Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen nach § 16 GemO
hier: Widerspruch des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 2 GemO gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2024
Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen nach § 16 GemO für die Ablehnung des Eintritts in den Gemeinderat durch Herrn Nielebock sowie Feststellung über das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen beim Nachrücken von Herrn Dr. Schall als Ersatzperson
Nachrücken von Herrn Dr. Burkhard Schall:
Verpflichtung des in den Gemeinderat nachrückenden Mitglieds
Nachrücken in den Gemeinderat: Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien
Nachdem der GR auch in seiner Sitzung am 25.09.2024 bei Frau Lena Kühn mehrheitlich die Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen nach § 16 GemO abgelehnt hatte, war BM Dr. Soltau verpflichtet, gegen diesen rechtswidrigen Beschluss Widerspruch einzulegen und eine weitere Sitzung hierzu innerhalb von 3 Wochen anzuberaumen. (Wir verweisen hierzu u. a. auf unseren Bericht im Gemeindeboten vom 04.10.2024.)
In der jetzigen Sitzung beschloss der GR nach erneuter Diskussion nun mit einer Mehrheit von 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 8 Enthaltungen die erforderliche Feststellung der Ablehnungsgründe.
Ebenfalls nach Diskussion und mehrheitlich beschloss der GR dann die Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen bei Herrn Nielebock sowie das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen bei Herrn Dr. Schall.
Im Anschluss verpflichtete BM Dr. Soltau Herrn Dr. Burkhard Schall aus Immenhausen als nachgerücktes Mitglied des Gemeinderats.
Herr Dr. Schall nahm daraufhin am Sitzungstisch Platz.
Der GR beschloss sodann einstimmig die erforderliche Neubesetzung von Ausschüssen und Gremien, u. a. Verwaltungsausschuss, Technischer Ausschuss, Sanierungsausschuss „Kusterdingen-Nord“, Bau- und Umlegungsausschüsse, Wasser- und Abwasser-Verbandsversammlung, Wirtschaftsgebiet WEG West.