Bausache
Errichtung einer Dachgaube und energetische Sanierung, Kirchweg 33
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Dachgaube, die energetische Sanierung des Gebäudes und die Erweiterung eines Balkons. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Kirchweg T“.
Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen bzgl. Dachgauben vorhanden, weshalb diese grundsätzlich zulässig sind. Durch die Erweiterung des Balkons wird die GFZ um 16 m² (5,9 %) überschritten. Vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet liegen vor.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Bedenken gegen dieses Bauvorhaben. Daher wurde empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.
Beschaffung von Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Lichtenwald“
Im Jahr 2020 machte die Betriebsleistung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ bereits schon einmal den Vorstoß, zur Abrechnung des Wasserverbrauchs flächendeckend die mechanischen Flügelradzähler durch digitale Wasserzähler zu ersetzen. Aufgrund erheblicher Widerstände aus Teilen der Bevölkerung und Bedenken des Gemeinderats wurde deshalb die Entscheidung über die Einführung digitaler Wasserzähler zurückgestellt.
Angesichts der unverändert hohen Wasserverluste im Lichtenwalder Leitungsnetz hatte die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ im vergangenen Herbst die Thematik nochmals aufgegriffen und den Gemeinderat über die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile moderner Ultraschall-Wasserzähler der neuesten Generation informiert.
Einvernehmlich wurde daraufhin festgelegt, zunächst eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen und im Anschluss daran den Grundsatz- und Ausschreibungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen.
Zu der am 03.12.2024 im Bürgerzentrum durchgeführten Informationsveranstaltung – hierzu wurde die Bevölkerung in der Vollverteilung des Reichenbacher Anzeigers vom 29.11.2024 eingeladen – waren einige Einwohner anwesend. Wenige Tage später wurde der Inhalt der Informationsveranstaltung auch auf der Homepage der Gemeinde eingestellt und ist seitdem für jedermann einsehbar – hierauf wurde im Reichenbacher Anzeiger vom 13.12.2024 aufmerksam gemacht.
Grund für die Überlegungen sind vor allem, dass im Bereich der Lichtenwalder Wasserversorgung seit Jahren unverhältnismäßig hohe Wasserverluste, d. h. eine rechnerische Diskrepanz zwischen bezogener und gezählter Wassermenge, festzustellen sind. Trotz intensivster Bemühungen und Durchführung verschiedenster Maßnahmen, welche stets in enger Abstimmung mit unserem technischen Betriebsführer erfolgen (z. B. Eingrenzung des Ablesezeitraums, Erfassung ungezählter Verbräuche, Beschaffung von Geräuschloggern, Zählerprüfungen, sofortige Behebung festgestellter Rohrbrüche, stetige Suche schleichender Rohrnetzverluste, penible Überwachung der Minimalausläufe usw.) konnten diese bislang nicht aufgeklärt werden.
Als „so ziemlich letzte“ Möglichkeit, woher die rechnerischen Wasserverluste herrühren können, richtet sich der Fokus auf die rund 1.000 in den Lichtenwalder Haushalten eingesetzten mechanischen Flügelradzähler, die bauartbedingt erst bei einem Anlaufwert von 6-8 Litern pro Stunde überhaupt einen Verbrauch anzeigen. Dieser Anlaufwert gilt aber nur bei fabrikneuen Geräten und nimmt bei zunehmenden Kalk- und Rostablagerungen an der Zählermechanik weiter zu. So steigt dieser nach einem Jahr auf 10-12 Liter pro Stunde und liegt bei Ende der Eichfrist nicht selten bei 25 Litern; in Einzelfällen wurden auch schon Anlaufwerte von 50 Litern pro Stunde festgestellt. Ist die Wasserinstallation bei neueren Gebäuden zumeist noch absolut dicht, ist bei älteren Gebäuden oftmals eine fast unmerklich rinnende Toilettenspülung, ein tropfender Wasserhahn und/oder ein undichtes Überdruckventil am Boiler der Heizungsanlage festzustellen.
In Lichtenwald gibt es geschätzt rund 200 bis dato unsanierte Häuser aus den 1960/70er Jahren, die eine überalterte Installation aufweisen. Ausgehend von einem unter dem Anlaufwert der mechanischen Wasserzähler liegenden und damit ungezählten Wasserverbrauch ergibt sich ein jährlicher Wert von über 10.000 m³ (200 Gebäude x 6 Liter/Stunde x 24 Stunden x 365 Tage). Diese überschlägige Berechnung macht zumindest den Großteil der rechnerischen Wasserverluste durch messtechnisch ungezählte „Schleichverluste“ durchaus plausibel.
Abhilfe können hier moderne Ultraschall-Wasserzähler schaffen, die eine äußerst hohe Messgenauigkeit aufweisen und dank eines deutlich niedrigeren Anlaufwerts von weniger als 2 Litern pro Stunde auch schon geringste Wasserverbräuche erfassen.
Moderne Ultraschall-Wasserzähler verfügen zudem über eine akustische Leckage-Detektion, d. h. „hören“ über den Hausanschluss der einzelnen Gebäude bis in das Hauptleitungsnetz hinein und alarmieren bei verdächtigen Geräuschen per Funk. Bislang ist es fast unmöglich, schleichende Wasserverluste im Bereich der Hausanschlüsse zu orten.
Zudem bietet die Kombination aus den bereits flächendeckend im Hauptleitungsnetz eingesetzten „Geräuschloggern“ und den Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion im Bereich der Hausanschlüsse eine nahezu lückenlose Überwachungsmöglichkeit, was Undichtigkeiten des Leitungsnetzes betrifft.
Aktuelles Beispiel aus der Praxis: Seit 11/2024 ist im Thomashardter Leitungsnetz ein Dauerwasserverlust von 0,7 – 0,9 Litern pro Sekunde festzustellen, der trotz intensivster Bemühungen bislang nicht lokalisiert werden konnte – auch dies spricht im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcenschonung für eine ergänzende Leckage-Detektion im Bereich der Hausanschlüsse.
Die Vorteile moderner Ultraschall-Wasserzähler können wie folgt zusammengefasst werden:
• Individuelle Möglichkeit der Funkabschaltung, wodurch die damaligen Kritikpunkte (Funk, Strahlung, Datenschutz) ausgeräumt, bzw. entkräftet werden können
• Anzeige der Wassertemperatur als Hinweis zur Wasserqualität
• Alarmierung bei Wasserrückfluss in das Verteilnetz trägt zur Sicherstellung der Wasserhygiene bei
• Hausinterne Leckagen (z. B. undichter Wasserhahn) und Rohrbrüche werden direkt am Messgerät angezeigt
• Anzeige von Rohrbrüchen außerhalb des Gebäudes im Bereich der Hausanschlussleitung
• Anzeige bei Verdacht auf Manipulation des Wasserzählers
• Beitrag zur Wassereinsparung durch die zusätzliche Möglichkeit des Erkennens von Rohrbrüchen und Leckagen; zudem wird in Zeiten des Klimawandels Trinkwasser ein stetig knapperes und zugleich auch teureres Gut
• Insgesamt geringere Gesamtkosten über die Lebensdauer der Zähler und damit Einsparungen für den Gebührenzahler
• Mehr Gebührengerechtigkeit, da der Wasserverbrauch durch ungezählte „Schleichverluste“ verursachergerecht erfasst wird und nicht von der Allgemeinheit der Wasserabnehmer zu tragen ist – gleiches gilt für die Abwassermenge, die für die Höhe der Abwassergebühren maßgeblich ist
• Geringerer Personalaufwand für Jahresablesung und Zählerwechsel
• Minimierung von Ablesefehlern
• Stichtagsgenaue Abrechnung zum 31.12. eines Jahres und somit Übereinstimmung des Zeitraums von Fremdwasserbezug und Wasserverkauf zum Mengenabgleich
Der Gemeinderat hat nach Beratung bei 2 Gegenstimmen beschlossen, dass der flächendeckende Einsatz moderner Ultraschall-Wasserzähler mit abschaltbarem Funkmodul für den Bereich der Lichtenwalder Wasserversorgung im Grundsatz befürwortet wird. Zudem wurde die Betriebsleitung mit der Ausschreibung der Zählerbeschaffung und der Montage beauftragt.
Haushalts- und Wirtschaftsplan 2025 – Beschlussfassung über Anträge und Verabschiedung
In der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2024 wurde der Haushaltsplan 2025 von der Verwaltung eingebracht, die Haushaltsreden der Verwaltung und der Fraktionen gehalten sowie die Anträge zum Haushalt eingebracht. Vom Gemeinderat wurde über folgende Anträge beraten und abgestimmt:
1. Antrag: Zukunftsausschuss – Gemeindeentwicklungskonzept
BM Rentschler verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung, wonach der Zukunftsausschuss beim Gemeindeentwicklungskonzept antragsgemäß verstärkt mit eingebunden werden soll.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Zukunftsausschuss bei der Konzeptionsphase und der Entwicklung des Handlungsprogramms intensiv eingebunden wird.
2. Antrag: Naturschutz und Landschaftspflege
Im Hinblick auf den Antrag, dass die Gemeindeverwaltung Möglichkeiten für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Gemarkung Lichtenwald ermitteln soll, erklärt BM Rentschler, dass die Verwaltung dem Antrag zustimmt. Er ergänzt, zunächst aber mit dem Amt für Naturschutz im Landratsamt Esslingen in Kontakt zu treten und abzustimmen, welche Flächen und Themen sich hierfür überhaupt eignen und ob solche Flächen auf Gemeindegrund – hiermit sei die gesamte Gemarkungsfläche inklusive Staatswald gemeint – vorhanden sind.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, zunächst mit dem Amt für Naturschutz im Landratsamt Esslingen abzustimmen, welche Flächen und Themen sich für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Gemarkungsfläche Lichtenwald eignen. Anschließend sollen die Naturschutzverbände (z. B. Naturfreunde, NABU, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald usw.) mit einbezogen werden.
3. Antrag: Abwassergebühren
Gemeindekämmerer Mayer stellt klar, dass der gewünschte Vergleich mit den Nachbarkommunen auf alle Fälle vor der nächsten Gebührenkalkulation vorliegen wird und dies von der Verwaltung so bereits bei der Gebührenbeschlussfassung im Dezember 2024 zugesagt wurde. Entsprechend beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Kostensituation der Schmutzwasserentsorgung in Lichtenwald – auch im Vergleich zu Nachbarkommunen – zu analysieren und Kostenoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen ist ggf. hinzuzuziehen.
4. Antrag: Einrichtungen der Gemeinde im Gemeinderat
Vom Gemeinderat wurde beantragt, dass die Verwaltung einen Jahresplan vorlegt, der aufführt, in welchen Sitzungen die einzelnen Einrichtungen der Gemeinde ihre Arbeit dem Gremium vorstellen.
BM Rentschler erläutert die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Thema und führt aus, dass vorgesehen ist, „ART Lichtenwald“ in einer der Sitzungen von März oder April 2025 und die neue Schulsozialarbeiterin – diese ist hiervon bereits informiert – in eine der Sitzungen im September oder Oktober 2025 einzuladen.
Die Frage nach dem Sinn und Zweck des Antrags richtet ein Gemeinderat an seine Ratskollegen. Er gibt zu bedenken, dass für die Mitarbeiter eine Vorstellung im Gemeinderat nicht jedermanns Sache sei, und ruft deshalb dazu auf, die Einrichtungen vor Ort selbst zu besuchen.
BM Rentschler greift die Anregung auf, einzelne Einrichtungen direkt vor Ort zu besuchen und zwar gemeinsam durch das gesamte Gremium. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche „ART Lichtenwald“ und „Schulsozialarbeit“ – diese sollen sich in einer der Sitzungen von März/April 2025 bzw. September/Oktober 2025 direkt im Gemeinderat vorstellen. Diese Vorgehensweise findet im Gremium allgemein Zustimmung, so dass der Gemeinderat einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag von BM Rentschler zustimmt.
5. Antrag: Gewerbetreibende auf der Gemeindehomepage
Es wurde beantragt, auf der Gemeindehomepage die Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen aufzuführen und hierzu eine flächendeckende Abfrage durchzuführen. Hierzu führte die Gemeindeverwaltung aus, dass eine entsprechende Abfrage durchaus vorgenommen werden kann, wobei freiberuflich Tätige der Gemeinde mangels Gewerbeanmeldung aber nicht bekannt sind, deshalb auch nicht angeschrieben werden können. Aus Gründen des Verwaltungsaufwands wird vorgeschlagen, aus dem Gewerberegister nur jene Gewerbetreibenden zu wählen, die auch Gewerbesteuer bezahlen. Eine Vollabfrage wäre bei > 500 Anschreiben einerseits mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden, andererseits ist bei den „Nicht-Gewerbesteuerzahlern“ grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gewerbe nur als Nebenerwerb oder Hobby ausgeübt wird und so auch kuriose Fälle wie die zahlreich vorhandenen privaten Photovoltaikanlagenbetreiber mit Vorsteuerabzug angeschrieben werden würden.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, alle Gewerbetreibenden aus dem Gewerberegister, welche Gewerbesteuer bezahlen, anzuschreiben und die relevanten Daten abzufragen (Name und Art des Unternehmens, Inhaber, vollständige Kontaktdaten, ggf. E-Mail-Adresse und Link zur Homepage) und zu erfassen. Die Homepage der Gemeinde Lichtenwald wird auf oberster Menüleiste entsprechend erweitert. Die kompletten Daten, die unter der Rubrik erfasst wurden, sollen für eine Suche implementiert werden. Auch freiberuflich Tätige sollen über die mehrfache öffentliche Bekanntmachung im Reichenbacher Anzeiger, davon einmal in „Vollabdeckung“ über das Angebot informiert werden.
6. Antrag: Umstellung auf digitale Gemeinderatsunterlagen
Von Seiten des Gemeinderats wurde beantragt, schnellstmöglich auf digitalisierte und papierlose Gemeinderatsvorlagen umzustellen und die entsprechende Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich sind digitale Gemeinderatsunterlagen zu begrüßen, so BM Rentschler, der die beantragte Umsetzung mit Hardware für nicht ganz 20.000 € jedoch als zu teuer ansieht. Er erläutert den Alternativvorschlag der Verwaltung, wonach die neue Gemeindehomepage schon jetzt eine Intranet-Funktion bietet, die bislang jedoch nicht aktiviert ist. Hier können das Gremium, dessen Mitglieder und Berechtigungen eingepflegt werden, Dokumente und Vorlagen sowie Sitzungseinladungen bereitgestellt werden. Jeder Nutzer kann sich dann über Benutzername und Login-Daten einloggen und somit orts- und geräteunabhängig arbeiten. Ein Großteil der Gemeinderäte hat sicherlich schon private Endgeräte, die tragbar sind (Tablet, Laptop und dgl.) und hierfür genutzt werden können. Eine Aktivierung der Intranet-Funktion kostet pro Jahr 350 €. Die Verwaltung schlägt vor, diese günstige Alternative zu nutzen. Gemeinderäte, welche die Vorlagen weiterhin in Papierform erhalten wollen, bekommen diese auf Wunsch gerne weiterhin auf diesem Wege zusätzlich bereitgestellt. Sofern Unterlagen in das Portal eingestellt werden, erhalten die Nutzer eine sogenannte „Push-Nachricht“.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dem Alternativvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
7. Antrag: Auswertungen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
Der Antrag, dem Gemeinderat elektronische Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit dieser selbständig Analysen von Haushaltsplan und Rechnungsabschluss erstellen kann, wurde vom Antragsteller zurückgezogen.
8. Antrag: Vorlagen Gemeinderatssitzungen
Beantragt wurde, dass „Bei allen Sitzungsvorlagen des Gemeinderats werden standardmäßig auf dem Deckblatt die Beratungsreihenfolge mit Datum, Beratungszweck und Öffentlichkeitsstatus aufgeführt“. Nach Stellungnahme der Verwaltung sind bereits schon bisher alle Vorlagen der Gemeindeverwaltung deutlich als öffentlich und nichtöffentlich gekennzeichnet; ebenso ist auch der Beratungszweck angegeben. Wurden vorherige Befassungen oder Beratungen durchgeführt, wird auch schon jetzt auf diese nebst Sitzungsdatum und Vorlage verwiesen – insoweit habe sich der Antrag nach Auffassung der Gemeindeverwaltung erledigt.
Mehrheitlich beschließt der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen, dass bei allen Sitzungsvorlagen des Gemeinderates standardmäßig auf dem Deckblatt die Beratungsfolge mit Datum, Beratungszweck und Öffentlichkeitsstatus aufgeführt wird.
9. Antrag: Sanierung Alter Schulweg
Beantragt wurde: „Bereits im Jahr 2022 hat die LBL-Fraktion einen Antrag gestellt, die Schadstellen am Alten Schulweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt auszubessern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, allerdings eher im Sinne eines „Ausflickens“. Zwischenzeitlich haben sich neuen Schadstellen ergeben; Betonplatten sind an mehreren Stellen gebrochen und abgesunken. So sind unfallträchtige Stolperfallen entstanden. Diese sollten behoben werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die am Alten Schulweg entstandenen Schadstellen durch eine Fachfirma ausbessern zu lassen.“
In ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung ausgeführt, dass dieser mitnichten „geflickt“ wurde, sondern es wurden mit hohem finanziellem und technischem Aufwand abgängige Betonfahrbahnplatten entfernt und durch einen regelwerkskonformen Asphaltaufbau ersetzt. Rissbildungen in Betonfahrbahnplatten und geringfügige Höhenunterschiede an den Stößen sind unvermeidlich und lediglich kosmetische Mängel. Sollten zwischenzeitlich weitere Betonfahrbahnplatten abgängig sein, werden diese im Zuge der Straßenunterhaltung durch entsprechende Fachfirmen entfernt und durch einen Asphaltaufbau ersetzt. Der pauschale Ansatz beim Unterhaltungsaufwand für Gemeindestraßen ist aus Sicht der Verwaltung in ausreichendem Umfang veranschlagt.
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die am Alten Schulweg entstandenen Schadstellen durch eine Fachfirma ausbessern zu lassen.
10. Antrag: Wasser auf Gemeindewegen – Glatteisgefahr
Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Glatteisbildung am Buwiesenweg und Alten Schulweg zu verhindern.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Am „Alten Schulweg“ sowie am „Buchwiesenweg“ befinden sich seit jeher mehrere Stellen, die in feuchten Jahren bergseitige Schichtwasseraustritte haben. Aufgrund der hohen Niederschläge im 2. Halbjahr 2024 sowie auch in den jetzigen Wintermonaten sind diese nunmehr wieder zutage getreten.
Die Problematik ist seit jeher bekannt und keiner Lösung zuzuführen. Zum einen variieren die Stellen mit Wasseraustritt geringfügig in der Lage und stark saisonal und niederschlagsabhängig, zum anderen besitzt die Gemeinde an den Wegen – von punktuellen Ausnahmen abgesehen – jedoch keine Flächen, sondern nur die Wegefläche selbst. Auch sind keine Abzugsgräben hangseits vorhanden (in Ermangelung von Flächen der Gemeinde), noch könnten solche an einen geeigneten Vorfluter (Bachlauf) mangels Vorhandensein angeschlossen werden.
Eine Drainagierung mit Zuleitung des Wassers auf die talseits gelegenen Grundstücke (und somit eine Veränderung des natürlichen Wasserabflusses an der Oberfläche), die Dritten gehören, ist wasserrechtlich und privatrechtlich nicht möglich. Eine vor einigen Jahren an mehreren Stellen angelegte Mulde im bergseitigen Bankett hat sich nicht bewährt, da diese rasch vollläuft und somit keinerlei Nutzen gebracht hat. Eine Rücksprache mit dem Ingenieurbüro SI hat zur selben Auskunft geführt. Jedoch sind diese beiden Wege Teil des Räum- und Streuplans der Gemeinde und werden bei starken Schneefällen geräumt und bei Glatteis (wie unlängst am 15. Januar stark der Fall) auch mit Salz abgestreut. BM Rentschler ergänzt, dass er im Laufe der Woche noch einen Vor-Ort-Termin mit einer Straßenbaufirma in dieser Angelegenheit habe. Ggf. gibt es zumindest für eine besonders stark betroffene Stelle am Buchwiesenweg eine Lösung mittels Mulde im Weg.
Einstimmig fasst der Gemeinderat den Beschluss, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Glatteisbildung am Buchwiesenweg und Alten Schulweg zu verhindern.
11. Antrag: Mistablagerungen am Kulturrundweg
Hinsichtlich des Antrages, mit der Landwirtschaft Lösungen für die Mistablagerungen im Bereich des Kulturrundwegs zu finden, berichtet BM Rentschler, dass der betreffende Landwirt in dieser Sache von der Gemeinde zwischenzeitlich kontaktiert und über das Anliegen des Gemeinderats in Kenntnis gesetzt wurde. Er erläutert die Sachlage aus Sicht des Landwirts und auch die rechtlichen Vorgaben. Insgesamt sei festzustellen, dass der Handlungsspielraum des Landwirts für Mistablagerungen rechtlich sehr eingeschränkt sei.
Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschließt der Gemeinderat, dass der Antrag angesichts der Stellungnahme und den mündlichen Ausführungen der Verwaltung als erledigt betrachtet wird.
12. Antrag: Skatepark: Umsetzung Unterstand Skatepark / Graffiti-Projekt
Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Unterstand am Skatepark mit Dach und Wänden zu planen und die Baumaßnahmen schnellstmöglich, spätestens bis zum Sommer, umzusetzen. Gemeinsam mit einem Graffitikünstler und Lichtenwalder Jugendlichen soll ein Konzept für die Gestaltung des Skateparks erarbeitet werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Unterstand ist seit geraumer Zeit fertig geplant und ebenso seit geraumer Zeit im Rohbau fertig. Witterungs- und auslastungsbedingt konnte er vor dem Winter nicht mehr fertiggestellt werden (häufige Regenperioden im Sommer/Herbst 2024, die auch die Fertigstellung von Laufbahnen und Sprunggrube in 2024 verhindert haben).
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Gestaltung der senkrechten Flächen auf der Skatebahn. Von einer Gestaltung der Fahrflächen und Geräteoberseiten sollte abgesehen werden, da dies rasch unansehnlich wird. Der Verwaltung ist kein professioneller Graffitikünstler bekannt, so dass um Nennung von Namen gebeten wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, den Unterstand am Skatepark mit Dach und Wänden zu planen und die Baumaßnahmen schnellstmöglich, spätestens bis zum Sommer, umzusetzen. Zudem soll gemeinsam mit einem Graffitikünstler und den Lichtenwalder Jugendlichen ein Konzept für die Gestaltung des Skateparks erarbeitet werden und dieses dem Gemeinderat vorgestellt werden.
13. Antrag: Erweiterung Sportgelände um Sitzbänke
Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit den betroffenen Vereinen und Institutionen (TSV, Maibauminitiative, Dorffestteam …), ein Konzept für die Gestaltung der Boulebahnumgebung zu realisieren.“
In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Sitzbank eine gute Ergänzung des Bereiches der Boulebahn sei und der Vorschlag gerne aufgenommen wird. Zudem befindet sich die Verwaltung derzeit im Austausch mit dem in Gründung befindlichen „Maibaumverein“, ob in dem Bereich ggf. eine Hülse oder Klappvorrichtung für einen Maibaum oder ein dauerhafter Maibaum errichtet werden soll und kann.
BM Rentschler ergänzt, insbesondere mit den beiden Vereinen „Maibaumfreunde Lichtenwald e.V.“ und „TSV Lichtenwald e.V.“ die Situation zu erörtern, insbesondere was den Zieleinlauf des jährlich stattfinden LiWa-Laufs betrifft. Von einem Gemeinderat wurde daraufhin vorgeschlagen, die weitere Gestaltung des Bereichs in den Zukunftsausschuss zu verweisen.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass der Antrag zur Beratung in den Zukunftsausschuss verwiesen wird.
14. Antrag: Online-Ausleihe bei der Ortsbücherei
Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Mediensuch- und Verwaltungsprogramm Findus durch die Funktion Online-Ausleihe (Onleihe) zu erweitern. E-Medien sollen zukünftig beschafft werden. Für die Erweiterung auf die Onleihe und den Erwerb von e-Medien wird einmalig ein Etat von 2.000,-- € im Haushalt bereitgestellt. Der Etat für die Beschaffung von Medien wird dauerhaft um 1.000,-- € aufgestockt.“
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass das Programm Findus seit einigen Jahren bei der Bücherei eingeführt wurde und schon jetzt das digitale Ausleihen und Verlängern der Bücherei-Medien ermöglicht. Die physischen Medien müssen naturgemäß noch vor Ort abgeholt und zurückgebracht werden. Eine Implementierung von elektronischen Medien wie E-Books u. dgl. ist in Findus bereits inkludiert. Es muss lediglich eine Verknüpfung zum System DiViBib erfolgen, was jährlich 210 € kostet. Eine Budgeterhöhung ist hierfür nicht erforderlich, da marginale Kosten anfallen und neue elektronische Medien im Gesamtetat der Bücherei gut abbildbar sind.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, das Mediensuch- und Verwaltungsprogramm Findus durch die Funktion der Online-Ausleihe (Onleihe) zu erweitern. E-Medien sollen zukünftig beschafft werden.
Nach den Einzelbeschlüssen zu den oben aufgeführten Anträgen – diese führen gegenüber den Zahlen bei Einbringung von Haushalts- und Wirtschaftsplan zu keinen Änderungen – wurde der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan 2025 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.