Ein Bürger erkundigt sich nach dem Vorgehen, wenn in der Straße „Untere Ösch“ – in der beidseitig absolutes Halteverbot besteht – vorübergehend aufgrund von Arbeiten am eigenen Haus am Wochenende geparkt werden müsste. Der Vorsitzende erklärt, dass in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Hierfür kann man sich an die Gemeinde wenden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts, da die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde liegt.
Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zur Erneuerung des Mühlebachdurchlasses an der L409 zugestimmt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte hierzu einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt, der in der Sitzung durch einen Vertreter des Regierungspräsidiums sowie einen Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros ausführlich vorgestellt und erläutert wurde.
Durch die Maßnahme sollen die hydraulischen Verhältnisse verbessert und zukünftige Hochwasserprobleme reduziert werden. Vorgesehen sind unter anderem ein neues Einlaufbauwerk mit Rechen sowie ein Treibholz- und Geröllfang. Zudem werden Wege und Böschungen gesichert, um eine bessere Wartung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat begrüßte das Vorhaben als wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz und sprach sich einstimmig für die Umsetzung aus.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma Schmalz Energieerzeugung eGbR zugestimmt. Gegenstand des Vertrags ist die Verlegung eines Weges auf dem Flurstück Nr. 935 sowie die vollständige Kostenübernahme für die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ durch die Firma.
Bereits im September 2024 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Vertrag regelt die Verfahrensmodalitäten und stellt sicher, dass der Vorhabenträger die entstehenden Kosten übernimmt.
1. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung
2. Entwurfsbeschluss
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ im Regelverfahren als Satzung beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die sorgfältig geprüft und gerecht gegeneinander abgewogen wurden. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf angepasst, insbesondere durch die Ergänzung eines Geh- und Fahrrechts sowie die genauere Ausformulierung der Ausgleichsmaßnahmen.
Der überarbeitete Entwurf vom 5. März 2025 wurde vom Gemeinderat gebilligt und in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines Vertrags zur finanziellen Beteiligung an der geplanten PV-Freiflächenanlage der Firma J. Schmalz GmbH zugestimmt. Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), der es Betreibern ermöglicht, betroffene Kommunen freiwillig mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde am wirtschaftlichen Ertrag der Anlage zu beteiligen.
Mit dem Vertrag profitiert die Gemeinde künftig direkt von der Stromproduktion der Anlage auf ihrem Gebiet – ein Schritt, der sowohl die kommunalen Einnahmen stärkt als auch die lokale Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien fördert.
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch der Firma Schmalz Energieerzeugung eGbR zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gewann Eichen zugestimmt.
Das Bauvorhaben wurde im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO eingereicht und befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“. Die geplante Anlage entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs und fügt sich in die vorgesehene städtebauliche Entwicklung ein.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Vergabe zur Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Glatten zugestimmt. Den Zuschlag erhielt die Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG aus Wolfach als wirtschaftlichster Bieter.
Das ausgewählte Fahrzeug basiert auf dem Fahrgestell MAN TGE 3.140 4x2F SB und wird mit einem feuerwehrtechnischen Ausbau geliefert. Der Gesamtpreis für das Grundangebot inklusive ausgewählter Sonderausstattungen (Satz Schneeketten und Pressluftanlage Martin-Horn) beträgt 117.624,36 EUR brutto.
Die Vergabe erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung und eingehender Prüfung zweier eingegangener Angebote. Die Entscheidung basierte auf einer Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung von Preis, technischen Daten, Folgekosten und Lieferzeit. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2025 eingeplant; eine Förderung in Höhe von 13.000 EUR wird erwartet.
1. Neubau eines Carports
2. Sanierung der Stege
3. Neubau einer PV-Anlage
In der Sitzung des Gemeinderats wurde dem Antrag des Naturerlebnisbads Glatten e. V. auf finanzielle Unterstützung gemäß der Vereinsförderrichtlinie vom 23.02.2010 stattgegeben. Die Vorsitzende Frau Claudia Lenz stellte uns die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2025 vor:
Der Gemeinderat beschloss, einen Investitionszuschuss in Höhe von 58.903 Euro zu gewähren. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 117.800 Euro. Der Verein trägt somit einen ebenso hohen Eigenanteil, wie es die Förderrichtlinie vorsieht. Die Finanzierung des Zuschusses ist im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung das Vorliegen eines Vorkaufsrechts geprüft wurde, welches aber verneint wurde.
Der Vorsitzende informiert, dass zum 01. April 2025 die neu geschaffene Stelle der stellvertretenden Hauptamtsleiterin mit Frau Teresa Vogt besetzt wurde. Frau Vogt wird künftig insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig sein: das Ordnungsamt (einschließlich des Amtes für Asyl und Soziales), die Schule und der Kindergarten, die Vereine, das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Punkt „Bestückung der Hundetoiletten in der Gemeinde Glatten“ bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 diskutiert wird.
Auf Nachfrage aus der vorherigen Gemeinderatssitzung erläutert der Vorsitzende die bisher angefallenen Kosten für die Umlegung im Neubaugebiet „Leimen“. Im Jahr 2020 lag der Gemeinde ein Angebot in Höhe von rund 47.000 € vor. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich bei der Abrechnung im Jahr 2024 auf 54.000 €.
Zudem teilt er mit, dass der Antrag zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Hessenwiesen“ zurückgezogen wurde.
Herr Marco Schillinger greift die Anfrage eines Anwohners auf und erkundigt sich, ob während der Bauzeit in der Dietersweilerstraße die Zainestraße für Anlieger freigegeben werden kann. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Anregung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet wird.
Darüber hinaus bittet Herr Schillinger um die Herausgabe eines Schlüssels für den Poller an der Riedbrücke, da der Sportverein dort Mäharbeiten durchführen müsse. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Brücke nicht für Fahrzeuge befahrbar ist, da sie ausschließlich für den Fußgängerverkehr ausgelegt ist, wird den Antrag aber im Einzelfall prüfen.