Hierfür stand kein Planansatz zur Verfügung. Die weiteren Investitionsmaßnahmen 2024 liegen aktuell im Rahmen der Planansätze und können durch die gute Liquidität ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Gemeinde Bondorf bleibt somit bis auf Weiteres schuldenfrei.

Seitens der Verwaltung wurde nicht die Notwendigkeit gesehen, einen Nachtragshaushalt zu erstellen, da mögliche Mindereinnahmen bei den FAG-Mitteln (kommunaler Finanzausgleich) voraussichtlich durch die Mehreinnahmen bei den Grund- und Gewerbesteuern kompensiert werden können. Sofern sich Mehrausgaben insbesondere auch bei nicht vorhersehbaren größeren Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen ergeben, werden diese dem Gemeinderat jeweils aktuell mitgeteilt.

Im Haushaltsplan 2024 wurde noch mit einem negativen Gesamtergebnis kalkuliert.

In Abhängigkeit der Entwicklungen bei der Gewerbesteuer könnte das Ergebnis aus heutiger Sicht leicht positiv ausfallen.

Freiwillige Feuerwehr Bondorf

hier: Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Satzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung, gültig ab 01.01.2024, beschlossen. Ausgehend davon wurde nun der Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bondorf neu kalkuliert.

Gemäß der Regelung im Feuerwehrgesetz setzen sich die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen entstehenden jährlichen Kosten zusammen, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden.

Entsprechend der Regelung errechnet sich für den Kostenersatz je Feuerwehrangehörigem ein Durchschnittssatz von 20,58 €, der durch Satzung festgesetzt werden kann.

Von Seiten der Verwaltung wurde ein Kostenersatz je Feuerwehrangehörigem von 20,50 €/Std. vorgeschlagen und vom Gemeinderat auch einstimmig beschlossen.

Die Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung ist in diesen Bondorfer Nachrichten abgedruckt.

Spenden und Sponsoring

hier: Annahme von Spenden und Zuwendungen im Zeitraum

Januar bis Juni 2024

Die Geld- und Sachspenden von Januar bis Juni 2024 in Höhe von 588,14 € wurden einstimmig angenommen.

Baugenehmigungsanträge und Bauvoranfragen

- Neubau Wohnhaus mit Garage, Rechbergstraße 7

Es wurden zwei Anträge auf Befreiung für das Bauvorhaben in der Rechbergstraße 7 eingereicht. Die Anträge auf Befreiung beziehen sich auf die Überschreitung der Traufhöhe auf der Nordseite des Gebäudes und die Überschreitung der festgesetzten Fläche für die Garage. Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die beiden Befreiungen wurde einstimmig erteilt.

- Errichtung eines Zwerchgiebels, Oberer Uffhofenweg 11

Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung eines Zwerchgiebels an der Südseite des Gebäudes wurde einstimmig erteilt.

Bekanntgaben

- Wassergraben Richtung Hailfingen

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von einem Gemeinderat angemerkt, dass der Wassergraben Richtung Hailfingen im Zuge eines Starkregenereignisses am 11.07.2024 übergelaufen ist. Die Verwaltung hat sich inzwischen mit dem Ingenieurbüro in Verbindung gesetzt, das das Rückhaltebecken im Brühlgraben beim Jugendhaus geplant hat. Es wurde dargelegt, dass das neue Becken am 11.07.2024 wegen der bis dahin noch ausstehenden baulichen Abnahme kein Regenwasser aufnehmen konnte. Inzwischen liegt eine vorläufige Betriebsgenehmigung vor, so dass das Speichervolumen nun genutzt werden kann und bei rechnerischer Betrachtung im Regelfall der Graben nun ausreichend dimensioniert sein sollte, um das abfließende Regenwasser aufzunehmen.

- Aufzug Steg beim Bahnhof

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde von einem Gemeinderat angefragt, weshalb der neue Aufzug noch nicht in Betrieb ist. Die ausstehende Abnahme ist dafür verantwortlich. Die Verwaltung hat nun mitgeteilt, dass mit der Deutschen Bahn und der Baufirma ein Abnahmetermin auf 01.08.2024 festgelegt werden konnte und bei positivem Verlauf der Abnahme der Aufzug danach nutzbar sein wird.

Anfragen aus dem Gemeinderat

- Bahnbrücken in Bondorf

Von einem Gemeinderat wurde angefragt, ob die Sperrpause der Gäubahn im Sommer auch für Arbeiten an den Bahnbrücken in Bondorf genutzt werden kann. Hier wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass man in Gesprächen mit dem Landkreis ist. Die beiden Bahnbrücken an den Feldwegen sind in der Unterhaltungslast der Gemeinde. Die Brücke bei der ESSO-Tankstelle ist in der Unterhaltungslast des Landkreises. Ein gemeinsames Vorgehen wäre aus Sicht der Gemeinde wünschenswert, weshalb zunächst die Gespräche mit der Landkreisverwaltung abgewartet sollen, ehe mögliche Sanierungsmaßnahmen angegangen werden. 2024 wird es keine Sanierungsarbeiten an den Brücken mehr gehen.

- 20 Jahre im Kreistag

Der erste stellvertretende Bürgermeister Willi Gauß gratulierte Bürgermeister Bernd Dürr zur kürzlich verliehenen Ehrung aus Anlass seiner 20-jährigen Zugehörigkeit im Kreistag Böblingen, wo er mit der Landkreismedaille des Landkreistags ausgezeichnet wurde.

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Bondorf

Kategorien

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von Gemeinde Bondorf
02.08.2024
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