Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vorlagentexten auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.
Bürgermeister Oeldorf eröffnet um 18:05 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 18.02.2025 ordnungsgemäß einberufen worden waren.
Ende der Sitzung: 20:13 Uhr
TOP 001
Einwohnerfragestunde
BESCHLUSSANTRAG:
Nicht erforderlich
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus der Einwohnerschaft. Solche werden nicht gewünscht.
TOP 002
Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Bergstraße
hier: Vergabe der Dienstleistung zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi Bergstraße
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge den Auftrag für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Bergstraße an die Firma Energielenker Projects GmbH aus Langen zu einem Preis von 250.852,- € (brutto) vergeben.
SACHVERHALT:
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.
Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgten Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Das Gesetz sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung waren zur Antragsstellung im Jahr 2023 in einigen Ländern (unter anderem Baden-Württemberg) bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende kommunale Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.
Um Kapazitäten zu bündeln und mögliche Synergien zwischen einzelnen Kommunen herauszuarbeiten, hat die Stadt Schriesheim bereits im März 2023 (das heißt noch bevor eine Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung durch den Bund absehbar war) entschieden, sich am Konvoi der neun Städte und Gemeinden des Sprengels entlang der Bergstraße (unter Konvoiführung der Stadt Schriesheim) zu beteiligen.
Der Gemeinderat wurde in öffentlicher Sitzung am 01.03.2023 über das Vorgehen informiert. Im Dezember 2023 wurde der Gemeinderatsbeschluss aller am Konvoi teilnehmenden Kommunen herbeigeführt.
Die Stadt Schriesheim hat im Juni 2024 die Bewilligung der Fördermittel vom Projektträger Karlsruhe mitgeteilt bekommen.
Die Ausschreibung für einen Dienstleister, der die Kommunen bei der Erstellung der Wärmeplanung unterstützt, wurde Mitte September 2024 veröffentlicht.
Die Bietergespräche (Verhandlungsphase) fanden Mitte Dezember 2024 statt.
Ende Dezember 2024 fand die Wertungsphase mit dem Öffnen und Herunterladen der verbindlichen Angebote und der Angebotswertung statt.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Für die Vergabe der Dienstleistung zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung haben sich beim Teilnahmewettbewerb neun Büros beworben. Nach erfolgter Auswertung der Teilnahmeanträge wurden fünf Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen.
Vier Bieter haben ein Erstangebot abgegeben und am Verhandlungsgespräch teilgenommen. Die finalen Angebote wurden alle form- und fristgerecht am 19. Dezember 2024 eingereicht.
Ergebnis des Verhandlungsverfahrens:
Die Bewertung durch das Entscheidungsgremium anhand der in der EU-Bekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien erfolgte im Rahmen der Bietergespräche.
Am 11. Dezember 2024 fanden die Bietergespräche mit den Verantwortlichen aller neun Konvoi-Kommunen und vier Dienstleister im Rathaus in Schriesheim statt. Den Firmen standen jeweils 30 Minuten für eine Präsentation und 30 Minuten für Vertragsverhandlungen und Rückfragen zur Verfügung. Jede der Konvoi-Kommunen hatte eine Stimme zur Bewertung der teilnehmen Unternehmen.
Bewertet wurden folgende Zuschlagskriterien mit folgender Gewichtung:
- Projektumsetzung (45 %)
- Projektorganisation (20%)
- Auftreten im Verhandlungstermin (10 %)
- Honorar (25 %)
Im Anschluss an die Bietergespräche bekamen alle Bieter die Möglichkeit ihr Angebot zu überarbeiten und ein verbindliches Angebot einzureichen. Nach Auswertung der finalen Angebote und Auswertung der Zuschlagskriterien ergab sich folgende Rangfolge und Punkteverteilung:
Rang Bieter Punkte (max. 500)
1. Energielenker Projects GmbH 416
2. Bieter 2 398
3. Bieter 3 344
4. Bieter 4 298
Die beim Erstplatzierten veranschlagten Kosten zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für alle neun Kommunen liegen voraussichtlich bei insg. 250.852,00 € (brutto). Die genehmigte Förderung beläuft sich auf voraussichtlich 182.586,75 €. Die verbleibenden Mehrkosten werden auf die Konvoi-Kommunen unter Berücksichtigung der Anzahl der Einwohner aufgeteilt.
Die Stadt Schriesheim muss als beauftragende Kommune die Rechnungen des Dienstleisters vorstrecken, wird aber im Projektverlauf Abschlagsrechnungen an die beteiligten Kommunen stellen.
Der verbleibende Kostenanteil der Stadt Schriesheim wird voraussichtlich - nach Abzug der Förderung - bei ca. 10.000,- € liegen. Im Haushalt 2025 und 2026 sind für diesen Zweck bereits Mittel angemeldet, da das gesamte Projekt sich bis Sommer 2026 erstreckt.
Projektinhalt sollen unter anderem zwei Vorstellungen zum Projektstand im Gemeinderat / dem jeweiligen Gremium und eine Bürgerveranstaltung sein, um die Ergebnisse der Wärmeplanung abschließend auch in der Gemeinde zu präsentieren.
Die Firma Energielenker Projects GmbH wird sich während der Sitzung kurz Vorstellen und steht für Rückfragen in der Sitzung zur Verfügung.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf begrüßt Frau Wagner von der Energielenker Projects GmbH für den Fachvortrag.
Frau Wagner, Energielenker Projects GmbH, erläutert die geplante Vorgehensweise für die Wärmeplanung im Konvoi Bergstraße anhand einer Präsentation.
Stadtrat Molitor, GL, betont die Notwendigkeit der kommunalen Wärmeplanung. Dieser habe der Gemeinderat bereits 2023 zugestimmt. Sie sei ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität und in Bezug auf das Ende der Gasversorgung durch die MVV ab 2035. Viele Gebäude würden aktuell mit Gas geheizt und die meisten Heizungen seien über Jahrzehnte im Gebäude. Daher müsse man jetzt die Weichen stellen und den Bürgerinnen und Bürgern mit der Wärmeplanung langfristige Strategien aufzeigen. Die Kommunale Wärmeplanung zeige hoffentlich auch Möglichkeiten für einzelne Gebiete auf, welche Heizungsformen sich dort anbieten würden. Deshalb seien die Mittel in Höhe von 10T € gut investiert.
Seine Fraktion sehe die Planungen ebenfalls positiv, so Stadtrat Hegmann, FW. Kosten in Höhe von 10T € seien zu verkraften, um die kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Die Fraktion der Freien Wähler stimme daher gerne zu.
Viele Akteure seien an der Wärmeplanung beteiligt, daher sei es gut, diese im Konvoi zu machen, so Stadträtin Haase, CDU. Dies sei auch sinnvoll, da dann die Kosten aufgeteilt werden könnten. Es sei schön, dass auch die Förderung bewilligt worden sei. Die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gebe auch Einwohnerinnen und Einwohnern Informationen darüber, wie diese gut heizen könnten. Die CDU stimme daher zu.
Stadtrat Cuny, SPD, erklärt, dass man vor zwei Jahren mit der Arbeit im Konvoi begonnen habe und jetzt zur Vergabe komme. Es sei wichtig, dass es jetzt vorangehe. Er dankt Frau Wagner für die Ausführungen. Der vorgestellte Fahrplan bringe den Konvoi schnell voran. Er fragt, ob bei der Bestandsanalyse auf bereits vorliegende Informationen und Konzepte, wie das Klimaschutzkonzept, zurückgegriffen werden könne. Es sei sehr positiv, dass es in der Wärmeplanung darum gehe, den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten aufzuzeigen wie man die Wärmewende gemeinsam schaffen könne. Denn der Weg dorthin sei nicht immer einfach. Mit solchen Plänen könne man die Bevölkerung mitnehmen. Die Fraktion der SPD stimme daher gerne zu.
Die Konvoi-Lösung sei ein guter Ansatz, so Stadtrat Renkenberger, FDP. Er stimme daher gerne zu.
Er stimme ebenfalls zu, so Stadtrat Scheuermann-Berg, BgS.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi Bergstraße einstimmig (28) an die Firma Energielenker Projects GmbH aus Langen zu einem Preis von 250.852,- € (brutto).
TOP 003
Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des Waldschwimmbades
hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis nehmen und eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Prüfung welcher Hochwasserschutz wirtschaftlich und damit förderfähig ist in Auftrag geben.
SACHVERHALT:
Bereits im März 2019 wurde aufgrund einer Flussgebietsuntersuchung festgestellt, dass die Stadt Schriesheim für den Kernbereich ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken benötigt, um einen geeigneten Hochwasserschutz in der Stadt sicherzustellen. Als Vorbereitung für den Bau des Beckens wurde eine Bürgerinformation in der Mehrzweckhalle abgehalten. Zudem wurden erforderliche Grundstücke von Privateigentümern erworben.
Die Entwurfsplanung des Beckens wurde bereits 2022 abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung wurde bei den übergeordneten Behörden eingereicht.
Gleichzeitig wurden im Januar 2023 die KOSTRA-2020-Daten veröffentlicht, welche die bisherigen KOSTRA-Daten ersetzten. Zusammengefasst stellen die neuen KOSTRA 2020-Daten eine neue, rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage dar. KOSTRA ist ein vom Deutschen Wetterdienst herausgegebener Starkregenkatalog und steht für Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen beauftragte die Stadt Schriesheim die Firma Wald + Corbe in 2023 mit der Umstellung des vorhandenen Flussgebietsmodells auf die neuen KOSTRA Daten. Das Ergebnis des neuen Flussgebietsmodells war, dass mit den neuen KOSTRA-Daten die erforderlichen Rückhaltevolumen erheblich steigen, die bisherige HRB-Planung nur noch einen 20-jährlichen Hochwasserschutz bietet und für den angestrebten 100-jährlichen Hochwasserschutz ein deutlich größeres Rückhaltevolumen benötigt wird.
Aufgrund dieser Gegebenheiten beauftragte die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, um das weitere Vorgehen zu beleuchten.
Fünf mögliche Varianten wurden durch die beauftragte Firma Wald + Corbe voruntersucht. Zwei Varianten wurden genauer geprüft. Auch aus Kostengründen stellte sich letztendlich die Planungsvariante P 23 als am Ehesten zu realisieren heraus.
Die Gesamtkosten werden bei dieser Planvariante auf bis zu 15,5 Mio Euro brutto geschätzt. Die Kosten basieren jedoch auf Annahmen einer Realisierung in 2025. Generell ist hier zu erwarten, dass die Baukosten in den Folgejahren weiter steigen werden und eine Genehmigung der Maßnahme, unabhängig von einer Finanzierbarkeit, in den nächsten zwei bis drei Jahren nicht realistisch erscheint.
Bei der Planvariante 23 wird von einem Hochwasserschutz für ein 100-jährigen Regenereignis ausgegangen. Die Verteuerung der Maßnahme im Vergleich zur bisherigen Planung liegt u.a. darin, dass durch die notwendige Vergrößerung des Beckenvolumens auch eine Verlagerung bzw. Anhebung der Talstraße / L 536 erfolgen müsste.
Kommunen können derzeit für den technischen Hochwasserschutz vom Land eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass bei Realisierung des Vorhabens, bereits bei einjährigen Regenereignisses vorsorglich die Talstraße im Bereich des Beckens zu sperren wäre und bei einem 10-jährigen Regenereignis auch ein Einstau der Straße vorgenommen werden müsste.
Die Realisierbarkeit der Sperrung und des Einstaus der Landesstraße müssten vorab mit den Rettungsdiensten, dem ÖPNV und weiteren Beteiligten abgestimmt werden.
Eine Finanzierbarkeit der Maßnahme kann aus Sicht der Verwaltung nur mit einer hohen Förderung einhergehen. Eine Förderung kann jedoch nur erfolgen, wenn ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis besteht. Die Grundlage hierfür bildet die Arbeitshilfe zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in BW.
Eine weitere Variante, um den Hochwasserschutz in Schriesheim voranzubringen, könnte die Errichtung eines Beckens sein, welches lediglich einen Schutz für ein 50-jähriges Regenereignis mit sich bringt. Die Vorteile liegen im Wesentlichen in den niedrigeren Baukosten (ca. 8 Mio Euro brutto), welche sich daraus ergeben, dass die Landesstraße nicht angehoben werden müsste, sondern lediglich eine ca. 3 Meter hohe Mauer entlang des Bauwerks anzubringen wäre.
Ob diese Variante gefördert werden würde, müsste ebenfalls eine Nutzen-Kosten-Analyse aufzeigen. Der große Nachteil an einem Becken, das lediglich einem 50-jährigen Regenereignis standhält, wäre, dass im weiterhin bestehenden Überflutungsbereich in der Innenstadt immer noch ein Baustopp im Überflutungsbereich gelten würde. Dieser beträfe private Eigentümer und die Stadtverwaltung gleichermaßen.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung schlägt vor eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Prüfung welcher Hochwasserschutz wirtschaftlich und damit förderfähig ist vornehmen zu lassen. Hierzu ist eine Neuberechnung der Hydraulik (Wasserspiegel) erforderlich.
Zudem sollte eine Bewertung der Förderfähigkeit der Hochwasserschutzlösungen (Schutzgrad) vorgenommen werden.
Eine Entscheidung, welcher Hochwasserschutzgrad für Schriesheim hergestellt werden kann, sollte auf Grundlage von Förderfähigkeiten (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) und dem möglichen Investitionsrahmen der Stadt getroffen werden.
Ein Mitarbeiter der Firma Wald + Corbe wird bei der Sitzung die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf begrüßt Herrn Leuthe und Herrn Koch vom Ingenieurbüro Wald + Corbe für den Fachvortrag.
Herr Leuthe, Ingenieurbüro Wald + Corbe, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Ohne Förderung durch das Land werde es für die Stadt schwer tätig zu werden, so Bürgermeister Oeldorf. Ein Rückhaltebecken habe einen hohen Mehrwert. In Altenbach habe man letztes Jahr gesehen, was bei Starkregen passieren könne. Die Verzögerung beim Bau des Beckens sei ärgerlich und liege an den geänderten Berechnungen. Aber es sei wichtig, sich ausführlich mit der Planung zu beschäftigen.
Stadtrat Wolf, GL, erklärt, die Auswirkungen der Klimaveränderungen beschäftigten den Gemeinderat immer wieder. Allerdings seien die resultierenden Maßnahmen bisher nicht so kostenintensiv gewesen. Man habe gehofft, dass mit dem Konzept aus dem Jahr 2022 die Probleme gelöst seien und sich auf Kosten von 2-3 Mio. € für die Stadt eingestellt. Seitdem habe sich die Berechnungsmethode für Hochwasserereignisse geändert und sei genauer geworden. Auch höhere Regenmengen kämen hinzu. In Altenbach sei im letzten Jahr so viel Regen gefallen, das in kurzer Zeit alles überschwemmt gewesen sei. Interessant sei, dass der 2022 geplante Damm nach damaligen Berechnungen einem 100-jährigen Hochwasser standhalten sollte. Nach den neuen Berechnungen reiche der Damm nur für ein 20-jähriges Hochwasser aus. Er fragt, wie hoch der Hochwasserschutz durch den Damm in Richtung Altenbach gewesen sei, als dieser gebaut wurde und wie dies damals berechnet worden sei. Heute werde ein anderer Hochwasserschutz benötigt. Das Rückhaltebecken müsse größer werden. Es stelle sich jedoch die Frage, was man sich leisten könne. Spätestens seit der Sanierung des Gymnasiums wisse man, dass es keinen Schutz vor Mehrkosten gebe, selbst wenn es einen 70%-igen Zuschuss gebe. Er fragt, ob die Höhe des Zuschusses von der Höhe des Schutzes abhänge und es nur beim Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser die volle Förderung gebe. Selbst bei einem 70%-igen Zuschuss blieben für die Stadt 5 Mio. € übrig. Er wisse nicht, wie dies geleistet werden könne. Eine Nutzen-Kosten-Analyse bedeute, wenn die Schäden eines Hochwassers mit 8 Mio. berechnet würden, das Hochwasserrückhaltebecken aber 12 Mio. € koste, werde das Land dies nicht bezuschussen. Es sei schwierig, wenn man die Sach- und Personenschäden für den Fall, dass kein Hochwasserschutz betrieben werde, berechnen solle. Grundsätzlich müsse man den größtmöglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.
Stadtrat Hegmann, FW, dankt für den Vortrag. Er stehe nach den erläuterten Kosten unter Schock. Er könne sich kaum vorstellen, wie dies finanziell geschultert werden solle, selbst mit einer 70%-igen Förderung sei dies schwer möglich. Der Gemeinderat benötige noch mehr Informationen. Er fragt, wie der Bauzeitenplan aussehe, wenn alles ideal verlaufe. Gerade werde die Talstraße saniert und das ziehe sich noch mehrere Jahre hin.
Herr Leuthe, Ingenieurbüro Wald + Corbe, erklärt zunächst, dass die Förderung an die Nutzen-Kosten-Rechnung gebunden sei. Die Schäden müssten die Baukosten übersteigen.
Herr Koch, Ingenieurbüro Wald + Corbe, ergänzt, dass bei dieser Untersuchung alle Schäden, die innerhalb von 100 Jahren durch Hochwasser entstünden, eingerechnet würden. Auch Schäden, die beispielsweise durch ein 10-jähriges Ereignis entstünden, würden in die Berechnung einfließen, da das Rückhaltebecken auch vor diesen Schäden schützen würde. Er könne jedoch nicht versprechen, dass es für eine maximale Förderung reiche.
Herr Leuthe, Ingenieurbüro Wald + Corbe, betont, dass auch ein Rückhaltebecken mit einem geringeren Schutzgrad gefördert würde. Wenn man sich jedoch für ein kleineres Becken entscheide, müsse man mit weiteren Planungszeiten rechnen.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, erinnert daran, dass man die Planungsphase eigentlich 2022 abgeschlossen habe. Dann habe es eine neue Risikoberechnung gegeben. Ohne die transparenten Erläuterungen zu dieser Änderung hätte man mehr Panik geschaffen. Er fragt, wie lange die Nutzen-Kosten-Analyse dauere. Diese sei erforderlich, um anhand der harten Fakten zu entscheiden. Wenn man die Höhe der Sachschäden kenne, er hoffe, dass es nicht zu Personenschäden komme, müsse man diskutieren, was man sich finanziell erlauben könne. Man müsse offen über das Thema diskutieren. Ihm wäre nicht bekannt, dass die Sanierung des Gymnasiums außerhalb des Kostenrahmens sei, wie es Stadtrat Wolf, GL, angeführt habe. Er dankt für den klaren Vortrag.
Stadtrat Cuny, SPD, erklärt es müsse alle schockieren, dass man hier nicht handlungsfähig sei. Dass die Planung neu aufgenommen werden müsse, liege nicht daran, dass man mit falschen Zahlen gerechnet habe, sondern daran, dass es aufgrund der Klimaveränderungen neue Zahlen gebe. Es zeige, dass man die Stadt vor den Folgen des Klimawandels schützen müsse. Es lohne sich hier zu investieren und man müsse sehen, wie man die wachsende Bedrohung ausbremsen könne. Mit der Nutzen-Kosten-Analyse sei man auf dem richtigen Weg. Er glaube, dass man in 100 Jahren schnell bei Schäden von über 15 Mio. € liege. Er fragt, ob der Festplatz nicht mehr von einer Überschwemmung betroffen sei, da er in der gezeigten Simulation nicht überschwemmt sei.
Herr Leuthe, Ingenieurbüro Wald + Corbe, antwortet, dass die Nutzen-Kosten-Untersuchung etwa ein halbes Jahr dauere. Der Festplatz sei in der gezeigten Karte nicht überflutet. Nach seinen Berechnungen müsste auch der Festplatz überschwemmt werden. Wahrscheinlich basiere die Karte auf alten Daten.
Stadtrat Cuny, SPD, bittet darum neue Daten nachzuliefern, da der Festplatz von großer Bedeutung für Schriesheim sei.
Stadtrat Frey, ISB, erklärt, dass eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe und die Hochwasserfolgen gezeigt worden seien. Über Kosten und Gefahren könne man nur spekulieren. Diese seien klimabedingt. Es müsse etwas getan werden, auch mit Blick auf die Haushaltslage gehe der Schutz vor. Er dankt für die Lagebeurteilung und bittet um weitere Informationen zu möglichen Situationen. Finanziell sei es nicht einfach. Er bittet um weitere Veranstaltungen zum Thema.
Bauamtsleiter Dorn greift die Frage von Stadtrat Mittelstädt, CDU, zu den Kosten der Gymnasium-Sanierung auf. Es seien keine Mehrkosten bei der Sanierung selbst entstanden. Allerdings seien Mehrkosten bei der Miete der Container entstanden. Diese seien allerdings im Unterhaltungsbereich und nicht im investiven Bereich auszuweisen. Aber es könne bis zum Ende der Sanierung noch zu Mehrkosten kommen. Er hoffe, dass die Maßnahme bis zum Sommer abgeschlossen sei und man dann eine Gesamtaufstellung der Kosten und Förderungen vorlegen könne.
Stadtrat Wolf, GL, betont, dass die Kosten der Sanierung auf 21,5 Mio. € gedeckelt worden seien. Dabei seien die Interimsbauten enthalten gewesen. Dann habe man die Container herausgenommen und in den Unterhaltsbereich eingeordnet. Zu Beginn seien sie jedoch in die veranschlagten 21,5 Mio. € eingerechnet gewesen. Jetzt gingen die Kosten alles in allem weit darüber hinaus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und gibt einstimmig (28) eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Prüfung welcher Hochwasserschutz wirtschaftlich und damit förderfähig ist in Auftrag.
TOP 004
Förderung von Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)
hier: Verlängerung der Förderung für das Jahr 2025
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerken) beschließen.
SACHVERHALT:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 der Förderung von Balkonkraftwerken mehrheitlich für das Jahr 2023 zugestimmt. Es wurden dafür 15.000 € aus dem Haushalt bereitgestellt. Auch im Jahr 2024 wurde eine Fördersumme von 15.000 € für Balkonkraftwerke eingestellt. Diese ist fast komplett ausgezahlt worden.
Die Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken war befristet bis zum 31.12.2024.
Im Ausschuss für Technik und Umwelt wurde am 20.01.2025 in nichtöffentlicher Sitzung darüber beraten diese Förderung auch für das Jahr 2025 in veränderter Form bereitzustellen. Die Verwaltung machte den Vorschlag 50 Balkonkraftwerke mit je 100,- € zu fördern. Von Seiten der Fraktionen wurde Zustimmung zum Vorschlag signalisiert. Die Richtlinie wurde daher von der Verwaltung angepasst.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Da weiterhin Anfragen bzgl. der künftigen Bezuschussung von Balkonkraftwerken an die Verwaltung herangetragen werden, schlägt die Verwaltung vor, die Förderrichtlinien aus dem Jahr 2024 zu verlängern bzw. neu aufzulegen und auch für das Haushaltsjahr 2025, für die Förderungen von Balkonkraftwerken, Mittel zur Verfügung zu stellen.
Da in 2023 und 2024 bereits eine Anschubfinanzierung erfolgt ist und die Preise für die Anschaffung von Balkonkraftwerken deutlich gesunken sind, hat der Ausschuss für Technik und Umwelt in seiner Sitzung vom 20.01.2025 signalisiert die Gesamt-Fördersumme auf 5.000,- € in 2025 zu beschränken. In der Vorberatung des ATU wurde empfohlen nur noch 50 Balkonkraftwerke zu je 100,- € zu fördern.
Die Genehmigung der Auszahlung der Mittel sollte an die Genehmigung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2025 gebunden werden. Eine Auszahlung der Mittel soll erst vorgenommen werden, wenn der Haushalt genehmigt ist. Förderanträge können aber bereits nach einem pos. Gemeinderatsbeschluss bei der Stadt Schriesheim eingereicht werden.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt.
Stadtrat Molitor, GL, erklärt, man habe den Antrag auf Förderung der Stecker-Solargeräte damals gemeinsam mit der SPD-Fraktion gestellt, damit sich auch Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligten. Seine Fraktion könne der Fortführung der Förderung unter Verringerung der Förderbeiträge zustimmen. Allerdings sie das Ziel der Verbreitung der Stecker-Solargeräte erreicht. Mittlerweile gebe es diese auch zu günstigeren Preisen beim Discounter. Je nachdem wie es der restliche Gemeinderat sehe, könne man die Förderung aus Sicht der Fraktion der Grünen Liste auch einstellen. Eine solche Anlage anzuschaffen sei viel leichter geworden.
Stadtrat Hartmann, FW, erinnert daran, dass bereits im Ausschuss für Technik und Umwelt über eine Verringerung der Förderung gesprochen worden sei. Nachfolgend zu dieser Sitzung habe die Haushaltsvorbesprechung stattgefunden. Der Haushalt sehe alles andere als eine freiwillige Förderung vor. Wie Stadtrat Molitor ausgeführt habe, habe man mit der Förderung bereits einen Anreiz geschaffen. Er schlägt vor, die Förderung aufgrund der schwierigen Haushaltslage einzustellen.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, erklärt, dass seine Fraktion beide Wege mitgehen könnte. Die Verwaltung habe die Kosten für die Förderung bereits in die Haushaltsplanung aufgenommen, am Haushaltsentwurf würde sich daher nichts ändern, wenn der Gemeinderat zustimme. Daher könne man die Förderung auch dieses Jahr weiterführen und im nächsten Jahr einstellen.
Es sei erfreulich, dass das Förderprogramm gut angenommen worden sei, so Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD. Er sei daher überrascht, dass die Fraktion der Grünen Liste die Förderung einstellen wolle. Die Fortführung sei seiner Ansicht nach wichtig, um einen kleinen Teil gegen den Klimawandel zu leisten. So könnten sich auch Menschen mit weniger Geld ein Balkonkraftwerk leisten. Dass die Kosten dafür allgemein geringer geworden seien, sei eine gute Motivation. Daher könne man auch die Förderung verringern. Das sei ein guter Kompromiss.
Stadträtin Breitenreicher, ISB, erklärt, sie habe immer gegen die Förderung der Stecker-Solargeräte gestimmt, da die Altstadt bisher von der Förderung ausgenommen gewesen sei, da nun auch dort die Solargeräte angebracht werden dürften, stimme sie der Weiterführung der Förderung zu, damit auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt davon profitieren könnten.
Er habe sich auch bei den letzten beiden Abstimmungen gegen die Förderung entschieden und werde deshalb auch dieses Mal nicht zustimmen, so Stadtrat Renkenberger, FDP. Die Kosten für die Stecker-Solargeräte würden sinken. Gleichzeitig spare man dadurch Stromkosten. Deshalb stimme er dagegen.
Stadtrat Scheuermann-Berg, BgS, erklärt, er schließe sich Stadtrat Molitor, GL, an. Die Geräte würden immer günstiger, aber eine Förderung bedeute einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung. Daher stimme er dagegen.
Er sei nicht bei der Haupt- und Finanzsitzung dabei gewesen, so Stadtrat Wolf, GL. Ihm sei jedoch gesagt worden, dass die Finanzlage noch nie so schlimm gewesen sei. In der letzten Woche seien alle städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbestellt worden und man habe erklärt, dass 20-30% der Kosten eingespart werden müssten. Alle seien aufgefordert worden nach Sparpotentialen zu suchen, damit der Haushaltsentwurf genehmigungsfähig werde. Aus diesem Grund wolle man die Förderung einstellen. Man habe das Ziel erreicht. Die Stecker-Solarkraftwerke seien deutlich günstiger geworden. Er verstehe auch die Argumente von Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD. Die Frage sei, ob 5T € mehr oder weniger etwas am Haushalt änderten oder nicht. Davon wolle er die Abstimmung abhängig machen.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, dass die Haushaltslage keine Überraschung sei. Überall sei die Finanzsituation angespannt und durch externe Faktoren verschärft worden. Die Verwaltung habe darüber nachgedacht die Förderung zu senken, habe diese aber nicht ohne Gemeinderatsentscheidung einstellen wollen. Daher habe man den Kompromiss gewählt die Förderung insgesamt und pro Antrag zu verringern. Die Verwaltung könne auch die Streichung der Förderung mittragen. Dies solle der Gemeinderat entscheiden. Die Summe spiele keine große Rolle in der Haushaltseinbringung, bedeute aber mehr Liquidität.
Stadtrat Frey, ISB, stellt fest, dass der Ausschuss für Technik- und Umwelt vor dem Haupt- und Finanzausschuss getagt habe. Die Haushaltslage lasse aus seiner Sicht kein anderes Fazit zu, als die Förderung einzustellen. Sie biete keinen Mehrwert für die Verwaltung und die Stadt könne sich die zusätzlichen Kosten nicht erlauben. Er wolle nicht daran denken, was nächsten Jahr alles gestrichen werden müsse. Die Einstellung der Förderung hätte auch Symbolkraft.
Er wolle ein Plädoyer für die Förderung halten, so Stadtrat Cuny, SPD. Anfänglich seien 15T € für die Förderung veranschlagt worden. Mit dem jetzigen Vorschlag habe man bereits 10T € eingespart. Wenn viele Menschen für 100 € keinen Antrag stellen wollten, kämen die Personen zum Zuge, die eine Förderung brauchen könnten. Er bittet darum die Förderung zu erhalten.
Stadtrat Molitor, GL, erklärt, man werde sich daran gewöhnen müssen auch an kleineren Beträgen zu sparen. Es sei noch immer wichtig, dass sich auch Mieterinnen und Mieter Solargeräte kaufen könnten. Allerdings wollte man zur Diskussion stellen, ob man sich die Förderung weiterhin leisten könne. Nach der Haupt- und Finanzausschusssitzung habe man gesehen, dass etwas unternommen werden müsse. Man wolle jedoch niemandem unterstellen, gegen den Klimaschutz zu sein, weil man gegen das Förderprogramm stimme. Man habe mit der Förderung bereits viele Menschen erreicht.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, sagt, dass in der Haushaltsberatung allen Anwesenden bewusst geworden sei, dass viel Arbeit auf den Gemeinderat zukomme und dieser entscheiden müsse, was man sich leisten könne und was nicht. Auch in der nichtöffentlichen Haushaltsberatung sei bereits gesagt worden, dass man den Haushaltsplan nach bestem Wissen und Gewissen aufstelle und Kosten und Nutzen abgewogen habe. Man könne jedoch nicht nur einfache Dinge streichen, man müsse auch an unangenehmen Stellen sparen. Die Förderung sei auch ein Signal an Geringverdienende, die sich so vielleicht eine Anlage leisten könnten.
Stadtrat Molitor, GL, betont, dass wenn auch die CDU für die Förderung kämpfe und es kein Problem sei dies im Haushalt abzubilden, stimme man ebenfalls gerne zu.
Man müsse einige Bereiche des Haushaltsplanes noch diskutieren, so Bürgermeister Oeldorf. 2026 werde das Förderprogramm nicht nochmals neu aufgelegt. Jetzt bestehe nochmals die Chance.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (18): 6 GL (Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Tuncer, Jäck, Dr. Lukhaup)
5 CDU (Mittelstädt, Diehl, Koch, Haase, L. Hartmann)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
1 ISB (Breitenreicher)
1 AfD (Schmitt)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (10): 2 GL (Wolf, Stockhausen)
5 FW (Hegmann, Beckenbach, M. Hartmann, Papandrea, Lamprecht)
1 ISB (Frey)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
Enthaltung (0)
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (18) die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerken).
TOP 005
Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG
a) Abwägung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss des Lärmaktionsplans
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge die Abwägung – wie in der beigefügten Synopse vorgeschlagen – beschließen.
Der Gemeinderat möge den Lärmaktionsplanung der 4. Runde beschließen.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2024 unter TOP 007 die Aufstellung (Fortschreibung) eines Lärmaktionsplanes in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dossenheim und Hirschberg beschlossen. Gemeinsamt mit dem beauftragen Planungsbüro Modus Consult aus Karlsruhe wurde ein Entwurf erarbeitet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 statt. Die Offenlage der Entwürfe konnten in allen drei Rathäusern eingesehen werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 statt.
Aus Schriesheim haben sich keine Bürgerinnen und Bürger an der Offenlage beteiligt. Mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 19 Behörden angeschrieben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 1) dargestellt. Eine Unterschreidung zwischen den drei Kommunen wurde dabei nicht vorgenommen. Die Stellungnahmen wurden durch die Verwaltung zusammen mit dem Planungsbüro geprüft und daraus die Abwägungs- und Behandlungsvorschläge erarbeitet (Anlage 1). Änderungen des Lärmaktionsplanes ergeben sich daraus nicht.
Der Lärmaktionsplan sieht für den Ortsteil Altenbach in der Hauptstraße zwischen der Einmündung Brunnenstraße bis östl. Ortsausgang kurzfristige Maßnahme eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h vor.
Für die Gemarkung Schriesheim sieht der Lärmaktionsplan keine weiteren kurzfristigen Maßnahmen vor.
Durch Herrn Gericke vom Büro Modus Consult wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Technik und Umwelt in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2025 die vorgeschlagenen Abwägungsergebnisse als auch der Lärmaktionsplan vorgestellt.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat den Sachverhalt in gleicher Sitzung bereits öffentlich vorberaten. Die Beschlussempfehlung der Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt wird in der Sitzung mündlich durch die Verwaltung vorgetragen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage kann jedoch so viel gesagt werden, dass sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (27): 8 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Stockhausen, Jäck,
Tuncer, Dr. Lukhaup)
4 FW (Hegmann, M. Hartmann, Beckenbach, Lamprecht)
5 CDU (Mittelstädt, Diehl, L. Hartmann, Haase, Koch)
4 SPD (Cuny, Malmberg-Weber, Schmidt-Kühnle, Mohr-Nassauer)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (0)
Enthaltung (1): 1 FW (Papandrea)
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung – wie in der beigefügten Synopse vorgeschlagen – mehrheitlich (27).
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf fragt nach weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (27): 8 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Stockhausen, Jäck,
Tuncer, Dr. Lukhaup)
4 FW (Hegmann, M. Hartmann, Beckenbach, Lamprecht)
5 CDU (Mittelstädt, Diehl, L. Hartmann, Haase, Koch)
4 SPD (Cuny, Malmberg-Weber, Schmidt-Kühnle, Mohr-Nassauer)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (0)
Enthaltung (1): 1 FW (Papandrea)
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (27) den Lärmaktionsplanung der 4. Runde.
TOP 006
Bauleitplanung der Stadt Schriesheim
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "ASB Rettungswache Leimengrube"
hier: a) Vorstellung und Anerkennung des Satzungsentwurfes zum Bebauungsplan "ASB Rettungswache Leimengrube" zur Durchführung der vorliegenden Bauleitplanung auf dieser planerischen Grundlage
b) Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Entwurf des o.g. Bebauungsplanes
c) Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Entwurf des o.g. Bebauungsplanes
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB beschließen, ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „ASB Rettungswache Leimengrube“. Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 (Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „ASB Rettungswache Leimengrube“) zu entnehmen.
Der Gemeinderat möge zudem beschließen, das notwendige Aufstellungsverfahren nach den Maßgaben des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für einen sogenannten „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird beschlossen, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit Bezug auf den in den Anlagen beigefügten Satzungsentwurf möge der Gemeinderat diesem zustimmen.
Der Gemeinderat möge die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschließen.
Der Gemeinderat möge die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB beschließen.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Zur Gewährleistung einer verbesserten rettungsdienstlichen Versorgung der Stadt Schriesheim, der umliegenden Nachbargemeinden sowie den Gemeinden des vorderen Odenwaldes ist es erforderlich, eine neue Rettungswache zu errichten.
Im Rahmen einer Standortuntersuchung wurde festgestellt, dass das Grundstück Flst.-Nr. 8387/2 am Leimengrubweg aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße B3 und der Landesstraße L 536 als neuer Standort für eine Rettungswache optimal geeignet ist. Die Lage entspricht den betrieblichen Anforderungen der Rettungswache, die umliegenden Gebiete verkehrsgünstig zu erreichen. Das Flächenpotenzial im Plangebiet ist voraussichtlich ausreichend, um den Raumbedarf des Rettungsdienstes zu decken.
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein P+R-Parkplatz, der nach Auskunft des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu 50% ausgelastet ist.
Das Grundstück befindet sich derzeit noch im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Im Rahmen einer Entbehrlichkeitsprüfung, bei der durch das Regierungspräsidium die Fachämter hinsichtlich des Grundstücksbedarfes angefragt wurden, hat sich ergeben, dass für das Grundstück seitens des RPs ebenfalls Planungen vorliegen. Demnach sollte neben den bisherigen P+R-Plätzen auf dem Grundstück Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge geschaffen werden. Für die Umsetzung der Ladeinfrastrukturmaßnahme gebe es nach Auskunft des RPs bereits einen Interessenten, für den vom RP Referat 45 eine entsprechende Fläche bereits reserviert wurde.
In einem gemeinsamen Termin konnte zwischenzeitlich eine Lösung gefunden werden. Demnach signalisiert das Land Bereitschaft, das Grundstück an die Stadt Schriesheim zu veräußern. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Schriesheim den weiteren P+R-Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu vergrößern und dort Ladeinfrastruktur bereitzustellen.
Zur Schaffung der Voraussetzungen für das geplante Vorhaben zur Errichtung einer Rettungswache ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich.
Hierzu wurde durch das vom Arbeiter-Samariter-Bund e.V. (ASB) beauftragte Planungsbüro KMB mit Sitz in Ludwigsburg ein Bebauungsplanentwurf nebst textlichen Festsetzungen und Begründung ausgearbeitet. Der Vorentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Zusammenhang mit dem zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Bebauungsplanverfahrens bitte die Verwaltung den Gemeinderat dem in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf zuzustimmen.
Sofern der Gemeinderat dem Satzungsentwurf zustimmt, ist als weiterer Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB als auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Es ist geplant, das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach den Maßgaben des §13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchzuführen. Nach § 13a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren nicht angewandt werden, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1a Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Aufgrund der Vornutzung der Fläche als P+R-Platz ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die v.g. Umweltschutzgüter betroffen sind.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB darf auch dann nicht zur Anwendung kommen, wenn Flächen, die dem Außenbereich zugehören, überplant werden. Die Fläche des Geltungsbereichs für den vorliegenden Bebauungsplan befindet sich in Ortsrandlage innerhalb eines als Straßenverkehrsfläche genutzten Bereichs. Mit dem beschleunigten Verfahren soll im Sinne der Bodenschutzklausel den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet werden, von einer Neuinanspruchnahme von Flächen außerhalb der Ortslagen absehen und darauf verzichten zu können, den äußeren Umgriff der vorhandenen Siedlung zu erweitern. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens wird somit auch wesentlich an der strukturellen Beziehung des Plangebiets zur Ortslage und dem Siedlungsbereich festmacht, der planungsrechtliche Status, also die Zugehörigkeit zum Innen- oder Außenbereich, ist hierfür nicht allein ausschlaggebend, vielmehr stehen die tatsächlichen Verhältnisse im Vordergrund.
Der Siedlungsbereich wird grundsätzlich durch Bebauung gekennzeichnet, reicht jedoch auch über den bebauten „Kern“ hinaus. Eine gewidmete Gemeindestraße in Randlage ist, unabhängig von der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, typischerweise Teil des Siedlungsbereichs, der für eine Überplanung im Sinne einer städtebaulichen Entwicklung in den Blick genommen werden soll und im Interesse der Schonung der freien Landschaft durch Vermeidung einer weiteren Versiegelung von verfahrensmäßigen Erleichterungen profitiert. Auch die bisherige bauliche Nutzung als P+R-Fläche ist als Indiz für die besondere Nähe zum Siedlungsbereich zu werten, wegen der Versiegelung des Bodens geht eine geringere Schutzwürdigkeit der Flächen einher.
Letztlich beschränkt sich der Begriff der Innenentwicklung nicht nur auf eine quantitative Vermehrung baulicher Nutzungsmöglichkeiten, z.B. durch die Nutzung von „Baulücken“. § 13a BauGB soll in einem weiten Sinne eine Planung fördern, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dient und somit auch eine qualitative Entwicklung des Siedlungsbereichs fördert. Hiervon wird vorliegend Gebrauch gemacht, denn die Umsetzung der Planungsabsicht dient in erster Linie auch der Förderung des Gemeinwohls, indem in verkehrsgünstiger Lage am Rand der bebauten Ortslage der Standort für einen Rettungsdienst geschaffen werden soll. Damit ist nachhaltig gesichert, dass das übergeordnete Straßennetz bei Rettungseinsätzen schnell erreicht werden kann und im Übrigen die Ortsbevölkerung auch vor Lärmeinwirkungen geschützt werden kann.
Bei Bebauungsplänen, die nach den Maßgaben des § 13a BauGB aufgestellt werden, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nicht erforderlich. Dennoch ist die Verwaltung der Auffassung, dass im vorliegenden Verfahren eine freiwillige frühzeitige Beteiligung zweckmäßig ist, um die weiteren Verfahrensanforderungen, insbesondere auch im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz, aber auch hinsichtlich gegebenenfalls notwendiger Anforderungen an den Lärmschutz, abzufragen. Außerdem besteht somit die Möglichkeit, die Bevölkerung frühzeitig in das Verfahren mit einzubinden.
Ferner kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, vom Umweltbericht nach §2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat beide Beteiligungen durch Beschluss anzustoßen.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt. Er weist auf eine Änderung im Beschlussantrag hin. Die Bezeichnung des Bebauungsplans müsse von „ASB Rettungswache Leimengrube“ in „ASB Rettungswache Leimengrubweg“ geändert werden, da sich der Name im Laufe des Verfahrens geändert habe. Die Adresse der Rettungswache werde sich im weiteren Verlauf möglicherweise nochmals ändern.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, er sei dankbar, dass der Standort realisiert werden könne. Die Rettungswache komme nicht nur der Schriesheimer Bevölkerung, sondern auch den umliegenden Gemeinden zugute. Der Standort sei ideal und die Rettungswache wertvoll für Schriesheim. Er dankt dem Regierungspräsidium für die Zusammenarbeit.
Die Planungen seien im Ausschuss für Technik und Umwelt bereits vorgestellt worden, so Stadtrat Molitor, GL. Der Standort sei ideal, da auch Altenbach und Wilhelmsfeld schnell erreicht werden könnten. Die Rettungswache helfe, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Es gebe auch eine Alternative für den Parkplatz, auf dem die Rettungswache errichtet werden solle. Dem Verfahren stimme man gerne zu. Er würde sich freuen, wenn das Thema auch im Gestaltungsbeirat besprochen würde. Vielleicht könnte man die Planungen mit denen des Edekas im Eingangsbereich nach Schriesheim abstimmen. Beides sei sehr positiv für Schriesheim.
Bürgermeister Oeldorf dankt für den Hinweis. Der heutige Beschluss sei nur der Beginn des Verfahrens. Anschließend werde man sich auch im Gestaltungsbeirat näher damit befassen.
Stadtrat Hegmann, FW, erklärt die Fraktion der Freien Wähler habe am Montag in der Ausschusssitzung bereits zugestimmt und werde dies auch heute tun. Der Bau der ASB-Rettungswache sei auch für die Ortsteile sowie die umliegenden Gemeinden wichtig. Daher stimme man zu.
Stadtrat Mittelstädt, CDU, dankt der Verwaltung und dem Bürgermeister, dass sie am Ball geblieben seien und die ASB-Rettungswache nun nach Schriesheim zurückkehren könne. Er wünsche sich, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan schnell umgesetzt werden könne. Daher stimme seine Fraktion zu.
Stadtrat Schmidt-Kühnle, SPD, betont, dass der Standort ideal sei, um den Eingangsbereich Schriesheims zu verschönern. Es sei sinnvoll die dortige Fläche zu nutzen. Der bisherige Parkplatz werde nur zur Hälfte genutzt, daher sei der geplante Alternativparkplatz eine gute Lösung. Es werde keine große Parkfläche benötigt, daher solle der Platz nicht überdimensioniert werden, um Kosten zu sparen.
Bei der Ausweisung des neuen Parkplatzes müsse man auf das Regierungspräsidium Rücksicht nehmen, das eigene Pläne verfolge und eventuell E-Ladesäulen plane, so Bürgermeister Oeldorf. Man werde gemeinsam eine machbare Lösung erarbeiten.
Stadträtin Breitenreicher, ISB, erklärt, dass in der Ausschusssitzung bereits alles besprochen worden sei. Daher stimme die Fraktion der ISB ebenfalls zu.
Bürgermeister Oeldorf verweist nochmals auf die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplans in „ASB Rettungswache Leimengrubweg“ und gibt den Beschlussantrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt einstimmig (28) entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB, ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „ASB Rettungswache Leimengrubweg“. Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 (Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „ASB Rettungswache Leimengrubweg“) zu entnehmen.
Der Gemeinderat beschließt zudem einstimmig (28), das notwendige Aufstellungsverfahren nach den Maßgaben des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren für einen sogenannten „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB beschließt der Gemeinderat einstimmig (28), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abzusehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Mit Bezug auf den in den Anlagen beigefügten Satzungsentwurf stimmt der Gemeinderat diesem einstimmig (28) zu.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf fragt nach weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt einstimmig (28) die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf fragt nach weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
BESCHLUSS
Der Gemeinderat beschließt einstimmig (28) die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
TOP 007
Prüfung der Bauausgaben 2015 bis 2019
hier: Unterrichtung des Gemeinderates über die eingeschränkte Abschlussbestätigung nach § 114 GemO
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeindetrat möge die eingeschränkte Abschlussbestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 114 Absatz 5 Satz 3 GemO zur Kenntnis nehmen.
SACHVERHALT:
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Stadt Schriesheim zuständig (§ 113 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)) und hat mit Schreiben vom 22.04.2021 den Prüfungsbericht der Bauausgaben für die Jahre 2015 bis 2019 vorgelegt.
Die Prüfung erfolgte – mit Unterbrechungen – in der Zeit vom 07.09.2020 bis 08.10.2020.
Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2015 bis 2019, als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Die Prüfung beschränkte sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben (§ 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO)). In die sachliche Prüfung (§ 16 i.V.m. § 11 GemPrO) wurden auch Verwaltungsvorgänge bis zum Prüfzeitpunkt einbezogen.
Die Verwaltung wurde am 23.11.2020 mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet.
Von einer Schlussbesprechung nach § 18 Abs. 2 Satz 2 GemPrO konnte abgesehen werden. Eine Schlussbesprechung wird von der Prüfungsbehörde in der Regel nur dann angeregt, wenn es sich um eine Prüfung größeren Umfangs oder um wesentliche Anstände, z. B. besonders bedeutsame Punkte handelt, die die Prüferinnen und Prüfer nicht hinreichend klären konnten.
Der Prüfungsbericht beschränkt sich im Rahmen des Prüfungszwecks (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GemPrO) auf wesentliche Feststellungen, ggf. ergänzt durch Vorschläge und Anregungen zur fachrechtlichen Verwaltungsoptimierung bei kommunalen Baumaßnahmen.
Über die wesentlichen Ergebnisse des Prüfberichts der GPA war der Gemeinderat zu unterrichten (§ 114 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 43 Abs.5 GemO).
Dieser Pflicht kam die Verwaltung in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2021 nach.
Die von der GPA festgestellten wesentlichen Ergebnisse der Prüfung sind den Gemeinderäten als Anlage beigefügt.
Die Stadtverwaltung Schriesheim hatte nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfberichts gegenüber der GPA Stellung zu nehmen, wobei mitzuteilen war, ob den Feststellungen Rechnung getragen wird.
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin die Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen.
Hat die Prüfung keine wesentlichen Anstände ergeben oder sind diese erledigt, bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber der Stadt Schriesheim im Anschluss den Abschluss der Prüfung.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Aus dem jetzt vorgelegten Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde ist zu entnehmen, dass die Stellungnahmen der Stadtverwaltung abgegeben und geprüft wurden. Lediglich bzgl. der Neugestaltung des Dorfgemeinschaftsplatzes im Stadtteil Altenbach konnten nicht alle Punkte zur Zufriedenheit der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde aufgeklärt werden. Im Prüfbericht wurde bemängelt, dass das Beseitigen des Aushubmaterials der Belastungsklasse Z 1.2 nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Verwaltung teilte daraufhin mit, dass keine Nachweise oder Rechnungen der Entsorgungsstelle (Deponie) vom Auftragnehmer mehr vorgelegt werden konnten und die Abrechnungen der verschiedenen Belastungsklassen des 2. Bauabschnitts nicht belegt sind.
Aufgrund der fehlenden Nachweise konnte nicht nachvollzogen werden, ob die Höhe der Bauausgaben für die Entsorgung des Materials der Höhe nach gerechtfertigt war.
Aufgrund dieses fehlenden Nachweises wurde von der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt nur eine eingeschränkte Abschlussbestätigung der Prüfung erteilt.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bauamtsleiter Dorn erläutert den Sachverhalt.
Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt, dass die Aufsichtsbehörde die Ausgaben genau geprüft habe und insgesamt zu einem für die Verwaltung positiven Ergebnis gekommen sei. Es habe viele Bauprojekte gegeben und nur bei einem Projekt, der Gestaltung des Dorfgemeinschaftsplatzes in Altenbach, sei etwas beanstandet worden. Dies zeige die gewissenhafte Arbeit der Stadtverwaltung. Das nehme man gerne zur Kenntnis.
Man habe versucht den Schaden noch zu reduzieren, betont Bürgermeister Oeldorf. Die Bemühungen seien jedoch nicht akzeptiert worden, daher die Einschränkung. Er dankt für die Rückendeckung des Gemeinderates. Der Schaden für die Stadt belaufe sich auf 5T €. Man werde alles tun, um so etwas zukünftig zu verhindern. Er fragt nach weiteren Wortmeldungen. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
Keine Abstimmung erforderlich – lediglich Kenntnisnahme
BESCHLUSS
Der Gemeindetrat nimmt die eingeschränkte Abschlussbestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 114 Absatz 5 Satz 3 GemO zur Kenntnis.
TOP 008
VDK Ortsverband Schriesheim
hier: Zuschussantrag Bachschlössl
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge dem Sozialverband VDK Ortsverband Schriesheim für die Jahre 2026 bis 2028 einen Zuschuss in Höhe der Miete und Nebenkosten von derzeit 300,- €/Jahr für die Nutzung der Räumlichkeiten im Bachschlössl Schriesheim, Talstr. 11, gemäß Mietvertrag gewähren.
SACHVERHALT:
Der VDK Schriesheim Ortsverband Schriesheim nutzt die Räumlichkeiten im Bachschlössl zum Abhalten seiner Sprechstunden. Für die Nutzung dieses Raumes wird per Mietvertrag ein jährlicher Mietzins inkl. Nebenkosten von derzeit 300,- € gefordert. Diese Kosten kann der VDK laut beigefügtem Antrag nicht selbständig tragen und bittet daher um volle Kostenübernahme der Miete und Nebenkosten.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung befürwortet einen Zuschuss an den VDK in Höhe der Jahresmiete und der Nebenkosten für die Jahre 2026 bis 2028. Ein entsprechender Zuschuss wird bereits seit dem Jahr 2008 gewährt.
Der jährliche Vereinszuschuss in Höhe von ebenfalls 300,-. € soll davon unberührt bleiben und neben dem Zuschuss zur Deckung der Miete sowie der Nebenkosten gewährt werden.
Der Zuschuss für das laufende Jahr 2025 wurde bereits an den VDK Ortsverband Schriesheim ausgezahlt.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Stadtrat Beckenbach, FW, verlässt das Gremium um 20:03 Uhr.
Ordnungsamtsleiter Skarke erläutert den Sachverhalt.
Bürgermeister Oeldorf fragt nach Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
Abstimmungsergebnis:<