Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vorlagentexten auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.
Bürgermeister Oeldorf eröffnet um 18:02 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte mit Ladung vom 18.03.2025 ordnungsgemäß einberufen worden waren.
Ende der Sitzung: 20:35 Uhr
TOP 001
Einwohnerfragestunde
BESCHLUSSANTRAG:
Nicht erforderlich
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Ein Bürger erklärt, dass er im letzten Jahr beim Stadtradeln teilgenommen habe. Er habe sich auch in diesem Jahr über die Website des Stadtradelns anmelden wollen, allerdings könne er dort Schriesheim als Kommune nicht auswählen. Er fragt, warum sich die Kommune noch nicht registriert habe.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, dass die Bitte zur Registrierung erst in der letzten Woche eingegangen sei. Man arbeite daran.
Der Bürger erklärt weiter, dass das Feuerwerk zum Abschluss des Mathaisemarktes in diesem Jahr besonders schön gewesen sei. Er fragt, ob es möglich wäre die Straßenlaternen während des Feuerwerks auszuschalten oder zu dimmen. Ohne störende Beleuchtung wäre das Feuerwerk noch schöner.
Bürgermeister Oeldorf antwortet, er gehe davon aus, dass die Straßenbeleuchtung aus Verkehrssicherheitsgründen wahrscheinlich nicht ausgeschalten werden könne. Die Lichter zu dimmen sei auf dem Festplatz einfach, aber im Stadtgebiet aufwendig. Ob dies möglich sei, müsste man prüfen.
Ein anderer Bürger thematisiert den Altenbacher Friedhof. Am oberen Eingang gehe links ein Weg ab zum neuen Areal. Dieser Weg sei geschottert. Wenn es regne, werde der Schotter auf den Hauptweg gespült. Das sei gefährlich, da der Weg dann rutschig werde. Er fragt, ob dort ein Handlauf gebaut werden könne, um Unfälle zu vermeiden. Auf dem Schriesheimer Friedhof gebe es Schubkarren, die man ausleihen könne um Blumen oder Erde über den Friedhof zu transportieren. Er fragt, ob solche Schubkarren auch für Altenbach beschafft werden könnten. Vielen älteren Menschen falle es schwer, alles über den Friedhof zu tragen. Als der Altenbacher Friedhof neu gebaut worden sei, seien seitlich daneben Ruhezonen eingerichtet worden, um die Friedhofsruhe zu wahren. Auf der einen Seite sei diese Zone bewaldet, auf der anderen Seite sei Gras. Dort stünden ein Trampolin und weitere Spielgeräte. Durch den Kinderlärm werde die Friedhofsruhe gestört und dazu sei die Zone nicht da. Die Geräte müssen wieder abgebaut werden.
Bauamtsleiter Dorn antwortet, dass bezüglich des Handlaufes geprüft werden müsse, ob dieser grundsätzlich angebracht werden könne. Dann müsse man sehen welches Material benötigt werde und welche Kosten entstünden. Eventuell sei dies nicht kurzfristig umsetzbar, werde aber geprüft. Die angesprochenen Schubkarren habe man zunächst auf dem Schriesheimer Friedhof getestet. Die Rückmeldungen seien positiv, sodass man das Angebot auf die anderen Friedhöfe ausweiten könne. Zu den Spielgeräten neben dem Friedhof könne er nichts sagen, da ihm diese bisher nicht bekannt gewesen seien.
Bürgermeister Oeldorf sagt, wenn die Ruhezone im Eigentum der Stadt sei, hätten private Spielgeräte dort nichts zu suchen. Er dankt für den Hinweis. Er fragt nach weiteren Wortmeldungen, solche werden nicht gewünscht.
TOP 002
Vorstellung des Projekts „THE STÄDT – Prozess-Coaching Einzelhandel & Mobilität“ des Ministeriums für Verkehr
SACHVERHALT:
Im Sommer 2024 bewarb sich die Stadt Schriesheim erfolgreich um die Teilnahme am landesweiten Projekt „THE STÄDT“ und dem Prozess-Coaching Einzelhandel und Mobilität, einer Initiative des Ministeriums für Verkehr, die die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit von Ortsmitten in Baden-Württemberg stärken soll.
Das Projekt „THE STÄDT“ verfolgt das Ziel, den Dialog zwischen Verwaltung, Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Einzelhandel sowie weiteren lokalen Akteuren zu fördern und die Ortsmitte Schriesheims zukunftsfähig zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf einer Umgestaltung des öffentlichen Raums und einer Flächenumverteilung zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Die Umsetzung wird von dem Fachbüro Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH professionell koordiniert, sodass alle beteiligten Akteure in den Prozess eingebunden werden können.
Im Rahmen des Prozess-Coachings wird der Fokus auf die Heidelberger Straße sowie angrenzende Bereiche, wie die Kirchstraße, gelegt. Ziel ist es, die Heidelberger Straße in eine lebendige und zukunftsfähige Fußgänger- und Radverkehrszone zu transformieren, die gleichzeitig eine verbesserte Aufenthaltsqualität bietet und die Erreichbarkeit für die Anwohner und den Einzelhandel gewährleistet.
Das Projekt startete mit einem gemeinsamen Sondierungsworkshop zwischen dem Fachbüro und der Stadt Schriesheim. Im weiteren Verlauf des Projekts werden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, um die Bedürfnisse und Perspektiven aller relevanten Akteure zu integrieren.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass das Projekt ergebnisoffen ist. Die verschiedenen Beteiligungsformate während des Prozess-Coachings sollen dazu beitragen, kreative und vielseitige Lösungen zu entwickeln. Der Dialog steht im Mittelpunkt. Das Projekt bietet somit die Flexibilität, unterschiedliche Perspektiven und Ideen zu berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Lösung für die Stadt Schriesheim zu entwickeln.
Der Gemeinderat wird gebeten das Projekt „THE STÄDT“ zu unterstützen und den weiteren Verlauf des Projekts aktiv zu begleiten.
Weitere Informationen zum Ablauf des Prozess-Coachings erfolgen durch das Fachbüro Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH in der Sitzung.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Stadträtin Tuncer, GL, betritt den Sitzungssaal um 18:13 Uhr.
Bürgermeister Oeldorf begrüßt Herrn Hölderich von der Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH.
Herr Hölderich, Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH, stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor.
Stadträtin Tuncer, GL, stellt fest, dass die Heidelberger Straße und der Einzelhandel den Gemeinderat und die Gesellschaft schon immer beschäftigt hätten und man sich gefragt habe, wie man die Innenstadt gestalten und erhalten könne. Dabei habe man immer vor Herausforderungen gestanden. Es sei wichtig die Innenstadt trotz der Konkurrenz des Onlinehandles zu erhalten. Es sei sehr positiv, dass man jetzt für „THE STÄDT“ und das damit verbundene Coaching ausgewählt worden sei, um die verschiedenen Akteure zusammenzubringen. Es habe immer einen Konflikt zwischen Mobilität und Einzelhandel gegeben. Vielleicht könne man diesen für alle zufriedenstellend lösen, sodass die Innenstadt auch zum Aufenthaltsort werde und der Einzelhandel erhalten bleiben könne. Das Projekt biete sich an, um Ideen zusammenzutragen und Gestaltungsmöglichkeiten auszuprobieren.
Stadtrat Hartmann, FW, begrüßt die Möglichkeit für die Stadt am Projekt teilzunehmen. So könne es in der Innenstadt weiter vorangehen. Diese sei schon belebt, könne aber weiter verbessert werden. Die Fraktion der Freien Wähler unterstütze dies gerne und freue sich auf die Rückmeldungen der beteiligten Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger.
Stadträtin Haase, CDU, betont, dass schon viel getan werde, um Schriesheim attraktiv zu halten, beispielswiese durch den Wochenmarkt oder „Schriesheim neu entdecken“. Letzteres sei eine wunderbare Zusammenarbeit unter den Unternehmen und mit der städtischen Wirtschaftsförderung. Das Thema auch mit der Mobilität zu verknüpfen sei sehr wichtig und bereits diskutiert, aber nicht gelöst worden. Jetzt gebe es dazu einen Prozess.
Bürgermeister Oeldorf erklärt, dass mit dem Projekt die Innenstadt nicht nur belebt, sondern zukunftsfähig gestaltete werden solle.
Schriesheim habe eine attraktive Innenstadt, um die die Stadt viele beneideten, so Stadtrat Cuny, SPD. Vielleicht habe man gerade deshalb den Zuschlag erhalten. In Schriesheim sei man bereits sehr engagiert und viele brächten sich für die Attraktivität der Innenstadt ein, was auch von der Stadt und dem BDS unterstützt werde. Auch viele kleinere Aktionen wie der Osterbrunnen oder „Schriese jazzt“ belebten die Innenstadt. Es sei ein spannender Prozess all dies zusammenzuführen. Man spreche schon lange über die Zukunft der Heidelberger Straße und diskutiere über eine autofreie Straße. Nun steige das Verkehrsministerium mit ein. Seine Fraktion begrüße das Projekt sehr.
Stadtrat Frey, ISB, sagt, die Entwicklung der Heidelberger Straße sei schon immer eine Herzenssache für die ISB gewesen. Er sehe den Prozess als Möglichkeit die Kernstadt weiterzuentwickeln. Die Kaufkraft sei groß, doch der Onlinehandel sei eine ernste Konkurrenz. Insgesamt verspreche man sich vom Projekt eine verbesserte Aufenthaltsqualität und die Belebung des Einzelhandels und der Gastronomie, aber auch die Schaffung kultureller Bereiche, zum Beispiel beim historischen Rathaus. Wenn sich alle einbrächten, biete sich eine große Chance für das Erscheinungsbild und das Marketing Schriesheims.
Stadtrat Renkenberger, FDP, stellt fest, dass heute nicht abgestimmt werde und der Gemeinderat nur Kenntnis nehme. Es erschließe sich ihm nicht, wieso man ein steuerfinanziertes Projekt des Verkehrsministeriums benötige, um einen Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern. Viele Diskussionspunkte zur Innenstadt seien schon genannt worden. Die Strukturen seien vorhanden, um diese alleine zu bearbeiten. Es bestehe ein großer Konsens im Gemeinderat und darüber hinaus, dass der öffentliche Raum zu Gunsten des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs verändert werden solle. Er fragt, zu wessen Ungunsten dies geschehen solle. Er sei vom Projekt noch nicht überzeugt, werde es aber gerne aktiv begleiten.
Bürgermeister Oeldorf fragt nach weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium. Solche werden nicht gewünscht.
TOP 003
Haushaltsplan 2025
hier: Einbringung durch die Verwaltung
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge vom Haushaltsplanentwurf Kenntnis nehmen.
SACHVERHALT:
Eine erste Fassung des Haushaltsplanentwurfs wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 05.02.2025 über das Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt und am 13.02.2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Einzelheiten können der untenstehenden Stellungnahme der Verwaltung sowie dem Planentwurf entnommen werden.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Sachverhalt Haushaltsplan 2025 Kernhaushalt
Der 1. Entwurf des Haushaltsplans 2025 sah im Ergebnisplan ein Defizit in Höhe von 4.917.310 € vor.
Der Cash-Flow, der sich aus der Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt, musste mit minus 2.826.910 € ausgewiesen werden. Dieser Betrag hätte aus der Liquidität ausgeglichen werden müssen, die allerdings in dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung einige Korrekturen vorgeschlagen, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses besprochen wurden und die nachfolgend aufgezeigt werden. Hinzu kommen zwischenzeitlich bekannt gewordene Änderungen, die noch zu berücksichtigen waren sowie weitere Einsparungsvorschläge der Verwaltung.
Nachfolgend werden alle Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf, der dem Gemeinderat vorgelegt wurde, aufgezeigt und die wesentlichen Änderungen erläutert.
Einzahlungen
Veränderung | Ansatz neu | |
Summe der Einzahlungen 1. HH Entwurf 30.01.25 | 45.444.900 € | |
Grundsteuer A | - 11.000 € | 35.000 € |
Grundsteuer B | + 100.000 € | 2.500.000 € |
Gewerbesteuer | + 500.000 € | 4.500.000 € |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | + 23.000 € | 649.000 € |
Bestattungsgebühren | + 10.000 € | 100.000 € |
Kindergartengebühren | + 20.000 € | 1.130.000 € |
Zuweisungen vom Kreis ÖPNV | + 150.000 € | 750.000 € |
Erstattungen vom Land Kinderbetreuung | + 77.000 € | 3.995.000 € |
Forstwirtschaft | - 33.000 € | 0 € |
Summe der Veränderungen | + 836.000 € | |
Summer der Einzahlungen neu | 46.280.900 € |
Auszahlungen
Veränderung | Ansatz neu | |
Summe der Auszahlungen 1.HH Entwurf 30.01.25 | 48.271.810 € | |
Personalausgaben | - 501.750 € | 13.879.500 € |
Gewerbesteuerumlage | + 48.600 € | 437.500 € |
Unterh. d. Grundst. und baul. Anlagen | - 855.100 € | 2.400.000 € |
Miete Container Gymnasium | - 300.000 € | 700.000 € |
Aus- und Fortbildung | - 20.000 € | 167.400 € |
Erwerb geringw. Wirtschaftsgüter (Schulausstattung) | - 10.000 € | 57.000 € |
Maßn. zur Verbesserung der Standortfaktoren | - 10.000 € | 50.000 € |
Leistungen im Rahmen der allg. Daseinsvorsorge | - 16.000 € | 0 € |
ÖPNV | - 300.000 € | 1.800.000 € |
Erwerb geringw. Wirtschaftsg. (Schaukästen Bestattungsw.) | + 3.000 € | 6.000 € |
Reinigungskosten (einschl. Spüldienst) Kindergärten | + 175.000 € | 300.000 € |
Straßenfest | - 5.000 € | 35.000 € |
Forstwirtschaft | -143.850 € | 1.123.900 € |
Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen | - 90.100 € | 1.190.600 |
Summe der Veränderungen | - 2.025.200 € | |
Summe der Auszahlungen neu | 46.246.610 € | |
Zahlungsmittelüberschuss (Cash-Flow) | 34.290 € |
Entsprechend den vorstehenden Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf konnten die Einzahlungen um insgesamt 836.000 € erhöht und die Auszahlungen um 2.025.200 € reduziert werden. Dadurch kann nunmehr ein positiver Cash-Flow in Höhe von 34.290 € ausgewiesen werden. Das reicht zwar nicht aus um die laufenden Tilgungsleistungen (1.579.200 €) zu finanzieren, zumindest können aber die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit durch die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden.
Dementsprechend verringert sich auch das im Ergebnishaushalt ausgewiesene Defizit von 4.917.310 € auf nunmehr 2.056.110 €.
Erläuterungen
Bei der Grundsteuer A wird der Ansatz reduziert, nachdem das aktuelle Aufkommen 2025 nur in dieser Höhe zu erwarten ist. Der Wert dürfte künftig aber wieder höher ausfallen. Derzeit sind noch nicht alle landwirtschaftlichen Grundstücke nach neuem Recht bewertet.
Bei der Grundsteuer B kann derzeit von einem Jahresaufkommen von 2.500.000 € ausgegangen werden.
Bei der Gewerbesteuer lässt das derzeitige Vorauszahlungssoll ein Aufkommen von 4.500.000 € erwarten.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war die zur Berechnung heranzuziehende Schlüsselzahl zu korrigieren.
Bei den Bestattungsgebühren wird eine Gebührenerhöhung im Laufe des Jahres berücksichtigt.
Auch bei den Kindergartengebühren wird eine Gebührenerhöhung spätestens ab dem 1. September 2025 angesetzt.
Die Zuweisungen für den ÖPNV konnten inzwischen ermittelt werden, nachdem der Aufwanddeckungsfehlbetrag im Jahr 2024 bekannt ist.
Bei den Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung wurden inzwischen neue Werte bekannt gegeben, so dass der Gesamtbetrag für die Kinderbetreuung erhöht werden konnte.
In der Forstwirtschaft war eine Verrechnungsposition enthalten, die zu streichen war. Im Gegenzug verringerten sich aber auch die Ausgaben.
Bei den Personalausgaben sollenStellen, dienoch nicht besetzt sind, im Jahr 2025 nicht besetzt werden. Diese Stellen werden aus dem Stellenplan gestrichen. Gegenüber den Beratungen im Ausschuss, wo über 430.000 € weniger berichtet wurde, sind noch weitere Reduzierungen dazu gekommen, da im Bereich Forstwirtschaft irrtümlich ein zu hoher Ansatz vorgesehen war. Hinzu kamen noch weitere, kleinere Ansatzkorrekturen.
Die Gewerbesteuerumlage war entsprechend dem erhöhten Gewerbesteueransatz zu erhöhen.
Der Unterhaltungsaufwand für Grundstücke, bauliche Anlagen und sonstiges unbewegliches Vermögen sowie sonstiges Infrastrukturvermögen und für technische Anlagen wird auf 2.400.000 € gekürzt. Die Einzelkonten werden in der Satzung als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gegenüber den Beratungen wurde die Summe um weitere 100.000 € verringert.
Die Containermiete für das Gymnasium entfällt nach Fertigstellung der Generalsanierung.
Beim ÖPNV liegen inzwischen die Anforderungen für das Jahr 2025 vor, so dass der Ansatz entsprechend reduziert werden konnte.
Bei den Reinigungskosten einschließlich Spüldienst im Bereich Kindergarten waren die Kosten im 1. Entwurf nicht vollständig erfasst.
In der Forstwirtschaft waren Verrechnungspositionen zunächst als Auszahlungen erfasst, die aber entfallen, da diese Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden.
Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsausgaben wurden jeweils gekürzt.
Investitionen
Auch im Investitionsprogramm mussten Veränderungen vorgenommen werden. Das überarbeitete Programm ist dieser Vorlage beigefügt. Nach Abzug der max. möglichen neuen Darlehen in Höhe von 7.400.000 €, muss die Liquidität im Haushaltsjahr 2025 nicht weiter reduziert werden, so dass ein Betrag von rd. 1.200.000 € verbleibt. Der gesetzliche Mindestbetrag beträgt rd. 823.000 €.
Mittelfristige Finanzplanung
In der mittelfristigen Finanzplanung wurden die Auswirkungen aus dem Finanzausgleich berechnet und mit den entsprechenden Werten angesetzt. Die Personalkosten wurden prozentual und die weiteren Ansätze nach derzeitigen Erkenntnissen fortgeschrieben.
Im Planjahr 2026 wurde eine Grundsteuererhöhung eingeplant. Ebenso wurde der Gewerbesteueransatz um 300.000 € auf 4.800.000 € angehoben. Dadurch kann dann ein auch in den Folgejahren leicht ansteigender Cash-Flow erwartet werden, der aber unverändert auch in den Folgejahren nicht ausreicht um die Schuldentilgung zu finanzieren. Aus diesem Grund wurden auch die Tilgungsleistungen trotz weiterer Darlehensaufnahmen nicht nennenswert weiter erhöht. Hier muss bei Neuaufnahmen darauf geachtet werden, dass die ersten Jahre nach der Darlehensaufnahme tilgungsfrei gestellt werden.
Liquidität
Die Liquidität beträgt Ende 2024 nur noch rd. 1.200.000 €. Obwohl vorgenannte Einnahmen weiter erhöht werden, muss die Liquidität weiter abgebaut werden. Nach der Finanzplanung wird dabei sogar der gesetzliche Mindestbetrag unterschritten.
Verschuldung
Die Verschuldung im Kernhaushalt wird in den kommenden Jahren entsprechend dem Investitionsprogramm um 15.990.800 € steigen, so dass bis Ende 2028 bei planmäßigem Verlauf der Schuldenstand auf rd. 35 Mio. Euro ansteigen wird. Diese extrem hohe Verschuldung schränkt den Handlungsspielraum erheblich ein.
Eigenbetriebe Wasser und Abwasser
Bei beiden Eigenbetrieben sind die Gebühren nicht mehr kostendeckend. In beiden Fällen müssen die Gebühren daher spätestens ab dem 1. Januar 2026 spürbar erhöht werden.
Des Weiteren muss bei beiden Betrieben die Investitionstätigkeit auf das absolut Notwendigste beschränkt werden, da beim Abwasser keine und bei der Wasserversorgung nur noch geringe freien Finanzierungsmittel vorhanden sind. In beiden Fällen ist die Verschuldung bereits sehr hoch und Finanzierungen sind nur über neue Darlehen möglich. Hierüber muss frühzeitig mit der WVE GmbH gesprochen werden.
Eigenbetrieb Energie
Da auch der Eigenbetrieb Defizite schreibt, wird die geplante PV-Anlage auf dem Dach der Realschule vorläufig zurückgestellt. Hierzu wird von der Verwaltung zunächst ein Finanzierungskonzept erstellt, aus dem hervorgeht wie der Betrieb seine laufenden Ausgaben wie Abschreibungen und Zinsen finanzieren kann.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Bürgermeister Oeldorf erläutert, die Vorgehensweise. Heute bringe er den Haushaltsentwurf für 2025 ein, der unter schwierigen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen erarbeitet worden sei. Diese Herausforderungen stellten das ganze Land auf die Probe. Er nennt einige Beispiele. In Deutschland gebe es darüber hinaus besondere strukturelle Probleme. Die Wirtschaft befinde sich in der Rezession. Man stehe vor der Aufgabe die Wirtschaft wieder zukunftsfähig zu machen. Hohe Energiepreise, eine langsame Digitalisierung und eine ausufernde Bürokratie sowie höhere Anforderungen in allen Lebensbereichen setzten auch Schriesheim zunehmend unter Druck. Man verfüge in Deutschland wie in Schriesheim jedoch auch über Stärken. Dazu zähle der Mittelstand. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen seien innovativ und flexibel. Außerdem basiere die Gesellschaft auf einem stabilen sozialen Sicherungssystem und schließlich gebe es eine lange Tradition in der Forschung und der Mitgestaltung neuer Technologien. Er wolle auch auf die Bildung der neuen Bundesregierung hinweisen, die sich direkt auf die kommunale Zukunft auswirke. Eine handlungsfähige Bundesregierung mit stabilen Mehrheiten sei unerlässlich. Viele Projekte, die die Stadt umsetzen müsse, würden von den Rahmenbedingungen abhängen, die auf Bundesebene geschaffen würden. Trotz der beschriebenen Unwägbarkeiten sei es gelungen einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, den Herr Renz-de Buhr vorstellen werde. Der Haushalt zeige, dass weiter in die Zukunft der Stadt investiert werde, indem man klare Prioritäten setze. Geplante Investitionen könnten auch 2025 umgesetzt werden. Dabei sei die Aufnahme von Krediten unvermeidbar. Das liege vor allem an den laufenden Großprojekten wie der Schulsanierung, der Sanierung der Talstraße und dem Kindergartenneubau. Hierfür seien Investitionskosten in Höhe von ca. 8,875 Mio. € eingeplant. Der Gemeinderat sei bereits in den zurückliegenden Jahren darüber informiert worden, wie sich gerade die Schulsanierung in den nächsten Jahren auf den Haushalt auswirken werde. Auch die sanierte Schule mit ihren verbesserten Möglichkeiten werde der Stadt in den nächsten Jahren ähnliche finanzielle Anstrengungen abverlangen wie während der Sanierung. Auch wenn die Entscheidung zur Sanierung vernünftig gewesen sei, werde der Schuldenstand dadurch ansteigen. Die kommunalen Finanzen stießen an ihre Grenzen. Die Finanzierung der Kommunen zur Erfüllung der ihr auferlegten Aufgaben durch Bund und Land müsse endlich in ausreichendem Maß erfolgen. Die Entlastung der Kommunen durch das Sondervermögen des Bundes sei ein erster Lösungsansatz. Würden keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, müsse man auf kommunaler Ebene über die Finanzierung lieb gewonnener Standards diskutieren und verzichten. Der Haushalsplanentwurf für 2025 zeige eine klare Priorisierung der Projekte und beinhalte auch kleinere Maßnahmen wie die Vereinsförderung und den Erhalt der Infrastruktur. Er danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei für die Erstellung des Haushaltsentwurfs.
Hauptamtsleiter Morast stellt die neue Sachgebietsleiterin der Kämmerei, Frau Luca Müller, vor. Außerdem weist er darauf hin, dass man den Haushaltsplan ohne externe Hilfe heute nicht hätte präsentieren können. Herr Renz-de Buhr habe sich in das Thema eingearbeitet und werde nun die Zahlen vorstellen. Sollten in den nächsten Tagen noch Fragen zum Thema aufkommen, bitte er um Verständnis, dass die Beantwortung zum Teil etwas Zeit in Anspruch nehmen würde.
Herr Renz-de Buhr, Kämmerei, stellt die wichtigsten Zahlen des Haushaltsplanentwurfs anhand einer Präsentation vor. Er geht dabei auch auf die Unterschiede zum ersten Haushaltsplanentwurf vom Januar 2025 ein und erläutert an welchen Stellen Einsparungen vorgenommen wurden.
Bürgermeister Oeldorf weist darauf hin, dass viele Kommunen im Land Defizite verzeichneten. Er appelliert an die Politik den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Stadtrat Wolf, GL, sagt, der Bürgermeister habe in seinen Ausführungen nicht darüber gesprochen, welche Maßnahmen in diesem Jahr in Schriesheim umgesetzt würden und welche nicht. Bisher sei immer eine Liste mit den wichtigsten Maßnahmen gezeigt worden, in der auch darauf hingewiesen worden sei, was umgesetzt werde. Eine solche Darstellung habe er vermisst, denn es interessiere auch die Bevölkerung, was realisiert werde und was nicht. Er hätte beispielsweise gerne gewusst, ob für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume des Gymnasiums oder des Strahlenberger Schulhofes noch Geld vorhanden sei. Er wisse es teilweise aus den vergangenen Sitzungen. Aber auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer sei dies interessant.
Herr Renz-de Buhr, Kämmerei, weist darauf hin, dass die Sitzungsunterlagen auch eine Investitionsübersicht bis 2028 enthielten. Diese zeige alle Maßnahmen, die man mittelfristig umsetzen wolle.
Der Gemeinderat habe die 480 Seiten Anhang gelesen, aber auch die Presse und die Bevölkerung nähmen an der Sitzung teil und sollten informiert werden, so Stadtrat Wolf, GL. In den letzten Jahrzehnten sei immer eine Liste in der Sitzung präsentiert worden.
Hauptamtsleiter Morast stellt fest, dass es Stadtrat Wolf, GL, wohl vor allem um bauliche Themen gehe, die dazugehörige Auflistung könne man gerne zeigen.
Stadträtin Haase, CDU, spricht sich für die Verwaltung aus. Es sei sehr schwer gewesen, diesen Haushaltsplanentwurf zu erstellen. Die Anforderungen von Stadtrat Wolf, GL, seien nicht notwendig. Die öffentliche Aussprache der Fraktionen finde in der nächsten Sitzung statt.
Stadträtin Lamprecht, FW, ergänzt, dass jeder wisse, dass die Situation in der Kämmerei in den letzten Monaten sehr schwierig gewesen sei. Es sei daher unangebracht nun die Verwaltung zu kritisieren.
Stadtrat Wolf, GL, erklärt, er sei davon ausgegangen, dass der Bürgermeister diese Informationen in seiner Rede mitteile.
Seine Fraktion danke der Verwaltung, dass sie heute trotz aller Widrigkeiten den Haushaltsentwurf einbringe, so Stadtrat Spingel, FW. Es sei angebracht der Verwaltung zu danken, statt sie vorführen zu wollen. Der Großteil des Gemeinderates sehe es so.
Bauamtsleiter Dorn äußert sich zu den geplanten Baumaßnahmen. Der Strahlenberger Schulhof sei für die nächsten Jahre vorgesehen, das gelte auch für die naturwissenschaftlichen Räume des Gymnasiums. Diese würden dieses Jahr nicht saniert. Für den Bau einer Obdachlosenunterkunft habe man Gelder vorgesehen, falls diese gebraucht werde. Er geht auf weitere bauliche Maßnahmen ein.
Hauptamtsleiter Morast ergänzt, dass am 03. April 2025 die nächste nichtöffentliche Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung stattfinde. Sollten noch Detailfragen offen sein, könne man diese dann beantworten.
Er wolle, dass auch die Öffentlichkeit darüber informiert werde, so Stadtrat Wolf, GL. In der Ausschusssitzung könne sich die Öffentlichkeit nicht informieren. Daher sei heute der richtige Zeitpunkt für inhaltliche Dinge.
Abstimmungsergebnis:
Keine Abstimmung erforderlich
BESCHLUSS
Der Gemeinderat nimmt vom Haushaltsplanentwurf Kenntnis.
TOP 004
Kinder- und Schülerbetreuung
hier: Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Gemeinderat möge die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Kleinkindbereich, wie aus Anlage 1 ersichtlich, feststellen.
2. Der Gemeinderat möge die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich, wie aus Anlage 2 ersichtlich, feststellen.
3. Der Gemeinderat möge die Verwaltung dazu ermächtigen, bei entsprechendem Bedarf eine Ganztagesgruppe im Kindergarten Sofienstraße ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 aufzulösen und die personellen Ressourcen im Kindergarten Sofienstraße entsprechend anzupassen.
4. Der Gemeinderat möge die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die außerschulische Schülerbetreuung, wie aus Anlage 3 ersichtlich, feststellen.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Nachdem das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - KiTaG mit Wirkung vom 01. Januar 2004 dahingehend geändert wurde, dass die Förderzuständigkeit für die Betreuungsangebote des Kindergartens und der altersgemischten Gruppen auf die Gemeinden übertragen wurde, hat der Gemeinderat unter TOP Ö 92 vom 26.11.2003 erstmals die örtliche Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich, für den Krippenbereich, für die Verlässliche Grundschule und für den Hort aufgestellt. Die örtliche Bedarfsplanung wurde seitdem mehrfach fortgeschrieben.
a) Fortschreibung der Bedarfsplanung im Kleinkindbereich (Kinder im Alter unter drei Jahren)
Gemäß§ 24 Absatz 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Die Stadt Schriesheim hat die Aufgabe, diese Regelung vor Ort umzusetzen.
Die Kleinkinderbetreuung findet derzeit in der Ladenburger Straße 33 (Purzelzwerg - 10 Plätze), in der Kellereiwiesenstraße (Purzelzwerg - 10 Plätze), am Schillerplatz 30 (Postillion - 20 Plätze), in der Conradstr. 2 (Tausendfüßler - 30 Plätze), am Sportzentrum 4 (AWO Rhein-Neckar - 40 Plätze) sowie in der Porphyrstraße 15 (Tausendfüßler - 32 Plätze) statt. Im Kinderhaus Altenbach werden derzeit keine Zweijährigen betreut. Außerdem steht eine Tagespflegestelle zur Verfügung, durch die vier weitere Plätze zur Kleinkinderbetreuung bestehen.
Somit gibt es in Schriesheim für die Kleinkindbetreuung 146 Plätze, von denen 131 Plätze belegt sind (Stand 01.02.2025). Nach Vereinbarung mit der Gemeinde Wilhelmsfeld kann bei Bedarf eine 3. Gruppe mit weiteren 10 Plätzen in der Krippe am Schillerplatz eröffnet werden. Dies Gruppe soll zwar entsprechend der Vereinbarung zunächst durch Wilhelmsfelder Kinder belegt werden, steht allerdings bei einem entsprechenden Bedarf auch Schriesheimer Kinder zur Verfügung.
Außerhalb der örtlichen Bedarfsplanung gibt es noch 10 Plätze des Hestia e.V. für Kinder von Familien, die von Hestia e.V. betreut werden.
Die Entwicklung der Platzzahlen sowie der Kinderzahlen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Aufgrund der ermittelten Zahlen kann festgestellt werden, dass die vorhandenen Kapazitäten im Gegensatz zu früheren Jahren nicht vollständig ausgelastet (90%) sind, da die Anzahl der in Schriesheim lebenden Kinder im Alter unter drei Jahren leicht zurückgegangen ist; insbesondere gab es im 2. Halbjahr 2023 und im 1. Halbjahr 2024 wesentlich weniger Geburten als in anderen Jahren.
Aufgrund einer Kündigung durch den Vermieter wird die Krippe Ladenburger Straße zum 31.07.2025 schließen. Der Krippenträger Purzelzwerg e.V. teilte der Verwaltung jedoch mit, dass er nach Genehmigung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Platzzahl seiner andere Krippe in Schriesheim in der Kellereiwiesenstraße kurzfristig um vier weitere Kinder auf 14 Plätze erhöhen kann, sodass die am 31.07.2025 noch in der Krippe Ladenburger Straße angemeldeten Kinder, die aufgrund ihres Alters noch nicht in den Kindergarten angemeldet werden dürfen, weiter vom Personal des Purzelzwerg e.V. betreut werden können. Diese Genehmigung ist jedoch befristet.
Ein dringender Bedarf zu Schaffung von Ausgleichsplätzen für die durch die Schließung der Krippe Ladenburger Straße verloren gegangenen Plätze wird von der Verwaltung nicht gesehen, da sich die Anzahl der in Schriesheim lebenden Kinder im Altern von unter drei Jahren bis etwa zum Jahr 2027 nicht erhöhen wird.
Allerdings wird im Jahr 2028 die Krippenbetreuung der Tausendfüßler GmbH im Container-Gebäude in der Conradstraße enden, da dieses Gebäude für Kindergarten und Krippe entfernt wird. Der Neubau für den Kindergarten Wolkenschloss wird voraussichtlich bis Ende 2027 erstellt sein. Ein Krippenneubau soll jedoch von der Stadt Schriesheim nicht durchgeführt werden.
Mit der Geschäftsführerin der Tausendfüßler GmbH, Frau Stockhausen, fand bereits im Jahr 2023 ein Gespräch über die Nachfolge der Krippe Conradstraße statt. Sie erklärte, dass sie keinen ersatzlosen Wegfall der Krippenplätze will und sie deshalb nach alternativen Räumlichkeiten sucht.
Es wurde vereinbart, dass Frau Stockhausen sich bezüglich einer Nachfolgelösung bis zum Sommer 2025 äußern soll.
b) Fortschreibung der Bedarfsplanung im Kindergartenbereich (3-Jährige bis Schuleintritt)
Gemäß § 3 Abs. 1 KiTaG haben die Gemeinden darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.
Nach den erteilten Betriebserlaubnissen stehen in der Kernstadt zurzeit folgende Kindergartenplätze zur Verfügung:
Kindergarten Römerstrolche (Römerstraße)90 Plätze (50 Ganztagesplätze, 40 VÖ-Plätze)
Kindergarten Regenbogen (Sofienstraße)90 Plätze (40 Ganztagesplätze, 50 VÖ-Plätze)
Kindergarten Kunterbunt (Mannheimer Straße)110 Plätze (60 Ganztagesplätze, 50 VÖ-Plätze)
Kindergarten Kinderschachtel (Hirschberger Str.)90 Plätze (50 Ganztagesplätze, 40 VÖ-Plätze)
Kindergarten Wolkenschloss (Conradstraße)70 Plätze (30 Ganztagesplätze, 40 VÖ-Plätze)
Kindergartengruppe der AWO20 Plätze (Ganztagesplätze)
Waldkindergarten (Träger: Purzelzwerg e.V.)20 Plätze (1 Waldkindergartengruppe)
Somit gibt es derzeit in der Kernstadt 490 Kindergarten-Plätze.
Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf, für die durch den Rhein-Neckar-Kreis eine Eingliederungshilfe gewährt wurde; soll jeweils ein Platz reduziert wurde. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) empfiehlt, die Gruppenstärke je Kind mit besonderem Förderbedarf um ein bis drei Plätze zu reduzieren. Somit vermindert sich die Anzahl der in der Kernstadt vorhandenen Plätze auf 480 Plätze, von denen im Juli 2025 454 belegt sein werden.
Die Entwicklung der Platzzahlen sowie der Kinderzahlen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Die Prognose des Bedarfs hängt insbesondere von der Quote der Inanspruchnahme ab. Nachdem in der Vergangenheit immer eine Quote von 95,5% ermittelt wurde, verringerte sich die Quote in den Kindergartenjahren 2022/2023 und 2023/2024 auf 90%. In diesem Kindergartenjahr beträgt die Quote 91,9%. Für die Prognose wurde eine Quote von 93% angenommen.
Die Anzahl der derzeit bestehenden Plätze übersteigt in den nächsten Jahren den prognostizierten Bedarf, sodass nach Auffassung der Verwaltung ab September 2025 eine Kindergartengruppe in der Kernstadt entbehrlich ist.
Falls die Quote der Inanspruchnahme der Kindergartenplätze jedoch wieder auf 95% steigt, müsste diese Einsparung gegebenenfalls wieder kompensiert werden.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine Kindergartengruppe im Kindergarten Regenbogen eingespart werden, da in diesem Kindergarten die räumlichen Gegebenheiten und auch das Außenspielgelände beim vorhandenen viergruppigen Betrieb herausfordernd sind. Im Übrigen sind hier Personaleinsparungen leichter möglich als in anderen Kindergärten, da derzeit im Kindergarten Regenbogen zwei vakante Stellen durch einen Personaldienstleister ausgeglichen werden. Durch diese Maßnahme wird es in diesem Kindergarten nur noch 70 Plätze (30 Ganztagesplätze und 40 VÖ-Plätze) geben.
Im Kinderhaus Altenbach stehen in zwei altersgemischten Gruppen sowie einer Ganztagesgruppe insgesamt 67 Plätze zur Verfügung. In diesem Kindergartenjahr verringert sich die Anzahl im drei Plätze für Kinder mit Förderbedarf auf 64 Plätze.
Die Anzahl der künftig gegebenenfalls fehlenden Plätze hängt wie in der Kernstadt von der Quote der Inanspruchnahme ab. Diese Quote lag in den letzten Kindergartenjahren zwischen 76% und 85 %. Die Verwaltung hat ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 eine Quote von 85% angenommen.
Unter dieser Annahme muss davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Plätze in den Folgejahren gerade ausreichen oder der Bedarf geringfügig höher liegt. Gegebenenfalls muss dann wieder auf eine Platzreduzierung für Kinder mit Förderbedarf verzichtet werden.
Einer Aufnahme von zweijährigen Kindern kann nur zugestimmt werden, wenn Plätze frei sind.
c) Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Bereich außerschulische Betreuung
In der Kernstadt wird die außerschulische Betreuung durch den Verein für Kinder- und Jugendpädagogik Lernwerkstatt e.V. durchgeführt.
Im Schülerhort bei der Strahlenberger Grundschule sind drei Gruppen mit insgesamt 60 Plätze eingerichtet.
Daneben bietet der Verein eine Schülerbetreuung in Form der Verlässlichen Grundschule für Schüler der Strahlenberger Grundschule und der Halbtagesschüler der Kurpfalz-Grundschule sowie außerschulische Betreuung für Ganztagesschüler der Kurpfalz-Grundschule an.
Die Platzzahlen sowie der Kinderzahlen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Die Kapazitäten für den Hort und für die verlässliche Grundschule sind in diesem Schuljahr ausgeschöpft.
Im nächsten Schuljahr wird sich die Schülerzahl in der Strahlenberger Grundschule verringern, sodass damit gerechnet werden kann, dass sich der Bedarf für die außerschulische Betreuung (Hort und verlässliche Grundschule) dort nicht erhöhen wird. Der Bedarf an Plätzen für die verlässliche Grundschule in der Kurpfalz-Grundschule wird allerdings weiter steigen. Damit der Mehrbedarf bewältigt werden kann, ist die Verwaltung bereits mit dem Verein im Gespräch und wird hierzu auch die Schulleiterin einbeziehen, sodass der Bedarf personell und räumlich gedeckt werden kann.
In Altenbach findet die außerschulische Betreuung in diesem Schuljahr noch im Kinderhaus Altenbach (flexible Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr) und im evangelischen Gemeindehaus (verlässliche Grundschule bis 14 Uhr) statt. Organisiert wird die Betreuung durch das Kinderhaus Altenbach. Derzeit sind insgesamt 37 Plätze belegt.
Die Durchführung der flexiblen Nachmittagsbetreuung im Gruppenraum des Kinderhauses Altenbachstellt angesichts der Anzahl der angemeldeten Kinder eine große Herausforderung dar. Die Verwaltung plant deshalb, dass die derzeitigen Räume der Verwaltungsstelle Altenbach für die außerschulische Betreuung umgestaltet werden. Die flexible Nachmittagsbetreuung und die verlässliche Grundschule könnten dann dort betrieben werden. Gleichzeitig würde die Verwaltungsstelle Altenbach in das evangelische Gemeindehaus Altenbach umziehen.
Der Ortschaftsrat Altenbach muss für diese wesentliche Änderung einer öffentlichen Einrichtung gemäß §18 Absatz 4 Nr. 4.5 der Hauptsatzung der Stadt Schriesheim noch angehört werden. Danach kann hierüber eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.
STELLUNGNAHME des Gemeinderates:
Stadträtin Stockhausen, GL, erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Hauptamtsleiter Morast erläutert den Sachverhalt. Dabei geht er unter anderem auf den Vorschlag der Verwaltung ein, im Kindergarten in der Sofienstraße eine Gruppe zu schließen. Die Vorgehensweise sei seit 2019 in mehreren Workshops erarbeitet worden. Daran seien auch die Fraktionen und der Haupt- und Finanzausschuss beteiligt gewesen. Den damals einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss wolle man mit dem heutigen Antrag weiterführen. Er geht auf die Rahmenbedingungen des Kindergartens ein, der nicht für die jetzigen vier Gruppen ausgelegt sei. Der Kindergartenleitung falle es nicht leicht eine Gruppe zu schließen. Das sei nachvollziehbar. Aber auch sie bestätige, dass es objektiv betrachtet richtig sei. Ein wichtiger Punkt sei dabei, dass im September 33 Kinder aus dem Kindergarten Sofienstraße in die Schule gingen. Auch das spreche für die Schließung der Gruppe. Natürlich müssten dann Kinder in anderen Gruppen betreut werden, was eine Umgewöhnung bedeute. Es müsse aber kein Kind den Kindergarten wechseln. Das gelte auch für das Personal.
Stadträtin Mieger-Höfer, GL, erklärt, dass die Fraktion der Grünen Liste zum dritten Verwaltungsantrag folgenden Antrag stellen wolle: „Der Gemeinderat möge beschließen, alle Gruppen im Kindergarten Sofienstraße beizubehalten und bei entsprechendem Bedarf stattdessen eine Ganztagesgruppe in einem Kindergarten unterhalb der B3, z.B. im Kindergarten Wolkenschloss, ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 aufzulösen und die personellen Ressourcen entsprechend anzupassen.“ Grund dafür sei, dass Kindergartenkinder nicht allein zur Einrichtung laufen könnten. Deshalb seien dezentrale Kindergärten sehr wichtig. Da es oberhalb der B3 bereits weniger Plätze gebe als unterhalb, sollte in einem anderen Kindergarten eine Gruppe geschlossen werden. Außerdem habe sich der Kindergarten in der Sofienstraße ein eigenes Profil erarbeitet, das es der Einrichtung ermögliche mit dem Platzmangel optimal umzugehen. Auch die Kindergartenleitung wolle, dass die vierte Gruppe erhalten bleibe. Daher beantrage man keine Gruppe im Kindergarten in der Sofienstraße zu schließen. Stattdessen solle in einem der Kindergärten am Schulzentrum eine Gruppe geschlossen werden, zum Beispiel im Kindergarten Wolkenschloss.
Stadträtin Papandrea, FW, erklärt, sie spreche im Namen der Stadträte der CDU, ISB, FDP, BGS sowie der Freien Wähler. Aufgrund der wenigen Zeit sei es nicht möglich gewesen zuvor mit allen Parteien zu sprechen. Es sei notwendig die Bedarfsplanung weiterzuführen. Die Analyse der Verwaltung zeige, dass sich die Nachfrage nach Ganztagesplätzen geändert habe. Wenn sich Veränderungen ergeben würden, sei es sinnvoll die Verwaltung zu ermächtigen Änderungen vorzunehmen. Daher stimme man den Verwaltungsvorschlägen in allen Punkten zu und danke für die verständliche Vorlage. Nun wolle sie auf den Antrag der Fraktion der Grünen Liste eingehen. Die Sitzungsvorlagen würden frühzeitig bekanntgegeben. Jeweils montags vor der Gemeinderatssitzung gebe es eine Fraktionssprechersitzung um beispielswiese über den Sitzungsablauf zu sprechen. Heute sei man kurzfristig über den Antrag der Grünen Liste informiert worden. Alle seien berufstätig, daher sei es sehr schwer gewesen sich diesbezüglich mit allen abzusprechen. Auch hier spreche Sie für die eingangs genannten Parteien. Auch sie hätten mit der Verwaltung und der Kindergartenleitung gesprochen. Schon 2019 sei die Schließung einer Gruppe in der Sofienstraße bei fehlendem Bedarf prognostiziert worden. Die Argumente dafür seien nachvollziehbar. In der Sofienstraße gingen in diesem Jahr 33 Kinder in die Schule. So müsste kein Kind den Kindergarten wechseln. Gleiches gelte auch für die pädagogischen Fachkräfte. Wenn stattdessen wie von der Grünen Liste vorgeschlagen, eine Gruppe im Wolkenschloss geschlossen werden würde, müssten drei pädagogische Fachkräfte einem anderen Kindergarten zugeteilt werden. Der Kindergarten werde von den Eltern meist anhand des pädagogischen Konzeptes ausgesucht nicht aufgrund der Lage. Die Kellergruppe in der Sofienstraße sei ohnehin als Notlösung eröffnet und betrieben worden. Man stimme dem Antrag der Grünen Liste daher nicht zu.
Altenbach habe innerhalb der Kinderbetreuung eine Sonderstellung inne, so Stadträtin Malmberg-Weber, SPD. Sie führt dies näher aus und geht auf die bauliche Situation des Kindergartens ein. Der fehlende Platz in der Sofienstraße sei ein guter Grund, um dort eine Gruppe zu schließen. Außerdem seien die Eltern durchaus in der Lage ihre Kinder auch über die B3 hinweg in den Kindergarten zu bringen. Daher stimme man den Beschlussanträgen der Verwaltung zu.
Stadtrat Wolf, GL, erklärt, dass man zum Inhalt des Antrages seiner Fraktion unterschiedlicher Meinung sein könne. Nur weil der Antrag kurzfristig gestellt worden sei, sei er nicht schlecht. Wer so denke, setze sich womöglich nicht mehr inhaltlich damit auseinander. Zumal er in der Fraktionssprechersitzung angekündigt habe, dass man wahrscheinlich einen Antrag stellen werde. Er könne selbst noch in der Sitzung neue Anträge stellen. Er fragt, ob diese dann grundsätzlich schlecht seien.
Stadträtin Diehl, CDU, antwortet, dass es eine profane Unterstellung sei, dass der Antrag nur abgelehnt werde, weil er kurzfristig gestellt worden sei. Man habe sich ebenfalls kurzfristig zusammengetan, um Stellung zum Antrag zu nehmen. Sie entschuldigt sich bei der Fraktion der SPD, dass man diese nicht mehr habe miteinbeziehen können. Die Zukunftswerkstadt Kinderbetreuung gebe es seit 2019. Seitdem werde überlegt, wie man mit den Kindergärten, abhängig von den Kinderzahlen, umgehe. Die Fraktion der Grünen Liste hätte gerne einen weiteren Kindergarten oberhalb der B3 gebaut. Sie selbst wohne im Gebiet Nord und ihr sei der Weg über die B3 nicht zu weit gewesen, als ihre Kinder in den Kindergarten gegangen seien. In Schriesheim sei man in der luxuriösen Position, dass jedes Kind einen Kindergartenplatz erhalte. Das sei nicht überall der Fall. Jeder habe seine Meinung zu diesem Thema und Stadtrat Wolf, GL, habe den möglichen Antrag angekündigt. Aber sie wolle darum bitten, dass solche Anträge dem Gremium frühzeitiger mitgeteilt würden.
Stadtrat Molitor, GL, erläutert die Herangehensweise seiner Fraktion. Die Fraktionssitzung finde im Anschluss an die Fraktionssprechersitzung statt. Dann würden die Themen diskutiert. Daraus würden sich dann Stellungnahmen und Anträge ergeben. Gestern habe man sich noch nach der Sitzung des Gestaltungsbeirates getroffen, dann den Antrag besprochen und ihn verschickt.
Stadträtin Lamprecht, FW, erklärt, dass der Gemeinderat die Sitzungsunterlagen eine Woche vor der Sitzung erhalte. Dann könne man die Vorlagen lesen und sich Gedanken über Anträge machen. Die Fraktion der Freie Wähler bespreche dann die Vorlagen und mögliche Anträge. Die Ergebnisse würden danach mit in die Fraktionssprechersitzung genommen und den anderen Fraktionen mitgeteilt. Wenn ein Antrag erst am Tag der Sitzung mitgeteilt werde, bleibe keine Zeit mehr diese zu besprechen. Die meisten seien berufstätig und müssten dann nachmittags versuchen sich noch telefonisch abzustimmen. Sie hätten ebenfalls mit der Kindergartenleitung und der Verwaltung gesprochen. Auch die Kindergartenleitung könne mit der Lösung leben. Das Konzept müsse deshalb nicht aufgeben werden und man könne trotzdem viel Zeit draußen verbringen. Auch ihre Kinder seien in der Sofienstraße in den Kindergarten gegangen. Dort gebe es keinen Ruheraum für die Kinder und keinen Aufenthaltsraum für das Personal. Der Keller sei nur aus der Platznot heraus zum Gruppenraum geworden. Es gebe auch Eltern, die unterhalb der B3 wohnten und ihre Kinder in die Sofienstraße bringen würden, weil ihnen das Konzept gefiele. Der Gemeinderat habe entschieden, dass jeder die Freiheit bekomme zu entscheiden, in welchen Kindergarten man das eigene Kind bringe unabhängig davon wie nah der gewünschte Kindergarten vom Wohnort entfernt sei. Das sei die richtige Entscheidung gewesen. Einen weiteren Kindergarten oberhalb der B3 zu bauen, habe man verpasst, als das Neubaugebiet Nord gebaut worden sei.
Man habe es nicht verpasst, sondern entgegen dem Vorschlag der Fraktion der Grünen Liste den Kindergarten Mannheimer Straße wieder unterhalb der B3 geplant, so Stadtrat Molitor, GL. Das sei noch nicht lange her. Man wolle mit dem Antrag die Kindergartenplätze oberhalb der B3 erhalten, aber darüber könne man inhaltlich unterschiedlicher Meinung sein. Er verstehe nicht, warum das Stellen von Anträgen ein so großes Thema sei. Der Gemeinderat habe das Recht Anträge zu stellen, auch wenn es kurzfristig sei. Jede Fraktion könne die Sitzungsvorbereitung anders handhaben. Auch in der Sitzung selbst könne man noch Anträge stellen.
Stadträtin Lamprecht, FW, betont, dass es die Zukunftswerkstatt seit 2019 gebe. Diese sei sehr gut ausgearbeitet. Natürlich könne man damit argumentieren, dass es schade sei, wenn eine Gruppe in der Sofienstraße wegfalle. Allerdings sei dies die bestmögliche Lösung. Die Verwaltung habe genau ausgearbeitet, warum die Gruppe in der Sofienstraße geschlossen werden sollte, dem sollte man folgen.
Stadträtin Diehl, CDU, bittet darum zur Abstimmung zu kommen.
Stadtrat Molitor, GL, erwidert, dass man ebenfalls die Arbeit der Verwaltung schätze. Wenn man damit argumentiere, dass die Verwaltung die Bedarfsplanung mache, so gut sie kann, dann bräuchte man den Gemeinderat nicht mehr. Er bittet um Abstimmung.
Bürgermeister Oeldorf stellt den Antrag der Grünen Liste wie folgt zur Abstimmung:
„Der Gemeinderat möge beschließen, alle Gruppen im Kindergarten Sofienstraße beizubehalten und bei entsprechendem Bedarf stattdessen eine Ganztagesgruppe in einem Kindergarten unterhalb der B3, z.B. im Kindergarten Wolkenschloss, ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 aufzulösen und die personellen Ressourcen entsprechend anzupassen.“
ABSTIMMUNGSERGEBNIS:
Zustimmung (6): 6 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Jäck, Tuncer)
Gegenstimmen (20): 6 FW (Spingel, M. Hartmann, Beckenbach, Hegmann, Papandrea,
Lamprecht)
4 CDU (Haase, Diehl, Koch, L. Hartmann)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Enthaltung (0)
BESCHLUSS:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Grünen Liste mehrheitlich (20) ab.
Sodann stellt Bürgermeister Oeldorf die Beschlussanträge der Verwaltungsvorlage nacheinander zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
1. Fortschreibung Kleinkindbereich
Einstimmig
2. Fortschreibung Kindergartenbereich
Zustimmung (20): 6 FW (Spingel, M. Hartmann, Beckenbach, Hegmann, Papandrea,
Lamprecht)
4 CDU (Haase, Diehl, Koch, L. Hartmann)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (6) 6 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Jäck, Tuncer)
Enthaltung (0)
3. Anpassung Ganztagsgruppe Sofienstraße
Zustimmung (20): 6 FW (Spingel, M. Hartmann, Beckenbach, Hegmann, Papandrea,
Lamprecht)
4 CDU (Haase, Diehl, Koch, L. Hartmann)
4 SPD (Cuny, Mohr-Nassauer, Schmidt-Kühnle, Malmberg-Weber)
2 ISB (Breitenreicher, Frey)
1 AfD (Schmitt)
1 FDP (Renkenberger)
1 BgS (Scheuermann-Berg)
1 Bürgermeister
Gegenstimmen (6) 6 GL (Wolf, Molitor, Langensiepe, Mieger-Höfer, Jäck, Tuncer)
Enthaltung (0)
4. Bedarfsplanung außerschulische Schülerbetreuung
Einstimmig
BESCHLUSS
1. Der Gemeinderat stellt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Kleinkindbereich, wie aus Anlage 1 ersichtlich, einstimmig (26) fest.
2. Der Gemeinderat stellt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich, wie aus Anlage 2 ersichtlich, mehrheitlich (20) fest.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mehrheitlich (20) dazu, bei entsprechendem Bedarf eine Ganztagesgruppe im Kindergarten Sofienstraße ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 aufzulösen und die personellen Ressourcen im Kindergarten Sofienstraße entsprechend anzupassen.
4. Der Gemeinderat stellt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die außerschulische Schülerbetreuung, wie aus Anlage 3 ersichtlich, einstimmig (26) fest.
TOP 005
Gebäudereinigung der städtischen Kindergärten
Hier: Umstellung der Fremdreinigung auf Eigenreinigung inklusive Spüldienst
BESCHLUSSANTRAG:
Der Gemeinderat möge der Umstellung der Gebäudereinigung inklusive Spüldienst in den städtischen Kindergärten von Fremd- auf Eigenreinigung zustimmen.
SACHVERHALT:
In der kommunalen Praxis wird immer wieder diskutiert, ob Fremd- oder Eigenreinigung die bessere wirtschaftliche Variante sei. So muss die Vergleichsbasis auf belastbaren und aussagefähigen Daten und Fakten aufbauen. Vor allem dürfen nicht allein die Kosten, sondern es müssen die erbrachten Qualitäten mit in den Vergleich und die Entscheidung einbezogen werden.
In der laufenden Unterhaltsreinigung der Stadt Schriesheim sind aktuell 45 städtische (eigene und angemietete) Gebäude mit einer Reinigungsfläche von ca. 30.860 m² zu reinigen.
Hiervon wird in 9 städtischen Gebäuden eine Reinigungsfläche von ca. 900 m² durch städtisches Reinigungspersonal (eine vollbeschäftigte Reinigungskraft) gereinigt.
Weitere 36 Gebäude mit einer Reinigungsfläche von 30.000 m² werden von Fremdreinigungsfirmen gereinigt.
Das entspricht einem Eigenreinigungsanteil von bisher ca. 3 Prozent, während ca. 97 Prozent der Reinigungsfläche durch Fremdfirmen gereinigt wird.
War noch vor Jahren eine steigende Fremdreinigungsquote zu konstatieren, mehren sich inzwischen immer mehr Kommunen, die ihren Eigenreinigungsanteil wieder erhöhen möchten. Auch die Stadt Schriesheim plant nach Ablauf des aktuellen Reinigungs-Vertrages dies ab November 2025 durch die Eigenreinigung der städtischen Kindergärten.
Die Hauptgründe hierfür sind dauerhafte Probleme mit den Dienstleistern und den daraus resultierenden Folgen:
Gerade im Bereich der städtischen Kindergärten haben die Probleme nicht erst seit Corona teils gravierende Züge angenommen. Einrichtungen wurden mehrfach wochenlang nicht oder nur sehr dürftig gereinigt. Auch die Erzieherinnen mussten regelmäßig einspringen und Reinigungsleistungen erbringen.
Grundreinigungen durch Firmen, um zumindest einen einigermaßen hygienischen Zustand wiederherzustellen, verursachten nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch einen organisatorischen Mehraufwand von Seiten der Stadt Schriesheim.
Aufgrund dieser oben genannten Gründe befürwortet die Verwaltung, zukünftig die Reinigung der sechs städtischen Kindergärten in die Eigenreinigung zu überführen und selbst Personal für die Unterhaltsreinigung und das Spülen sowie für die Unterstützung bei der Essensausgabe einzustellen.
Wie eingangs schon aufgeführt, handelt es sich bei der Eigenreinigung zumindest wirtschaftlich betrachtet um die teurere Variante der Reinigung. Gerade bei der momentanen Haushaltslage der Stadt Schriesheim gilt es daher die Kosten sowie die Vor- und Nachteile der Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung, bezogen auf die städtischen Kindergärten, im Vorfeld zu untersuchen.
Gegenüberstellung der Eigen- und Fremdreinigung
Vorteile der Eigenreinigung in den städtischen Kindergärten:
1.) „Daytime-Cleaning“
Es findet eine Tagesreinigung während der Betriebszeiten der Einrichtung statt. Dies bedeutet ein grundsätzlicher Sichtwechsel auf die Tätigkeit der Reinigungskraft. Das Reinigungspersonal kommt dann nicht mehr am Ende des Arbeitstages, sondern bereits während der Betriebszeiten und ist ein Teil des Teams.
2.) Ergebnisorientierte Reinigung- „Qualität vor Preis!“
Tendenziell werden in der Eigenreinigung niedrigere Leistungswerte angesetzt, so dass den Reinigungskräften mehr Zeit zur Verfügung steht. Das führt grundsätzlich für eine bessere Qualität der Reinigung.
3.) Mitspracherecht
Das Personal der Kindergärten hat ein Mitspracherecht was wann gereinigt wird.
4.) Weisungsbefugnis
Bei der Eigenreinigung besteht gegenüber den Mitarbeitern eine disziplinarische und fachliche Weisungsbefugnis. Dabei werden Zusatz- und Sonderarbeiten meist im Rahmen der regulären Leistungserbringung ohne zusätzlichen Aufwand erbracht. Solche Sonderleistungen würden im Rahmen der Fremdreinigung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.) Bessere Identifikation mit den Objekten und dem