Aus den Rathäusern

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 11.04.2025

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 – Verabschiedung Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung am 11.04.2025 den städtischen Haushalt...

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 – Verabschiedung

Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung am 11.04.2025 den städtischen Haushalt für das Jahr 2025 sowie den Wirtschaftsplan der Uhinger Wasserversorgung 2025 mit sechs Gegenstimmen (AfD: 4, UBU: 2) verabschiedet.

Ein umfangreiches Arbeitspaket mit insgesamt 96 Haushaltsanträgen aus den Fraktionen wurde zuvor bearbeitet. Durch die durchgeführten intensiven Vorberatungen und Beschlüsse des Technischen Ausschusses sowie des Verwaltungsausschusses konnten bereits etliche Anträge im Vorfeld behandelt werden.

Folgende Anträge wurden nochmals vom Gemeinderat intensiver beraten und anschließend entschieden:

Neubau eines Kindergartens in Sparwiesen (Anträge von FWV, CDU, UBU, FDP/UB):

Ein Punkt war die Planung eines neuen Kindergartens in Sparwiesen, zu dem verschiedene Fraktionen Stellung bezogen. So sprach sich die FWV-Fraktion für die zügige Planung und Ausführung des Kindergartens aus, während die CDU-Fraktion auf die Geruchsbelästigung im bestehenden Kindergarten hinwies und die Notwendigkeit einer Planung für einen Neubau betonte. Die SPD-Fraktion äußerte Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit eines Neubaus angesichts veränderter Kinderzahlen und forderte eine sorgfältige Prüfung der Finanzierung und des Standorts. Die UBU-Fraktion unterstützte die Äußerungen der FWV und CDU und forderte eine zeitnahe Vorstellung der Planungen im Gemeinderat. BM Wittlinger sagte zu, dass die Vorstellungen der Varianten im Gemeinderat erfolgen werden, um eine Entscheidung zu ermöglichen. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass trotz eines Beschlusses aus dem Jahr 2023 die Planungen noch nicht begonnen haben und forderte die Verwaltung auf, dem zügig nachzukommen. BM Wittlinger erwiderte, dass die Verwaltung bereits damals darauf hingewiesen hatte, dass eine Umsetzung im selben Jahr unwahrscheinlich sei. Gleichzeitig versicherte er jedoch, dass keine Verzögerungstaktik seitens der Verwaltung vorliege. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte Zustimmung zum Planungsbeginn, betonte jedoch die Wichtigkeit eines Gesamtkonzepts, das auch andere Projekte wie das Feuerwehrhaus einschließt. Die FDP/UB-Fraktion unterstützte die vorgebrachten Vorschläge und schlug vor, mit der Planung zu beginnen. OV Leuze (Sparwiesen) kritisierte, dass trotz Beschlüssen aus den Jahren 2023 und 2024 der Kindergarten nicht wie geplant umgesetzt wurde und appellierte an die Fraktionen, das Projekt zu unterstützen. Er betonte die Notwendigkeit einer Planung im Jahr 2025 und eines Baubeginns im Jahr 2026, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. BM Wittlinger erläuterte, dass die Verwaltung aufgrund fehlender Bedarfe an zusätzlichen Plätzen und auch aus fachlicher Sicht aktuell keinen neuen Kindergarten in Sparwiesen bauen würde, sie aber die politische Entscheidung des Gemeinderats respektieren und umsetzen werde. Er betonte, dass die Verwaltung nicht auf Zeit spielt, aber sorgfältig planen muss. Es wurde bei einer Enthaltung des Vorsitzenden beschlossen, dass die Planung auf das Jahr 2025 vorgezogen wird und 100.000 Euro im Haushaltsplan 2025 hierfür eingestellt werden.

Steigende Verschmutzung und Müllablagerung in der Stadt (Anträge von FWV, CDU):

Im Rahmen der Diskussion über die Zuständigkeit und Lösungsansätze zur Problematik der Vermüllung in der Stadt Uhingen stellte die FWV-Fraktion fest, dass nach den Anträgen in den letzten Jahren nichts erreicht wurde. BM Wittlinger betonte, dass die Verantwortung für die Sauberkeit nicht allein bei der Stadt, sondern auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) und den Bürgern liegt und es sich um ein hoch ärgerliches Thema handelt. Er appellierte an die Bürger, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Zuge der Diskussionen um Möglichkeiten und Lösungsansätze wurde vorgeschlagen, die beantragten 30.000 Euro auf 10.000 Euro zu reduzieren und das Thema unterjährig nochmals im Gremium aufzurufen.

Mit 18 Ja-Stimmen (FWV: 6, CDU 5, UBU: 4, FDP/UB:2, Vorsitzender: 1), 6 Nein-Stimmen (AfD: 4, UBU: 1, B90/Die Grünen: 1) und 8 Enthaltungen (SPD: 5, B90/Die Grünen: 2, CDU: 1) beschloss der Gemeinderat, 10.000 Euro für das Thema Müll im Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen.

Vereinsförderung (Anträge von FWV, CDU, SPD, UBU, AfD, B90/Grüne):

Bürgermeister Wittlinger erläuterte, dass es zwei Säulen der Vereinsförderung gibt: die Förderung des laufenden Betriebs und die Förderung von Investitionen. Er schlug vor, die Förderung des laufenden Betriebs zu verdoppeln, um eine Anpassung an die seit 25 Jahren unveränderte Förderhöhe vorzunehmen, was zusätzliche 45.000 Euro kosten würde. Die Investitionsförderung wird nur gewährt, wenn die finanzielle Lage der Stadt dies zulässt. Es wurde angeregt, Anträge auf Investitionsförderung das ganze Jahr über stellen zu können oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen, falls dies nicht möglich ist.

Die FWV-Fraktion dankte für die Ausführungen und betonte die Wichtigkeit der Verdopplung der Vereinsförderung sowie die Behandlung des Themas Liegenschaften. Er zeigte sich erfreut über die zusätzlichen 45.000 Euro für das laufende Jahr. Auch die CDU-Fraktion äußerte sich zustimmend zu den 45.000 Euro und der Möglichkeit der 15%-Förderung in außergewöhnlichen Fällen, unter der Bedingung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Verwaltung. Die SPD-Fraktion dankte für die vorbereitenden Informationen zur Vereinsförderung und sprach sich für eine Erhöhung der Beiträge für Jugendliche aus. Er betonte die Notwendigkeit, das Thema Vereinsförderung zeitnah anzugehen und die Pauschalen kritisch zu überprüfen. Die UBU-Fraktion thematisierte die Notwendigkeit einer sinnvollen Gestaltung der Förderung und forderte, dass die Überarbeitung der Förderrichtlinien vor der Sommerpause beginnen solle, um bis 2026 neue Richtlinien zu etablieren. Die AfD-Fraktion stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu, da dieser weitgehend dem eigenen Antrag entsprach. Die Fraktion B90/Die Grünen signalisierte Zustimmung zum Antrag und betonte die Bedeutung der Neuverteilung der Mittel im laufenden Jahr. Die FDP/UB-Fraktion zeigte sich einverstanden mit dem Vorgehen und äußerte die Hoffnung, dass die Vereine damit gut auskommen werden.

BM Wittlinger erklärte, dass die erhöhte Summe ab sofort für die Folgejahre gelten solle, wies jedoch darauf hin, dass die Überarbeitung der Vereinsrichtlinien bis 2026 eine Herausforderung darstelle. Er nahm das Signal des Gemeinderats auf und versprach, im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu handeln.

Abschließend wurde über die Art der Erhöhung der Vereinsförderung diskutiert. Es standen drei Varianten, die die Verwaltung erarbeitet hatte, zur Auswahl: eine Verdopplung des Betrags, eine stärkere Gewichtung der Jugendarbeit oder eine höhere Bewertung der Mitgliederzahl. Der Gemeinderat entschied sich für die zweite Variante, die Jugendarbeit stärker zu fördern, und beschloss einstimmig die Erhöhung der Vereinsförderung um 45.000 Euro sowie die Einführung der Unbedenklichkeitsbescheinigung im investiven Bereich.

Verschiebung der Planungskosten des „Kreisel Uhingen Ost“ (Anträge von FWV, SPD, UBU):

Ein weiteres Thema war die Planung des Kreisels Uhingen Ost. Trotz der Empfehlung der Verwaltung, die Mittel für die Planungskosten nicht zu streichen, um Flexibilität für die Wirtschaftsförderung zu gewährleisten, sprachen sich Redner von FWV, SPD, UBU und AfD für eine Verschiebung oder Streichung der Mittel aus. Sie argumentierten insbesondere, dass die Notwendigkeit für den Kreisel aktuell nicht gegeben sei und eine Entscheidung über die Mittel neu getroffen werden könne, sobald ein Bedarf entsteht. Bei einem Abstimmungsergebnis von 24 Ja-Stimmen (FWV: 5, SPD: 5, UBU: 5, AfD: 4, B90/Die Grünen: 3, CDU: 2), 7 Nein-Stimmen (CDU: 4, FDP/UB: 2, Vorsitzender: 1) und 1 Enthaltung (FWV) wurde mehrheitlich die Streichung der Mittel für den Kreisel beschlossen.

Einrichtung einer öffentlichen Toilette im K1 (Antrag von FWV):

Im Rahmen der Diskussion um die Wiedereröffnung und den Umgang mit der öffentlichen Toilettenanlage im K 1 blickte BM Wittlinger zurück auf die Vorkommnisse (Vandalismus) nach deren Eröffnung, was letztlich eine Schließung zur Folge hatte. Er betonte, dass eine Überwachung insbesondere in Toilettenräumen nicht umsetzbar sei. Die Verwaltung schlug nunmehr vor, ein separates Gebäude zu errichten, um das Risiko für einen Brand im K1-Gebäude zu minimieren. Die SPD-Fraktion setzte sich für eine erneute Prüfung der Situation ein, um eine Lösung zu finden, die eine Wiedereröffnung der öffentlichen Toilette im K 1 ermöglicht, ohne eine kostspielige neue Toilette errichten zu müssen. Bürgermeister Wittlinger erklärte, dass kein Mittel bekannt sei, um den Vandalismus zu verhindern, und empfahl daher, die Toilette nicht wieder zu eröffnen. Die folgende Diskussion hinterließ offene Fragen zur Wiedereröffnung der Toilette, ohne eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Die UBU-Fraktion erklärte, dass sie die vorgeschlagene Lösung einer neuen Toilette nicht unterstützen werde, da die bisherige Lösung als gut erachtet wurde. Sie plädierte dafür, den Versuch trotz Vandalismus nicht aufzugeben und die Toilette nicht neu zu errichten. Die CDU-Fraktion schlug vor, bei einer möglichen Wiedereröffnung der Toilette ein Bezahlsystem einzuführen, um Vandalismus abzuschrecken. Sie erwähnte die Möglichkeit, tagsüber die sogenannte nette Toilette zu nutzen und schlug vor, einen Eintrittspreis zu erheben, der in lokalen Geschäften eingelöst werden könnte. Die FWV-Fraktion als Antragsteller betonte die Wichtigkeit einer zentral gelegenen und gut einsehbaren Toilette. Sie wies darauf hin, dass die aktuelle Lage der Toilette Vandalismus begünstige und forderte eine kostengünstigere Lösung, die auch für Behinderte mit einem Europaschlüssel zugänglich sein sollte. BM Wittlinger erklärte, dass ein Europaschlüssel nicht notwendig sei, wenn die Toilette ständig geöffnet ist. Die Fraktion B90/Die Grünen sprach sich für die Wiedereröffnung im K 1 mit einem Bezahlsystem aus. Das Gremium entschied sich mit 9 Ja-Stimmen (FWV: 3, SPD: 3, UBU: 3), 16 Gegenstimmen (CDU: 6, UBU: 1, AfD: 4, B90/Grüne: 2, FDP/UB:2 und Vorsitzender: 1) und 5 Enthaltungen (1 FWV, 2 SPD, 1 UBU, 1 B90/Grüne) gegen die Wiedereröffnung der öffentlichen Toilette im K 1. Das Gremium spricht sich mit 29 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (UBU) für die erneute, unterjährige Behandlung des Themas aus.

Streichung Erschließung nördliche Stuttgarter Straße (Antrag von UBU, FDP/UB)

Im Kern ging es hierbei um die geplante Fortführung des eingeleiteten Bebauungsplans „Seestraße“ aus dem Jahr 2024 im laufenden Jahr.

Die UBU-Fraktion bat darum, aufzuzeigen, welche Interessenten es gibt. Sie sah eine höhere Priorität in den Gewerbeflächen in der Römerstraße, da die Flächen in der Römerstraße unattraktiv und hochwassergefährdet seien. Dem widersprach BM Wittlinger. Es handelt sich hier um keine Retentionsfläche oder HQ 100-Fläche. BM Wittlinger erläutert die Dringlichkeit der Erschließung von Gewerbeflächen, um zeitnah auf Anfragen von Betrieben reagieren zu können, und plädierte dafür, die Mittel im Haushaltsplan zu belassen. Er sprach sich für die Fortführung des Verfahrens aus. Der Antrag der UBU-Fraktion wurde mit 10 Ja-Stimmen (UBU: 5, AfD: 4, FDP/UB: 1), 11 Gegenstimmen (FWV: 5, CDU: 5, Vorsitzender: 1) und 10 Enthaltungen (SPD: 5, B90/Grüne: 3, CDU: 1, FDP/UB: 1) abgelehnt.

Videoaufzeichnung von Sitzungen (Antrag von UBU)

Ein weiteres Thema im Gemeinderat war der Antrag auf Videoaufzeichnungen von Sitzungen des politischen Gremiums. Die UBU-Fraktion argumentierte als Antragsteller für mehr Transparenz und Bürgernähe und verwies auf die veränderte Mediennutzung seit 2015. Sie sieht in der Aufzeichnung eine Möglichkeit, politisches Interesse zu fördern und insbesondere jüngere Bürger zu erreichen. Die AfD-Fraktion unterstützte den Antrag und betonte die Bedeutung von Transparenz für die Bürgerbeteiligung. Auch ein Vertreter der CDU-Fraktion zeigte sich offen für die Idee, möchte jedoch zuerst die Nachfrage und den Kostenaufwand klären. Die FWV-Fraktion sprach sich gegen den Antrag aus, da ein persönlicher Kontakt bevorzugt wird und Transparenz bereits gegeben ist. Es ergab sich eine längere Diskussion um die Thematik der Videoaufzeichnung von Sitzungen. Befürworter argumentieren, dass die digitale Verfügbarkeit von Sitzungsinhalten eine einfachere Partizipation ermögliche, während einige die Notwendigkeit von Transparenz und modernen Kommunikationsmitteln betonten. Gegner äußerten Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Effektivität von Videoaufzeichnungen. Diese unterschiedlichen Perspektiven verdeutlichen die Herausforderungen, die mit der Einführung solcher Maßnahmen verbunden sind. BM Wittlinger äußerte Bedenken gegenüber der Videoaufzeichnung von Sitzungen. Er verwies auf die Persönlichkeitsrechte der Gemeinderatsmitglieder und die potenziellen Auswirkungen auf die Sitzungsatmosphäre. Er betonte weiter, dass die direkte Teilnahme an Sitzungen eine andere Qualität der Erfahrung für die Bürgerinnen und Bürger darstellt und warnte vor einer Verfälschung der Inhalte durch mögliche nachträgliche Bearbeitung der Aufzeichnungen. Die Fraktion B90/Die Grünen brachten die Idee einer Live-Übertragung ohne nachträgliche Verfügbarkeit ins Spiel, um den Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung und des Missbrauchs von Aufzeichnungen entgegenzuwirken. Die Verwaltung sprach ergänzend datenschutzrechtliche Bedenken an und erläuterte, dass für eine Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen die Einwilligung aller Beteiligten erforderlich ist. Er wies darauf hin, dass die Zustimmung aller Gemeinderatsmitglieder, weiterer Sitzungsteilnehmer und eventuell anwesender Zuschauer eingeholt werden müsste, was die Umsetzung erschwert.

In der anschließenden Abstimmung lehnte die Mehrheit des Gemeinderats die Einführung von Videoaufzeichnungen bei 11 Ja-Stimmen (UBU: 5, AfD: 4, CDU: 1, B90/Die Grünen: 1) und 20 Nein-Stimmen (FWV: 5, CDU: 5, SPD: 5, B90/Die Grünen: 2, FDP/UB: 2, Vorsitzender: 1) ab.

Aufnahmestopp für Asylbewerber und Flüchtlinge in Uhingen (Antrag von AfD)

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Antrag der AfD-Fraktion bezüglich eines Aufnahmestopps von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Uhingen diskutiert. BM Wittlinger stellte klar, dass die aktuelle Situation nicht mit der Nachkriegszeit vergleichbar ist und dass die Gemeinde Uhingen auch damals die Herausforderungen bewältigt hat. Er betonte, dass aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Remonstration gegen die Aufnahme von Flüchtlingen nicht gegeben sind. Die AfD-Fraktion widersprach der Darstellung des Bürgermeisters und argumentierte, dass die Aufnahme von Menschen mit anderer kultureller Herkunft und Sprache nicht mit der Situation der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg gleichzusetzen sei. Er äußert die Ansicht, dass die Kapazitätsgrenzen erreicht seien und forderte ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik. Er sprach sich für die Nutzung des Remonstrationsrechts durch den Bürgermeister aus, um gegen die Aufnahme von Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten einreisen, vorzugehen. Zudem hob er die Notwendigkeit von Abschiebungen hervor.

BM Wittlinger erwiderte, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen könne, die Entscheidung über Aufnahmegrenzen jedoch eine politische sei. Er verteidigte die bisherigen Leistungen der Solidargemeinschaft und stellte die von der AfD-Fraktion geäußerten Sicherheitsbedenken in Frage. Er argumentierte, dass kein Verstoß gegen Recht und Ordnung vorliege, da das Asylrecht auch die Ablehnung von Anträgen ohne Anspruch einschließe.

Die FWV-Fraktion lehnte Pauschalisierungen und Vorverurteilungen von Flüchtlingen ab und appellierte an die Menschlichkeit, während die SPD-Fraktion die historische Verantwortung Deutschlands hervorhob und die Sichtweise der AfD-Fraktion nicht nachvollziehen konnte. Die Fraktion B90/Die Grünen zeigte sich entsetzt über die Pauschalisierung und Hetze gegenüber Flüchtlingen. Die FWV-Fraktion erinnerte an die Solidarität in Uhingen zu Beginn der Flüchtlingskrise und betonte die christliche Pflicht zur Unterstützung Hilfsbedürftiger. Die UBU-Fraktion berichtete von Ängsten und Beschwerden der Anwohner in der Eisenbahnstraße, die sich über Lärm, Sachbeschädigung, Beleidigungen und Bedrohungen äußerten. Sie betonte die Notwendigkeit, sich auf die Betreuung der Flüchtlinge zu konzentrieren, die ein Recht auf Aufenthalt haben, und unterstützte die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung, um Ressourcen für berechtigte Asylbewerber zu schonen.

BM Wittlinger äußerte sich überrascht über die Meldungen von Bedrohungen aus Flüchtlingsunterkünften und forderte, solche Vorfälle unmittelbar an die Verwaltung zu melden. Er wies auf die Notwendigkeit hin, die Abschiebepolitik zu verbessern. Es gehe dabei aber nicht nur um Quoten und Finanzen, sondern auch um den Menschen.

Die Verwaltung präsentierte Zahlen zu den in Uhingen lebenden Flüchtlingen. Insgesamt wurden in Uhingen 455 Flüchtlinge aufgenommen, davon 205 aus der Ukraine.

Die CDU-Fraktion sprach sich gegen lokale Entscheidungen zu übergeordneten politischen Fragen aus und betonte die Notwendigkeit, Lösungen auf höherer Ebene zu finden.

Die Diskussion mündete in einen Antrag zur Abstimmung, der vorsah, dass die Stadt Uhingen keine weiteren Asylbewerber und Flüchtlinge aufnehmen und die Laufzeiten für Gemeinschaftsunterkünfte nicht verlängern sollte. Die Abstimmung ergab, dass der Antrag mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen (AfD: 4, UBU: 3), 19 Nein-Stimmen (FWV: 5, SPD: 5, CDU: 3, B90/Die Grünen: 3, FDP/UB: 2, Vorsitzender: 1) und 5 Enthaltungen (CDU: 3, UBU: 2) abgelehnt wurde.

Ausweitung Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten (Antrag von B90/Die Grünen)

Die Fraktion B90/Die Grünen hob in der Diskussion die Vorteile für Lärmschutz, Lebensqualität der Anwohner und Verkehrssicherheit hervor. Sie erwähnte, dass andere Kommunen bereits durchgängig das Tempo 30 bei Ortsdurchfahrten eingeführt haben und verwies auf eine Gesetzesänderung, die dies erleichtert. BM Wittlinger betonte, dass eine flächendeckende Reduzierung auf 30 km/h vom Gesetzgeber bisher nicht vorgesehen sowie von der Bevölkerung nicht akzeptiert werde und verwies auf den Lärmaktionsplan, weshalb er empfiehlt, die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h beizubehalten. Die SPD-Fraktion sprach sich dafür aus, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 in Ortsdurchfahrten bis zur Vorstellung des Lärmaktionsplans zu vertagen. Sie betonte, dass eine Expertise zum Thema Lärm abgewartet werden sollte, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die CDU-Fraktion vertrat die Meinung, dass Tempo 30 insbesondere an Schulen sinnvoll sei, jedoch die Mehrheit der Bevölkerung eine generelle Einführung nicht befürworte. Sie sprach sich gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 aus und schlug stattdessen verstärkte Geschwindigkeitskontrollen vor. Die UBU-Fraktion stand Tempo 30 mit gemischten Gefühlen gegenüber und erwähnte eigene Erfahrungen mit Lärmbelästigung. Sie sah in einigen Bereichen den Nutzen von Tempo 30, betonte jedoch die Notwendigkeit einer konsequenten Überwachung und plädierte für eine Instandsetzung der Straßen als effektivere Maßnahme zur Lärmreduktion.

Der Antrag zur Einführung von Tempo 30 auf allen Ortsdurchfahrten wurde mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen (B 90/Die Grünen), 22 Nein-Stimmen (CDU: 6, FWV: 5, UBU: 4, AfD: 4, FPD/UB: 2, Vorsitzender: 1) und 6 Enthaltungen (SPD: 5, UBU: 1) abgelehnt.

Die Veröffentlichung sämtlicher behandelter Haushaltsanträge inkl. Beschlussfassung finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Uhingen (www.uhingen.de) unter der Rubrik Rathaus/Gemeinderat/Sitzungen und Berichte.

Haushaltsplan 2025 - Plankalkulation Abwasser

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt jährlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans. Die aktuellen Abwassergebühren liegen seit 01.01.2020 bei 2,23 €/m3 für die Schmutzwassergebühr und 0,46 €/qm für die Niederschlagswassergebühr. In der Plankalkulation 2024 wurde keine Preisanpassung vorgeschlagen, da Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zurückgegeben wurden.

In der Plankalkulation 2025 ist keine Preisanpassung vorgesehen. Dies liegt daran, dass das Jahr 2025 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung bereits begonnen hat.

Die Gebühren werden jährlich durch Nachkalkulation überprüft und wurden vom Gemeinderat letztmals am 29.04.2024 gebilligt. Die Nachkalkulation 2022 ergab im Ergebnis eine Schmutzwassergebühr von 2,27 €/qm und eine Niederschlagswassergebühr von 0,43 €/qm. Die Nachkalkulation 2023 liegt noch nicht vor, da auch der Jahresabschluss 2023 fehlt. Ebenso verhält es sich für das Jahr 2024.

Im Ergebnis ergab sich im Bereich des Schmutz- und Niederschlagswassers eine deutliche Überdeckung. Im Bereich der Kläranlage eine Unterdeckung. Im Bereich Schmutzwasser von rd. 32.913 €, im Bereich Niederschlagswasser rd. 41.388 € und im Bereich Kläranlage rd. -57.515 €.

Für das Jahr 2025 wird im Bereich Schmutzwasser eine Gebührenüberdeckung von rd. 78.000 € und im Bereich Niederschlagswasser von rd. 72.200 € in die Plankalkulation eingebracht. Im Bereich Kläranlage wird vorgeschlagen, rd. 22.100 € Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2021 einzubringen. Kostenüberdeckungen sind zwingend innerhalb 5 Jahren auszugleichen.

Die Gebühren müssten laut Plankalkulation auf 2,68 € für das Schmutzwasser und 0,53 € für das Niederschlagswasser angepasst werden. Diese Kalkulationsergebnisse sind aber aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse aus 2023 und 2024 insofern nicht valide, als dass nicht bekannt ist, wieviel an Kostenunter- oder -überdeckung aus diesen beiden noch nicht nachkalkulierten Jahren in die Plankalkulation hätte eingebracht werden können, um die Gebühr konstant zu halten.
Wie bereits erwähnt können die Gebühren für 2025 nicht erhöht werden, da das Jahr 2025 bereits begonnen hat. Aus diesem Grund entsteht eine geplante Kostenunterdeckung in Höhe von rd. 361.900 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Gebührenkalkulation 2025 für Abwasser mit einer Schmutzwassergebühr von 2,68 €/m³ Abwasser und einer Niederschlagswassergebühr von 0,53 €/m² Berechnungsfläche mit der dargestellten Verrechnung von Gebührenüberschüssen aus den Jahren 2021 und 2022 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt. Die Gebühren werden nicht angepasst.

Baubeschlüsse für die Baumaßnahmen 2025

In seiner Sitzung am 06.12.2024 hat der Gemeinderat bereits die unaufschiebbaren Baubeschlüsse für die Baumaßnahmen 2025 beschlossen. In der jetzigen Sitzung wurden ergänzend folgende Baubeschlüsse behandelt:

Ergebnishaushalt

1. => Kindergarten Schmiedefeld

Umbau Kellerraum in einen Personalraum

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen

Produktsachkonto 3650010100/42110000

Haushalt 2025 60.000,00 €

Mittelanmeldung Maßnahmenkosten 50.000,00 €

2. => Hallenbad Uhingen

Austausch der MSR-Technik

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen

Produktsachkonto 4240020000/42110000

Haushalt 2025 110.000,00 € netto

Mittelanmeldung Maßnahmenkosten 60.000,00 € netto

3. => Stadion Uhingen

Umrüstung LED-Beleuchtung

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen

Produktsachkonto 4241020100/42110000

Haushalt 2025 110.000,00 € netto

Mittelanmeldung Maßnahmenkosten 50.000,00 € netto

4. => Straßen, Wege, Plätze

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Straßenbau Jahresbauausschreibung

1.) Umgestaltung Zufahrt Kreisverkehr Ulmer Straße

Produktsachkonto 5410010100/42120000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 450.000,00 €

Voraussichtliche Vergabesumme (1.) 60.000,00 €

5. => Kläranlage Uhingen

Sanierung Schneckenhaus und Hochwasserschutz Kläranlage Uhingen

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen

Produktsachkonto 5380000000/42110000

Haushalt 2025 160.000,00 €

Mittelanmeldung Maßnahmenkosten 120.000,00 €

6. => Uditorium Uhingen

Austausch der MSR-Technik

Unterh. Grundst. und bauliche Anlagen

Produktsachkonto 5750050100/42110000

Haushalt 2025 380.000,00 € netto

Mittelanmeldung Maßnahmenkosten 100.000,00 € netto

Finanzhaushalt

1. => Albstraße 64 (Containerlösung)

Hochbaumaßnahmen
Containerlösung

Auftragssachkonto 711240006000/78710000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 250.000,00 €

2. => Albstraße 64 (Abbruch)

Hochbaumaßnahmen
=> Mittelübertragung (Restmittelfinanzierung)

Auftragssachkonto 711240006000/78710000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 60.000,00 €

3. => Katastrophenschutz

Ausz. für den Erwerb bew. VG > Wertgr. §

Beaverschläuche

Auftragssachkonto 712800001100/78312000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 100.000,00 €

4. => Realschule Uhingen

Hochbaumaßnahmen

Chemiesaal

Auftragssachkonto 721104007000/78710000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 100.000,00 €

5. => Realschule Uhingen

Ausz. für den Erwerb bew. VG

Möbel Chemiesaal

Auftragssachkonto 721104007100/78312000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 200.000,00 €

6. => Sudetenweg 12

Tiefbaumaßnahme

Sudetenweg 12; Planung

Auftragssachkonto 731406001000/7872000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 10.000,00 €

7. => Kindergarten Sparwiesen

Hochbaumaßnahmen

Kindergarten Sparwiesen; Planung

Auftragssachkonto 736500401000/78710000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 10.000,00 €

8. => Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Straße

Investitionszu. an übrige Bereiche

Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Straße; Planung

Auftragssachkonto 736502001400/78180000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 35.000,00 €

9. => Nördlich der Stuttgarter Straße

Straßenbau

Tiefbaumaßnahme

Auftragssachkonto 754101074000/78720000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 150.000,00 €

Straßenbeleuchtung

Sonstige Baumaßnahmen

Auftragssachkonto 754106074000/78730000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 15.000,00 €

Kanalbau

Tiefbaumaßnahme

Auftragssachkonto 753801074000/78720000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 80.000,00 €

Wasserversorgung

Auftragssachkonto 721101074000/78720000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 50.000,00 € netto

10. => Brückenbauwerk BW 14

Ingenieurbauwerke; Planung

Tiefbaumaßnahme

Auftragssachkonto 754104005000/78720000

Mittelanmeldung Haushalt 2025 50.000,00 €

Den Baubeschlüssen für die vorgenannten Maßnahmen im Haushalt 2025 wurde einstimmig zugestimmt. Ebenfalls wurde der Bürgermeister einstimmig vom Gremium ermächtigt, für die Aufgaben, zu denen die Stadt Uhingen rechtlich verpflichtet ist, sowie unaufschiebbar sind, bzw. Maßnahmen, die schon begonnen wurden und fortgesetzt werden, die Aufträge zu vergeben.

Zielsetzungspapier für die Forsteinrichtungserneuerung

Die aktuell gültige zehnjährige Planung für den Gemeindewald Uhingen läuft zum 31.12.2025 aus (Fortschreibung aus dem Jahr 2016). Daher steht nun eine Erneuerung der Planungen für den neuen 10-Jahreszeitraum von 2026 bis 2036 an. Im Vorfeld der Forsteinrichtung bedarf es der Zielsetzung des Waldeigentümers. Diese dient als Leitlinie für die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerks.

Der Zielfindungsprozess bezieht sich dabei auf die Klärung der Gemeindeziele bezüglich unseres Waldes. In diesem Prozess werden die Bereiche Soziales, Ökologie, Ökonomie und Klimaschutz beleuchtet. Daraus ergibt sich zunächst ein Leitbild für die Forsteinrichtung.

Teil des Zielsetzungspapiers ist die Abstimmung über ein vorsorgendes Konzept im Waldschutz. Dies ist nach § 44 Abs. 4 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) verpflichtend. Das Forstamt empfiehlt das Alt- und Totholzkonzept der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg. Die Umsetzungsplanung des Alt- und Totholzkonzeptes kann dann in die Waldbegänge aufgenommen werden.

Für die Jahre 2016 bis dato wurde kein neuer Betrieb eingerichtet, sondern die bisherige Forsteinrichtung fortgeschrieben.

Nach Abstimmung der Zielsetzung im März wird ab April 2025 ein Forst-Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung Forsteinrichtung, in unseren Wäldern Begänge zur Planung der Waldbewirtschaftung in den nächsten 10 Jahren durchführen. Die Ergebnisse dieser Begänge werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 vorgestellt. Daraus resultiert die Planung für die kommenden 10 Jahre.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Zielsetzung einstimmig zu.

Bekämpfung der asiatischen Tigermücke in Holzhausen

Im Jahr 2022 wurde die erste Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) im Landkreis Göppingen im Uhinger Stadtteil Holzhausen festgestellt. Seitdem werden jedes Jahr weitere Funde bestätigt. Tropische Stechmücken können direkt über die Handelswege – über Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr – in andere Länder gelangen. So sind erste Exemplare der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) schon vor Jahrzehnten vermutlich über den Gebrauchtreifenhandel nach Südeuropa gekommen und haben sich dort in klimatisch geeigneten Gebieten flächendeckend ausgebreitet. Von Südeuropa aus wurden dann immer wieder Tigermücken auf Lkw oder in Privatautos nach Deutschland mitgenommen. Seit 2007 haben sich in einigen Regionen Tigermücken-Populationen etabliert.

Das Gesundheitsamt warnt davor, die kleinen Insekten zu unterschätzen, da sie Wirte von mehr als 20 Viren sein können und somit gefährliche Krankheiten, wie Infektion mit dem Zika-, Dengue-Virus oder West-Nil-Fieber auslösen können. Wobei die Betonung auf „können“ liegt. Denn: „Die Viren, die sie theoretisch übertragen können, müssten erst durch einen infizierten Reiserückkehrer aus den Tropen mitgebracht werden“, informiert das Robert-Koch-Institut (RKI). Und auch dann ist die Wahrscheinlichkeit gering: Denn die Mücke müsste eine infizierte Person in einem bestimmten Zeitfenster stechen, da die Viren in der Regel nur wenige Tage im Blut der Infizierten vorhanden sind. Außerdem müsste die Mücke dann im Hochsommer lange genug leben, um später eine erneute Blutmahlzeit zu nehmen, dafür weitere Menschen zu stechen und das Virus so weiterzugeben. Bislang sind solche Fälle laut RKI hierzulande noch nicht bekannt geworden, aber die Fallzahlen von z. B. Dengue-Fieber bei Reiserückkehrern ist in Deutschland doppelt bis dreifach so hoch wie in anderen Jahren zu dieser Jahreszeit und somit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass es in Gebieten, in denen die Asiatische Tigermücke vorkommt, zu Infektionen kommen kann.

Folgende Auswirkungen sind möglich:

Mehrere Tage Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmerzen, in seltenen Fällen Entzündungen von Herz oder Leber sowie epileptische Anfälle, wochenlange Muskelschwäche, während der Schwangerschaft Fehlbildungen beim Fötus. Leider steigt das Risiko, an diesen Krankheiten zu erkranken, von Jahr zu Jahr.

Um die Verbreitung der tagaktiven und stark an den Menschen angepassten Mücke zu unterbinden, ist es sehr wichtig, dass jegliche Brutmöglichkeiten im Garten, auf Terrassen und Balkonen beseitigt werden. Zu den bevorzugten Brutstätten der Asiatischen Tigermücke gehören alle Arten von kleinen und stehenden Wasseransammlungen im Garten. Diese entstehen beispielsweise in Blumentopfuntersetzern, Gießkannen, Eimern, Planschbecken oder verstopften Dachrinnen. Da die Eier Trockenheit und auch kalte Winter überstehen können, sollten die Behälter nach dem Auskippen des Wassers gründlich gereinigt werden. Erneute Wasseransammlungen werden verhindert, indem alle Behältnisse umgedreht oder wenn möglich unter einem Dach gelagert werden.

Die betroffene Bevölkerung in Holzhausen wurde bereits im Sommer 2023 über die Risiken und die Verhaltensregeln informiert. Der Verein Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) empfiehlt darüber hinaus die Bekämpfung mit einem biologischen Wirkstoff, den die Stadtverwaltung den betroffenen Grundstückseigentümern bereitstellt.

Im Juni 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in Holzhausen statt, die leider sehr schwach besucht war. Im Verlauf des Sommers 2024 musste ein verstärkter Befall festgestellt werden, woraufhin durch die Stadtverwaltung eine Bürgerumfrage gestartet wurde, um die Betroffenheit der Bevölkerung zu ermitteln und das Verbreitungsgebiet besser einzugrenzen. Die daraus ermittelten Hotspots sind der Anlage zu entnehmen.

Ende 2024 hat das Gesundheitsamt die Stadt Uhingen schriftlich aufgefordert, Bekämpfungsmaßnahmen gemäß der Handlungsempfehlungen der Nationalen Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“ am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchführen zu lassen. Hierzu konnte die Verwaltung ein entsprechendes Angebot in Höhe von 24.180 € einholen.

Da im Haushaltsplanentwurf 2025 noch keine Mittel für die Bekämpfung der asiatischen Tigermücke eingeplant waren und um keine weitere Zeit zu verlieren und für den Sommer bereits eine Verbesserung für die betroffene Bevölkerung erreichen zu können, war es notwendig, die Bekämpfungsmaßnahmen nachzufinanzieren und schnellstmöglich in Auftrag zu geben.

Dem Vorschlag der Verwaltung, den Haushaltsansatz um 25.000 € auf 31.000 € zu erhöhen, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Der Bürgermeister wurde aufgrund der Dringlichkeit ermächtigt, das vorliegende Angebot zur Bekämpfung der asiatischen Tigermücke in Holzhausen zu beauftragen.

Behandlung von Spenden gem. §78 Abs. 4 der Gemeindeordnung

Die eingegangene Geldspende in Höhe von 500,00 € für die Jugendfeuerwehr Uhingen wurde einstimmig angenommen. Der Vorsitzende bedankte sich bei dem Spender.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Uhingen

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Aus den Rathäusern
von Stadt Uhingen
26.04.2025
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