Die Pflege einer Auswahl von Beeten und Grünflächen wurde wie in den vergangenen Jahren beschränkt unter Fachfirmen zur Vergabe ausgeschrieben. Wie im vergangenen Jahr hat die Firma Äckerle Garten- und Landschaftsbau aus Weiler zum Stein das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Arbeiten wurden bisher sehr zuverlässig und mit hoher fachlicher Qualität ausgeführt. Der Technische Ausschuss stimmt der Vergabe der Grünflächenpflege an die Firma Äckerle zum Preis von 53.186,86 € einstimmig zu.
___
Der Gemeinderat hat bereits 2021 eine Prioritätenliste zur Sanierung der gemeindeeigenen Brückenbauwerke beschlossen. Bei der Sanierung handelt es sich um Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität und Tragfähigkeit der Bauwerke. Die Sanierungskosten betragen voraussichtlich ca. 105.000 €. Der Technische Ausschuss stimmt dem Baubeschluss zur Sanierung der Brückenbauwerke einstimmig zu.
___
Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollen drei konkrete Fragen zu notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan geklärt werden. Diese betreffen Befreiungen von der Baugrenze und den im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgeboten. Es werden insbesondere Befreiungen von den im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen sowie Baumpflanzstandorten erforderlich.
Der Technische Ausschuss befürwortet einstimmig die Befreiung von der Baugrenze für das Wohnhaus.
Der Technische Ausschuss spricht sich einstimmig gegen den geplanten Standort der 4 Garagen/Carports aus. Diese sollen weiter in Richtung der Schwaikheimer Str. verschoben werden.
Der Technische Ausschuss stimmt einstimmig den Abweichungen von den Baumpflanzstandorten zu. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind vorgesehen.
___
Am Gebäude soll mit Hilfe eines Anbaus sowie einer Aufstockung zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Für das Vorhaben sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze und für die geplanten Dachgauben notwendig. Für die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan gibt es in der direkten Umgebung bereits Vergleichsfälle, die geplanten Dachgauben halten zudem die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien zur Zulassung von Dachaufbauten ein.
Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB.