Für 30 Jahre kommunalpolitisches Engagement erhielt Gemeinderat Erwin Schmidt eine Ehrung des Gemeindetags. (Der Gemeindetag Baden-Württemberg ist der Dachverband fast aller Gemeinden in Baden-Württemberg und hat derzeit 1.065 Mitgliedsstädte und -gemeinden. Er vertritt damit über 7,5 Mio. Einwohner.)
Erwin Schmidt:
Erwin Schmidt ist seit 1994 für die FWG als Gemeinderat im Gremium, seit 2014 als Fraktionsvorsitzender und zweiter stellvertretender Bürgermeister tätig. Seit dem Jahr 2019 ist er erster stellvertretender Bürgermeister. Erwin Schmidt trägt bei Abwesenheit von Bürgermeister Kiesl die volle Verantwortung eines Bürgermeisters. Bürgermeister Kiesl würdigte das große Fach- und Detailwissen, mit dem Gemeinderat Schmidt sich in die Gremienarbeit einbringe. Bei schwierigen Entscheidungen, wenn Meinungen aufeinanderprallen, weise er oft den richtigen Weg. Als Schornsteinfegermeister ist er Mitglied im Technischen Ausschuss und schon seit Jahren ein ausgewiesener Experte im Baurecht sowie in Fragen des Tiefbaus. Bürgermeister Kiesl würdigte, Erwin Schmidt sei stets bestens vorbereitet und informiere sich – wenn nötig – im Vorfeld vor Ort. Außerdem erwähnte Bürgermeister Kiesl anerkennend, dass Erwin Schmidt regelmäßig Jubilare besucht und die eher unbeliebte Aufgabe als Nikolaus bei der Weihnachtsfeier für Senioren übernimmt. Erwin Schmidt ist bzw. war neben dem Ehrenamt im Gemeinderat noch vielfältig tätig, beispielhaft als langjähriger Vorsitzender des Musikvereins Leutenbach, in der Schornsteinfegerinnung oder im Kreistag.
Für 20 Jahre kommunalpolitisches Engagement erhielten die Gemeinderäte Andrea Messerschmidt und Andreas Häußermann eine Ehrung des Gemeindetags.
Andrea Messerschmidt:
Andrea Messerschmidt ist seit 2004 für die FWG im Gemeinderat. Sie ist u. a. Mitglied im Verwaltungsausschuss, im Arbeitskreis Inklusion und hat sich um die Partnerschaft mit Orchamps verdient gemacht. Die Diplom-Verwaltungswirtin arbeitete bis ins Jahr 2021 in der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Passend hierzu hat sich einer ihrer Schwerpunkte in der Gremienarbeit herausgebildet: Inklusion. Bürgermeister Kiesl würdigte, dass Andrea Messerschmidt wesentlich darauf hingewirkt habe, die Gemeinde im Jahr 2018 Modellkommune für Inklusion werden zu lassen. Bürgermeister Kiesl ergänzte anerkennend, dass Andrea Messerschmidt bei ihrer Arbeit im Gremium den Menschen fokussiere: Gute Kinderbetreuung, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, faire Bezahlung und Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung lägen ihr am Herzen. Andrea Messerschmidt sei eine Gemeinderätin mit der idealen Mischung aus Sachverstand, Kompetenz und Bürgernähe.
Andreas Häußermann:
Andreas Häußermann gehört seit 2004 für die CDU dem Gemeinderat an. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen u. a. im Technischen Ausschuss, in der Feldwegkommission sowie im Zweckverband „Abwasserklärwerk Buchenbachtal“. Bürgermeister Kiesl würdigte, dass der Landwirtschaftsmeister „Stimmenkönig“ bei der diesjährigen Kommunalwahl war. Er sei die Stimme der Landwirte im Gremium, z. B. mahne er gegen zu viel Flächenverbrauch und versuche, Artenschutz mit Bodenbewirtschaftung zu verbinden. Außerdem sei er für die Verwaltung ein wichtiger Ansprechpartner in allen Belangen der Landwirtschaft. Bürgermeister Kiesl ergänzte anerkennend, dass Andreas Häußermann im besten Sinne ein bodenständiger Mensch sei, der in vielfältiger Weise zur Lebensqualität in der Gemeinde beitrage: Neben seiner langjährigen Mitgliedschaft im Gemeinderat ist er u. a. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und betreibt einen Hofladen sowie Blumenfelder zum Selberpflücken. Weiterhin stellt Andreas Häußermann seit einigen Jahren seinen Hof für die Maifeier des Musikvereins Gut Ton zur Verfügung.
____
Am 27. Oktober 2022 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen, 2. Änderung“ gefasst. Grund dafür war eine Bauvoranfrage, welche die Umwandlung eines bestehenden Gewerbebetriebs in eine Spielhalle zum Ziel hatte. Um klarzustellen, welche Nutzungen in diesem Gebiet erlaubt sind, wurde ein Bebauungsplanverfahren gestartet.
Mittlerweile liegt ein Vergnügungsstättenkonzept vor, das insbesondere städtebauliche Kriterien für die Zulässigkeit oder den Ausschluss von Vergnügungsstätten festlegt. Das Konzept zeigt, dass dieses Gebiet aufgrund möglicher Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung nicht für Vergnügungsstätten geeignet ist. Dieser Beschluss hilft also dabei, das Gebiet für die Anwohner ruhiger und lebenswerter zu gestalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Entwurf des Bebauungsplans „Lehen, 2. Änderung“ des Büros Käser Ingenieure GmbH & Co. KG vom 26.09.2024 zuzustimmen. Außerdem beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB sowie mit der Offenlage. Der Bebauungsplan wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
___
Der Gemeinderat hat am 27. Oktober 2022 eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen, um die laufende Planung zu sichern. Diese Sperre verhindert, dass während des Bebauungsplanverfahrens neue Bauprojekte entstehen, die den zukünftigen Planungen widersprechen könnten. So wird sichergestellt, dass keine unerwünschten Bauvorhaben die zukünftige Gestaltung des Gebiets beeinträchtigen.
Die Veränderungssperre gilt zunächst für zwei Jahre und wäre im Oktober 2024 ausgelaufen. Um die Planungen weiter zu schützen, wurde sie nun um ein weiteres Jahr verlängert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Lehen, 2. Änderung“ um ein Jahr zu verlängern.
___
Eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung zur Vergabe wäre aus terminlichen Gründen erst wieder im Sommer 2025 möglich gewesen. Aus diesem Grund erfolgt die Beschlussfassung im elektronischen Umlaufverfahren. Der Neubau einer Photovoltaikanlage wurde aus Gründen der Energieautarkie, der Stromkostensenkung und CO2-Neutralität befürwortet. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage werden im ersten Schritt nur geeignete Dachflächen und keine Freiflächen in Betracht gezogen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Weisungen an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach, die Entwurfsplanung zu genehmigen und die Verbandsverwaltung zu ermächtigen, die Vergabe durchzuführen sowie den Auftrag bei Einhaltung des Kostenrahmens erteilen zu können.
___
Die Verwaltung berichtet über eine Schotterfläche in der Leutenbacher Straße 41 (Nellmersbach). Mehrere Einwohner haben sich brieflich bei der Gemeinde über diese Schotterfläche beschwert. Die Verwaltung erklärt, dass sich der Gemeindeverwaltungsverband bereits schriftlich an die Bewohner gewendet habe. Auf eine erste Anfrage der Verwaltung hat der Eigentümer seinerzeit erklärt, dort eine Rasenfläche zu planen. Später teilte er mit, dort Stellplätze schaffen zu wollen. Weil hierfür eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich wäre, wurde der Eigentümer von der Verwaltung aufgefordert, Planungsunterlagen einzureichen. Dies ist bislang nicht geschehen. Die Verwaltung wird daher nochmals den Gemeindeverwaltungsverband bitten, baurechtlich einzuschreiten.