Ein Bürger machte darauf aufmerksam, dass hingegen der Zusage, es komme nicht zu Baustellenverkehr am Schloss aufgrund der Renaturierungsmaßnahmen, vollgeladene Baustellenfahrzeuge die Straße am Schloss mehrfach täglich passierten. Es sei zu befürchten, dass die Straße dadurch Schaden nehme. OV Hils sagt zu, das Tiefbauamt zu verständigen.
Eine Bürgerin erfragte, ob eine Bushaltestelle im neu erschlossenen Wohngebiet möglich wäre. Sie sehe einen großen Bedarf dafür. OV Hils berichtete, dass dies in der Vergangenheit vom Busunternehmer abgelehnt wurde. Wenn der Wunsch im Ortschaftsrat bestünde, könnte dieses Thema in einer der nächsten OR-Sitzungen auf die Tagesordnung.
Des Weiteren berichtete die Bürgerin, dass ihr im Neubaugebiet eine große Versiegelung (breite Straßen, große Parkflächen) und wenig Nachhaltigkeit (Bepflanzung) auffalle. Sie wollte gerne wissen, wie dies geregelt und im Zweifelsfall überprüft würde. OV Hils erklärte, dass dies im Bebauungsplan geregelt sei. Überprüft würde nur auf Anzeige bei der Bauordnung.
Allgemeine Richtlinen für die Vergabe / Eröffnung des Bewerbungs- u. Vergabeverfahrens
OV Hils begrüßte zu diesen Punkten Frau Boxler von der Abteilung Liegenschaften. Sie erläuterte das Verfahren und die Vorgehensweise. Es handle sich um ein einfaches Vergabeverfahren. Einzige Voraussetzung für die Bewerbung sei eine Finanzierungsbestätigung über 800.000,-Euro. Sowohl Bauträger als auch Privatpersonen könnten sich bewerben. Es sollen mehrere Wohneinheiten entstehen. Diese könnten verkauft oder vermietet werden, müssten also nicht selbst bezogen werden. Das Verlosungsverfahren würde bei einem Notar stattfinden.
Der Ortschaftsrat stimmte dem Verfahren einstimmig zu.
Der Gemeinderat äußert sich in der Sitzung am 26.03.25 zum Verfahren.
Dem Ortschaftsrat wurde das Baugesuch, Hofluckenstr. 26, Umbau eines Einfamilienhauses, vorgelegt. Der Ortschaftsrat nimmt das Baugesuch zustimmend zur Kenntnis.
Kreuzungsbereich Sankt-Blasien-Straße/Brunnenäckerstraße
OV Hils wurde von der Straßenverkehrsbehörde darüber informiert, dass es in diesem Bereich nicht für notwendig erachtet würde, „Haifischzähne“ anzubringen. Dies wurde in einer Verkehrsschau am 31.01.25 festgestellt. Um die Zone-30 besser zu verdeutlichen, würden zusätzliche Markierungen angebracht werden, dies aber voraussichtlich nicht vor Herbst d. J.
E-Scooter – Festlegung Abstellzonen bzw. Verbotszonen
OR Meier betonte, dass es nach wie vor Probleme mit falsch abgestellten E-Scootern gebe und man seiner Meinung nach den Betreiber (Fa. Zeuss) mehr in die Verantwortung nehmen müsse. Diese Meinung wurde vom Gremium so nicht geteilt. Momentan sieht OV Hils auch nicht die Notwendigkeit, Abstell- oder Verbotszonen einzurichten. Man beobachte weiter und diskutiere im Bedarfsfall in ein paar Wochen nochmals über dieses Thema.