Aus den Rathäusern

Bericht der Gemeinderatssitzung am 29.04.2025

Vor seiner jüngsten Sitzung hatten der Gemeinderat und Mitarbeitende der Verwaltung in Loßburg die Gelegenheit, das frisch renovierte Kinzighaus...

Vor seiner jüngsten Sitzung hatten der Gemeinderat und Mitarbeitende der Verwaltung in Loßburg die Gelegenheit, das frisch renovierte Kinzighaus zu besichtigen. Und die Räte staunten nicht schlecht, was da in den gut sechs Monaten Bauzeit alles umgesetzt wurde. Architekt Steffen Peter erläuterte bei einem Rundgang die wichtigsten Veränderungen. Man habe fast eine Punktlandung geschafft, nur um rund 9000 Euro würden die Baukosten über dem Plan liegen. Angesichts der Baukosten von etwa einer Million Euro (1.085.000 Euro) sei das eigentlich zu vernachlässigen. So wurde zum Beispiel die Außenfassade komplett neu gedämmt, das Parkett wurde erneuert, in der Küche und im Foyer stattdessen Vinyl verlegt. Viele Oberlichter seien geschlossen worden, um die Wärmeentwicklung in heißen Sommern zu reduzieren. Der Saal habe eine Klimaanlage bekommen, mit der auch geheizt werden könne. Die Elektrotechnik musste nicht ersetzt werden, sondern konnte funktionsfähig wieder instand gesetzt werden. So halte diese auch wieder 30 Jahre lang. An der Rückseite des Gebäudes seien zwei Webcams angebracht worden, um Live-Bilder aus Loßburg zu ermöglichen. Außerdem sei eine Überwachungskamera installiert worden, um die öffentlichen Bereiche zu den Toiletten zu kontrollieren. Laut Herrn Keck vom Bauamt gebe es hier immer wieder Vandalismus. Auch das Reisebüro HolidayLand von Karin Armbruster im Seitenflügel habe von der Renovierung profitiert. Früher sei es dort im Winter bitterkalt und im Sommer unerträglich heiß gewesen. Auf die vorhandene Dämmschicht von 14 Zentimetern wurde eine weitere mit 20 Zentimetern aufgetragen. Frau Armbruster bedankt sich herzlich bei allen beteiligten Firmen, die einen normalen Betrieb trotz Bauarbeiten ermöglicht haben.

Die hohe Belegung des KinzigHauses in den vergangenen Jahren will die Kommune beibehalten, die Preise sollen aber im Laufe des Jahres angepasst werden. Der Hausmeister des KinzigHauses Hans-Peter Merz betont, dass man schon wieder jedes Wochenende mit Veranstaltungen ausgebucht habe, was sehr erfreulich sei.

Bürgermeister Enderle richtet ein großes Lob an Herrn Architekt Peter, für dessen hervorragende Planung und Unterstützung bei der Sanierung des KinzigHauses.

TOP 1

Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen von Bürgerseite aus gestellt.

TOP 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 08.04.2025

1. Grundstücksangelegenheiten:
Erwerb eines Grundstücks

2. Beschluss über einen Stundungsantrag

TOP 3

Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Das veranschlagte Ergebnis für den Haushalt der Nahwärmeversorgung betrage 42.800 Euro und die neuen Wärmebezugspreise würden seit dem 01.01.2025 bereits gelten. Man plane mit Investitionen von 1,15 Millionen Euro für die Netzerweiterung und plane 2025 eine neue Kreditaufnahme von 863.500 Euro.

Beschluss:

Der Gemeinderat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung Loßburg wie folgt:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird entsprechend § 14 EigBG wie folgt festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge

952.800 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

910.000 €

1.3Veranschlagtes Jahresergebnis

42.800 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

770.000 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

586.000 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Geschäftstätigkeit

184.000 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

150.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.155.000 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit

1.005.000 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-821.000 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.723.743 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.902.743 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit

821.000 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans

0 €


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

863.500 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

500.000 €

TOP 4

Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

2025 plane man mit einem Ergebnis von 128.515 Euro und es werde in diesem Jahr auch eine neue Gebührenkalkulation geben. Die Investitionsplanung umfasse die Erneuerung der Hauptwasserleitung von Loßburg nach Wittendorf, sowie der Förderleitung WW Lohmühle zum Hochbehälter Büchenberg. Außerdem plane man die Sanierung des Tiefbrunnens in Lombach (Tausch der Förderpumpen) und die Erweiterung der „Masselstraße III“.

Man plane eine Kreditneuaufnahme von 3.111.085 Euro ein, so Herr Hoffarth.

Beschluss:

Der Gemeinderat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Loßburg wie folgt:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird entsprechend § 14 EigBG wie folgt festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.401.000 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.272.485 €

1.3Veranschlagtes Jahresergebnis

128.515 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.317.900 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.015.685 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Geschäftstätigkeit

302.215 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.250.800 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit

-3.245.800 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-2.943.585 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.491.085 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

547.500 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit

2.943.585 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans

0 €



§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

3.111.085 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.000.000 €

TOP 5

Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung habe man für 2025 einen Verlust von – 304.725Euro eingeplant. In diesem Jahr werde es eine neue Gebührenkalkulation geben. Die geplante Neuaufnahme liege bei 1.659.700 Euro.

Beschluss:

Der Gemeinderat verabschiedet den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Loßburg wie folgt:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird entsprechend § 14 EigBG wie folgt festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.805.800 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.110.525 €

1.3Veranschlagtes Jahresergebnis

-304.725 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.569.600 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.578.425 €

2.3Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

-8.825 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

549.300 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.209.000 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit

1.659.700 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-1.668.525 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.884.700 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.509.450 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit

1.375.300 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans

-293.225 €



§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

1.659.700 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.000.000 €

TOP 6

Verabschiedung des Haushaltsplanes 2025 und Beschluss der Haushaltssatzung 2025

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Der Haushaltsentwurf 2025 wurde in den Gemeinderatsfraktionen ausführlich vorgestellt und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.03.2025 erläutert und vorberaten.

Herr Hoffarth führt aus, dass es 4.405.243 Euro rückflüssige Trägerdarlehen gebe. Für das Investitionsprogramm 2025 habe man einen Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt 5.258.307 Euro.

Das veranschlagte Gesamtergebnis des Haushaltes 2025 liege bei -2.870.182 Euro.

Gemeinderat Stefan Burkhardt findet es bedenklich, dass man immer nur plane, aber man müsse schauen, dass man auch einspare. Er wirbt für Verständnis, dass man sparen müsse und nicht alles erhalten könne, was Spaß mache. Der Haushalt sei sehr gut und übersichtlich von der Finanzverwaltung ausgearbeitet worden und dieser sei öffentlich einsehbar. Ab Seite 56 sei genau aufgelistet, welches Projekt wie viel koste. Jeder aus dem Gremium und sogar die Bevölkerung könnte sich dies anschauen und überlegen, wo man einsparen könne. Gerade Themen wie Straßenbau, Grünflächen, Bäder und Kindergärten seien sehr interessant.

Jetzt gelte es, zu einem Ergebnis zu kommen. In den Bereichen, wo man sparen könne, müsse man dies auch tun. Der Haushalt sei mit den Fraktionen vorbesprochen und könne nun auch so beschlossen werden.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass man dieses Jahr einen großen Betrag auf den Weg bringe. Die Gemeinde sei ein großer Dampfer, bei dem man das „finanzielle Ruder“ nicht adhoc herumreißen könne. Daher müsse man weitsichtig planen und arbeiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat verabschiedet den Haushaltsplan 2025 mit der Finanzplanung 2026 - 2028 und beschließt die Haushaltssatzung 2025 wie folgt:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

23.304.450 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

26.224.632 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

-2.920.182 €

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

20.000 €

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

20.000 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

-2.870.182 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

22.748.250 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

22.105.144 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes

643.106 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.721.103 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

7.424.000 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-702.897 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-59.791 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.149.451 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

150.167 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

3.999.284 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

3.939.493 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

4.149.451 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre (2026-2028) mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

3.266.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

5.000.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 485 v.H.

der Steuermessbeträge,

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 6 Stellenplan

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

TOP 7

Zuschuss für die Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Loßburg

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Zur Bewältigung der Finanzkrise wurde ab 2009 der bis dahin freiwillig bezahlte jährliche Zuschuss in Höhe von 7,00 € pro Person zur Durchführung von kameradschaftlichen Aktivitäten der Altersabteilung gestrichen. Im Jahr 2013 wurde dieser wieder aufgenommen.

Die letztmalige Auszahlung des Zuschusses wurde für das Jahr 2019 (Höhe 238 €) vorgenommen.

Seither sei die Auszahlung des Zuschusses untergegangen und wurde nicht mehr vorgenommen. Von der Altersabteilung wurde nun angefragt, ob die Bezuschussung wieder ausbezahlt werden könne – inklusive der Aufholung der Jahre 2020 - 2024.

Dabei würde es sich um folgende Beträge handeln:

StichtagMitgliederZuschuss
31.12.202021147,00 €
31.12.202122154,00 €
31.12.202223161,00 €
31.12.202326182,00 €
31.12.202425175,00 €

819,00 €

Die Feuerwehrsatzung sehe nicht vor, dass für die Altersabteilung ein Sondervermögen („Kameradschaftskasse“) eingerichtet werde. Es würde sich deshalb weiterhin um eine freiwillige Leistung der Gemeinde an die Altersabteilung handeln, die per Beschluss separat festgelegt werden müsse.

Es würden zwei Beschlussvorschläge zur Diskussion stehen:

Entweder

A) Der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr werde ab dem Jahre 2020 ein freiwilliger jährlicher Zuschuss in Höhe von 7,00 € pro Person zur Durchführung von kameradschaftlichen Aktivitäten gewährt.

oder

B) Die Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erhalte vorerst – als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung – keinen freiwilligen jährlichen Zuschuss mehr. Zu gegebener Zeit werde über eine Wiederaufnahme der Bezuschussung erneut beraten.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass das nun genau solche Themen seien, mit denen man sich hinsichtlich der Konsolidierungsmaßnahmen beschäftigen müsse. Er wolle keinesfalls die Dienste der ausgeschiedenen Kameraden schmälern, aber auch die finanzielle Lage im Blick behalten und diese Angelegenheit darum dem Gremium zur Abstimmung vorlegen.

Auf die Nachfrage von Gemeinderätin Uta Schumacher, ob es eine Vergleichbarkeit mit anderen aktiven Vereinen gäbe, erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Feuerwehr kein Verein, sondern Teil der Gemeinde sei.

Gemeinderat Gerald Kosowski ist der Meinung, dass man diesen Betrag nun nicht zahlen könne, nachdem man kürzlich die Freikarten für das Freibad bei der „Aktion Saubere Landschaft“ gestrichen habe.

Auch Gemeinderat Markus Beilharz findet die Kameradschaft zwar wichtig, aber dennoch sollte man in Zeiten klammer Kassen nun keine weiteren Beiträge zahlen. Die jetzige Krise sei schlimmer als die von 2009, als man den Beitrag zuletzt gestrichen habe. Sollte sich die finanzielle Lage wieder bessern, könne man gern wieder über dieses Thema sprechen.

Beschluss:

B) Die Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erhält vorerst – als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung – keinen freiwilligen jährlichen Zuschuss mehr. Zu gegebener Zeit wird über eine Wiederaufnahme der Bezuschussung erneut beraten.

TOP 8

Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft "Loßburg" für weitere 6 Jahre

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Laut Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) werde die Jagdgenossenschaft durch einen Jagdvorstand vertreten. Der Jagdvorstand sei von der Jagdgenossenschaft zu wählen. Sollte kein Vorstand gebildet werden, so könne laut § 15 Abs. 7 JWMG durch Beschluss der Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden. Die Kosten der Geschäftsführung trage die Jagdgenossenschaft.

Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft sei bereits seit mehreren Perioden an den Gemeinderat übertragen. Es sei davon auszugehen, dass sich in der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung erneut kein Jagdvorstand bilde und wieder der Antrag auf Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch den Gemeinderat gestellt werde.

Die Übernahme der Verwaltung müsse vom Gemeinderat beschlossen werden. Dieser Beschluss müsse vor der Versammlung der Jagdgenossenschaft gefasst werden.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Marc Reich erklärt Bürgermeister Enderle, dass es für die Gemeinde keinen Unterschied mache, ob man nun den Notvorstand stelle oder die Übernahme der Verwaltung übernehme. Er ergänzt auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz, dass es bisher noch nie Probleme mit der Jagdverpachtung gegeben habe und die Jagdpächter und -genossen auch mit Herrn Hoffarth und damit mit der Gemeinde als Verwalter sehr zufrieden seien.

Auch Herr Hoffarth bestätigt, dass man hier den bestmöglichen Pächter habe.

Beschluss:

Der Gemeinderat übernimmt die Verwaltung der Jagdgenossenschaft „Loßburg“ für weitere 6 Jahre.

TOP 9

Bebauungsplan „Masselstraße III – Erweiterung“:

a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme Planunterlagen

c) Satzungsbeschluss 

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

1. Bisherige Beschlusslage

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 19.09.2023
  • Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB vom 22.01.2024 bis 23.02.2024
  • Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.10.2024 bis 28.10.2024
  • 2. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.03.2025 bis 24.03.2025

Das Plangebiet befinde sich im nördlichen Siedlungsbereich von Loßburg-Rodt und grenze unmittelbar südlich an die ‚Äußere Masselstraße‘ an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,916 ha beinhalte die Flurstücke 621 (Äußere Masselstraße - Teilfläche), 214/2 (Teilfläche), 214/6 (Teilfläche), 215/3. 215/5, 216/4, 216/2 (Teilfläche), 216/6, 219/1 (Teilfläche) und 219/7.

Die Nachfrage nach Bauplätzen für Wohnraum in Loßburg sei weiterhin hoch. Das gute Arbeitsplatzangebot im Ort, sowie im Großraum Freudenstadt und damit in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde, würden diese Situation maßgeblich verstärken. Um einer Abwanderung der jüngeren Generation und somit einer Veränderung der Altersstruktur der Gemeinde entgegenzuwirken, sehe es die Kommune als hoheitliche Aufgabe an, jungen Familien Baugrund zur Verfügung zu stellen. Nur mit einer guten Bevölkerungsstruktur könne eine Gemeinde wie Loßburg die infrastrukturellen Herausforderungen der Zukunft in Angriff nehmen. Der Erhalt von Schulen, Kindergärten, ein Funktionieren des Vereinslebens würden maßgebend von einer starken intakten Bevölkerung abhängen.

Dabei sei auch die Gemeinde Loßburg bestrebt, diesen Wohnraumbedarf prioritär über Maßnahmen der Nachverdichtung und Innenentwicklung zu decken. Im vorliegenden Fall könnte durch Verhandlungen und Abstimmungen mit betroffenen privaten Grundstückseigentümern eine innerörtliche Baulücke an der ‚Äußeren Masselstraße‘ östlich angrenzend an das aktuell erschlossene Baugebiet „Masselstraße III“ für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden.

Die bereits vorhandenen Straßen und die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen könnten für die Erschließung des Baugebiets herangezogen werden, sodass lediglich eine kleine Verbindungsstraße im Gebiet realisiert werden müsste. Die weiter östlich an die Baulücke anschließende Bestandsbebauung wurde auf Basis des Bebauungsplan-Entwurfs „Masselstraße, Teil I“ bereits im Jahr 1992 genehmigt. Der Bebauungsplan selbst sei jedoch nicht rechtskräftig, sodass die Bestandsbebauung nun in den aktuell vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf aufgenommen werde.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Masselstraße III – Erweiterung“ solle durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sichergestellt werden. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hätten die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollten die Bauleitpläne dazu beitragen, „die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

Ziele und Zwecke

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer innerörtlichen Freifläche zur Schaffung weiterer auch gemeindeeigener Wohnbauplätze in der Gemeinde Loßburg geschaffen werden.

Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 10.03.2025 bis zum 24.03.2025 durchgeführt.

Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs und der Wiederhinzunahme der privaten Grünfläche auf den Teilflächen der Flst. 215/3, 214/6, 214/2 werde die Stellungnahme „Bürger 1“ vom 22.01.2024 erneut abgewogen. Durch die erneuten eingegangenen Anregungen und Bedenken mussten für den Bebauungsplanentwurf lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen erfolgen, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden könne. Die Änderungen waren im Wesentlichen:

Begründung:

  • Ergänzung, da es sich beim Flurstück 214/6 um eine Teilfläche handelt.

Gemeinderat Werner Faulhaber bedankt sich bei Frau Seeger und findet, es sende ein positives Signal, dass sie die Präsentation übernommen habe und man damit finanzielle Ressourcen schone. Er hoffe, dass dieses Thema nun ein Ende finden könne. Der Bebauungsplan sei vorbesprochen worden und man könne diesen nun beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangener Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse geändert und/oder ergänzt.

2. Der Bebauungsplan mit Begründung (und Anlagen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 08.04.2025 vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Rechtsgrundlagen (BauGB, BauNVO, PlanzV, LBO BW und GemO BW) sind Grundlage des Bebauungsplans bzw. der örtlichen Bauvorschriften.

4. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 08.04.2025 werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

5. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage ausgeführt als Satzung beschlossen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.

TOP 10

Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Loßburg

Herr Geßler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Gemeinde Loßburg habe mit Datum vom 07.04.2025 einen Antrag auf Förderung eines nichtinvestiven Projektes und eines Verfügungsfonds im Förderprogramm Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) gestellt. Es werde von Kosten in Höhe von 22.000,00 € ausgegangen. Hiervon würden 13.200,00 € (60 %) auf die beantragte Finanzhilfe entfallen.

Bei dem Förderprogramm NIS handle es sich um ein so genanntes integrierbares Förderprogramm, welches im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ergänzend angewendet werden könne, um den sozialen Zusammenhalt und die Integration in Quartieren zu fördern.

Für die Beantragung eines sonstigen nichtinvestiven Projekts bzw. im Nachgang der Bewilligung sei ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.

Im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ in Loßburg solle im Rahmen der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) das Straßenfest am 25.05.2025 als sonstiges nichtinvestives Projekt umgesetzt werden. Das Fest wurde auch als Tag der Städtebauförderung 2025 der Gemeinde Loßburg angemeldet.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass man kein Fest in Höhe von 22.000 Euro feiern wolle. Im Rahmen der Sanierung und der damit verbundenen Förderung könne man das Fest und auch künftige Veranstaltungen sowie evtl. Festhütten aufstellen lassen.

Gemeinderat Werner Faulhaber findet, die Straßenbaumaßnahmen, die deutlich länger dauerten als veranschlagt, seien für alle eine Tortur gewesen. Daher wolle man nun dieses Straßenfest feiern, was man ja auch zum Teil gefördert bekomme. Aus seiner Sicht sollte man dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des sonstigen nichtinvestiven Projektes gemäß dem Förderantrag vom 07.04.2025

TOP 11

Bestellung von Frau Sabine Pfau zur Standesbeamtin

Frau Lewandowski erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Zum Standesbeamten dürften nach § 2 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) nur „nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte“ bestellt werden.

Diese Regelung werde in der baden-württembergischen Durchführungsverordnung (PStG-DVO) vom 10.06.2013 wie folgt konkretisiert:

Nach § 1 Abs. 1 PStG-DVO dürfe nur zum Standesbeamten bestellt werden, wer

1. Mindestens eine Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder zum Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung erfolgreich abgeschlossen habe,

2. innerhalb des letzten Jahres an einem mindestens zweiwöchigen Einführungsseminar des Bundesverbands Deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. für Standesbeamte oder an einem nach Dauer, Inhalt, Umfang und Qualität gleichwertigen Einführungsseminar eines anderen Anbieters mit Erfolg teilgenommen habe und

3. innerhalb der letzten zwei Jahre in der Sachbearbeitung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen sei.

Frau Pfau sei ausgebildete Verwaltungsfachangestellte, habe im Zeitraum vom 24.03.2025 bis 04.04.2025 das Grundseminar Familien- und Personenstandsrecht an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf erfolgreich absolviert und werde seit Mitte Februar in das Tätigkeitsfeld des Standesbeamten als Sachbearbeiterin eingearbeitet.

Somit erfülle Frau Pfau die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PStG-DVO zur Eignung als Standesbeamtin.

Nach § 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) umfasse der Aufgabenbereich alle Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens. Gleiches gelte für die Ausstellung von Personenstandsurkunden, elektronischen Personenstandsbescheinigungen und sonstigen öffentlichen Urkunden.

Aufgrund einer Langzeiterkrankung sowie eines personellen Wechsels sei zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit eine adäquate Besetzung des Standesamts mit entsprechend qualifiziertem Personal erforderlich.

Beschluss:

Frau Sabine Pfau wird gemäß § 2 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) zum 15.05.2025 zur Standesbeamtin der Gemeinde Loßburg bestellt.

Die Bestellung zur Standesbeamtin kann jederzeit schriftlich widerrufen werden und erlischt spätestens, wenn Frau Pfau aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis der Gemeinde Loßburg ausscheidet.

TOP 12

Bekanntgaben und Verschiedenes / Fragen

Betrifft: gpa-Prüfung

Bürgermeister Enderle erklärt, dass die gpa-Prüfung nun abgeschlossen und die Fertigung des Berichts in Arbeit sei. Die Fraktionsvorsitzenden würden dann noch aus Transparenzgründen zu einer Abschlussbesprechung eingeladen.

Betrifft: Bürger-Informationsveranstaltung - Windenergie

Bürgermeister Enderle weist nochmals auf die am 7. Mai 2025 stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema „Windenegerie in Loßburg“ hin, die mit Alterric und der Firma Empower durchgeführt werde. Beginn ist 18:30 Uhr im KinzigHaus.

Betrifft: Crowdmapping

Bürgermeister Enderle wirbt nochmals für das Crowdmapping in den einzelnen Ortschaften. Die Möglichkeit zur Beteiligung dauere noch bis 11. Mai 2025 an.

Auf der Homepage der Gemeinde Loßburg könne man sich hierzu noch näher informieren:

stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de/lossburg

Betrifft: Bahnhalt in Loßburg

Bürgemeister Enderle erklärt, dass ihm der Erhalt des Bahnhofs auch nach Dezember 2026 vom Verkehrsministerium schriftlich zugesichert wurde.

Betrifft: Radwegerschließung 24-Höfe

Herr Geßler berichtet von den Arbeiten für die Radwegerschließung in 24-Höfe, die den Äußeren und den Inneren Vogelsberg miteinander verbinden werde. Man müsse als Radfahrer die L408 dann nicht mehr kreuzen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe sei federführend, habe die Ausführung aus Kapazitätsgründen aber an die Gemeinde Loßburg abgetreten. Die Kosten von 350.000 Euro würden vom Land Baden-Württemberg übernommen.

Betrifft: Straßenfest 25.05.2025

Herr Enderle lädt das Gremium und alle Einwohner der Gesamtgemeinde herzlich zum Straßenfest am 25.05.2025 ein.

Betrifft: Parkautomaten am Freibad / Zauberland

Auf Nachfrage von Gemeinderat Wilfried Vogt erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Parkautomaten ab dem 15. Mai 2025 in Betrieb genommen werden, da bisher die Beschilderung noch fehle.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Loßburg

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Loßburg
09.05.2025
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