Ein Bürger aus Dornhan erkundigte sich nach der Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Flüchtlingsunterkunft in Busenweiler. Bislang wurden die Anlieger noch nicht gehört.
Ein Bürger erkundigte sich warum das Baugesuch dem Bezirksbeirat nicht zur Beratung vorgelegt wurde.
Ein Bürger erkundigte sich nach der Stellplatzregelung bei dem Bauvorhaben?
Ein Bürger fragte nach, wer sich um die Flüchtlinge kümmert.
Ein Bürger der Bürgerinteressengemeinschaft Windkraft wollte wissen, wie sich der neue Gemeinderat zum Schreiben bezüglich der Windkraftanlage Nr. 4 positioniert. Hier steht noch eine Antwort aus.
Der Vorsitzende begrüßte Herrn Robert Wolff und Daniela Becker vom DRK Ortsverein Dornhan und die zu ehrenden Blutspender/innen.
Das Blutspenden ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung und wichtig für diejenigen, die nicht mehr spenden können.
In Dornhan finden jährlich zwei Blutspendetermine statt – immer im April und September. Die Stadt Dornhan stellt dafür die Stadthalle kostenfrei zur Verfügung.
Knapp 300 gewonnene Blutkonserven von einer Spendenaktion in Dornhan decken etwa 2 % der erforderlichen täglichen Menge in Deutschland ab. Das bedeutet, dass innerhalb von 30 Minuten die in Dornhan gewonnenen Blutkonserven bereits verbraucht wären.
Jeder Dritte ist einmal in seinem Leben auf eine Blutspende angewiesen.
Das Durchschnittsalter der Blutspender/innen beträgt 43 Jahre. Bei den Erstspendern liegt das Durchschnittsalter bei 30 Jahren.
Der Vorsitzende und Robert Wolff überreichten die Urkunden und Präsente.
Für 10 Blutspenden wurden geehrt:
Daniela Becker, Jessica Schwenk, Sabine Lehmann, Rocco Ranft
Für 25 Blutspenden wurden geehrt:
Jörg Lampprecht, Gerhard Pfau, Roswitha Podewils, Michael Schwenk
Für 50 Blutspenden wurden geehrt:
Heiko Bronner, Kai Bronner, Gudrun Haibt, Peter Schütz, Patricia Ziegler-Stalp
Für 75 Blutspenden wurden geehrt:
Achim Haueisen, Jens Schäfenacker
Für 100 Blutspenden wurde geehrt:
Frank Bohnet
Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Blutspender/innen und dem DRK Ortsverein Dornhan und der Bereitschaft.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Bea und Herr Rieger vom Kreisforstamt.
Herr Bea, Stellvertretender Leiter des Kreisforstamts, stellte sich vor und erläutert seine Aufgaben. Anschließend erläutert er den Forstbetriebsplan 2025.
Maximilian Rieger ist seit vier Jahren für den Stadtwald Dornhan zuständig. Er stellte die Jahresplanung 2025 vor.
Der Vorsitzende erläuterte, dass der Wald früher die Spardose der Gemeinde war. Der Wertstoff Holz ist mittlerweile unterrepräsentiert. Die Stadt Dornhan möchte jedoch weiterhin den Holzhandel aufrechterhalten. Fiskalisch hat der Wald jedoch keine Relevanz mehr für die Kommune.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Inwieweit wird das städtische Holz verwendet, um die örtlichen Betriebe zu versorgen?
Wie kommt der Preisunterschied beim Nadel-Stammholz zwischen dem Forstbetriebsplan 2025 und der Jahresplanung 2025 zustande?
Wird für den ausscheidenden Waldarbeiter ein neuer eingestellt?
Wer finanziert die Ökokontomaßnahmen?
Was macht die Fremdfirma? Pflanzt diese die Bäume?
Wie sind die weiteren Sicherungsmaßnahmen nach der Hangrodung in Bettenhausen geplant?
Warum ist nicht sukzessiv Wald im Hang entnommen worden? Es ist fraglich, was mit dem Hang passiert, wenn er jetzt gerodet wird.
Heutzutage erfolgt ein Umbau der Nadelwälder in Mischwald. Wie sieht es in 50 – 60 Jahren aus? Welcher Rohstoff kann den Handwerkern künftig angeboten werden?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Forstbetriebsplan 2025 wie vorgestellt mit einem Ergebnis von -20.431 EUR in den städtischen Haushaltsentwurf 2025 eingearbeitet werden soll.
Der Bericht über die Offene Jugendarbeit Dornhan wurde auf die Sitzung am 25.11.2024 vertagt.
Der Vorsitzende blickte kurz in die Historie der Schulsozialarbeit. Vor ca. 14 Jahren wurde diese in Dornhan probeweise ins Leben gerufen. Heutzutage ist sie nicht mehr wegzudenken. Die Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil des Schulalltags.
Der Vorsitzende begrüßte Natalie Wilms, die den Bericht über die Schulsozialarbeit vorstellte.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Was sind die Hauptprobleme der Schüler/innen?
Wo stehen wir im Vergleich zu anderen Schulen? Können wir uns jetzt um die Probleme der Schüler kümmern?
Der Vorsitzende erläuterte, dass bereits verschiedene Bebauungspläne auf den Weg gebracht wurden. In Dornhan gibt es keine städtischen Bauplätze mehr. Im Baugebiet „Hungerbühl, 3. Abschnitt“, Dornhan sind alle 16 Plätze reserviert. Für Dornhan sollen weitere Bauplätze geschaffen werden. In einer Abwägung hat das Gremium entschieden, dass nicht alle Bebauungspläne realisiert werden können. Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen den Bebauungsplan „Betzweiler Straße, 1. Erweiterung“ zu realisieren. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte nach § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren), das nun in ein Verfahren nach § 215a BauGB umgewandelt wurde.
Der Bebauungsplan ist recht einfach, ohne große Vorschriften gestaltet. Der bestehende Spielplatz soll verlegt werden. Das Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück verbleiben. Für die öffentlichen Flächen ist eine Retention vorgesehen.
Der Vorsitzende begrüßt Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro. Herr Leopold stellt den Bebauungsplan vor. Änderungen gibt es hauptsächlich im Bereich der Retentionsfläche. Bisher waren Bauplätze für zwei Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Dies wurde nun auf einen Bauplatz für ein Mehrfamilienhaus reduziert.
Daraus ergibt sich, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften erneut verkürzt öffentlich auszulegen sind.
Der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Leopold stellte die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Bevölkerung vor.
Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen mussten nun abgewogen werden. Zudem haben sich noch redaktionelle Änderungen ergeben.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Was sind das für gelbe Flächen auf Seite 17 und 18 im artenschutzrechtlichen Gutachten?
Viele Behörden gehen auf den Bauplatzbedarf in Dornhan ein und meinen ein weiteres Baugebiet für Dornhan zu machen, sei nicht notwendig. Ist es tatsächlich nicht notwendig ein weiteres Baugebiet zu entwickeln?
Kann das Versickerungskonzept von Weiden auf Dornhan übertragen werden?
Gab es diesbezüglich seit 2017 eine Gesetzesänderung?
Im Baugebiet „Hungerbühl, 4. Abschnitt“, Dornhan gibt es viele Plätze. Das Verfahren ruht jedoch gerade. Ein Gremiumsmitglied betrachtet das Baugebiet „Betzweiler Straße, 1. Erweiterung“, Dornhan kritisch, wenn das Baugebiet „Hungerbühl, 4. Abschnitt“, Dornhan realisiert wird.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, mit einer Enthaltung:
1. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 (2) i.V.
§ 215a BauGB am Bebauungsplanverfahren „Betzweiler Straße -1. Erweiterung“
2. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) i.V. § 215a BauGB am Bebauungsplanverfahren „Betzweiler Straße -1. Erweiterung“
3. Beratung und Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans „Betzweiler Straße - 1. Erweiterung“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 03.06.2024 / 04.11.2024
4. Beratung und Beschluss des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Betzweiler Straße -1. Erweiterung“ in der Fassung 28.11.2022 / 03.06.2024 / 04.11.2024
5. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet „Betzweiler Straße -1. Erweiterung“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 03.06.2024 / 04.11.2024 nach § 3 (2) i.V. § 215a i.V. § 4a (3) BauGB.
6. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet „Betzweiler Straße -1. Erweiterung“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 03.06.2024 / 04.11.2024 nach § 4 (2) BauGB i.V. § 215a i.V. § 4a (3) BauGB.
Der Vorsitzende ging auf die Bauplatzsituation im Stadtgebiet ein.
Im Baugebiet „Ochsengarten, 1. Abschnitt“, Marschalkenzimmern gibt es derzeit noch vier freie Bauplätze. Wann der 2. Bauabschnitt realisiert werden kann, ist noch unklar. Im Baugebiet „Gartenweg“, Marschalkenzimmern werden vermutlich keine oder nur wenige städtische Bauplätze generiert werden können.
In Dornhan und Weiden stehen keine freien, städtischen Bauplätze mehr zur Verfügung, in Leinstetten gibt es noch einen städtischen Bauplatz, in Fürnsal und Busenweiler gibt es vereinzelt Bauplätze. Darunter befinden sich jedoch auch Bauplätze, die sich schwer vermarkten lassen. Diese Übersicht stellt den Bedarf an städtischen Bauplätzen dar.
Der Vorsitzende erläuterte, dass das Gebiet damals so angelegt wurde, dass es erweitert werden kann. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan enthalten. Eine weitere Ausweitung des Gebiets ist nicht mehr möglich. Es war der Wunsch des Ortschaftsrats Marschalkenzimmern, das Gebiet zu überplanen.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro. Herr Leopold stellte die Anregungen vor. Der Bedarf steht über allen Anregungen. Er betonte, dass das Baugebiet aus dem Flächennutzungsplan heraus generiert wurde.
Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen mussten abgewogen werden. Zudem haben sich noch redaktionelle Änderungen ergeben. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind erneut verkürzt öffentlich auszulegen.
Ortsvorsteher Jochen Roth berichtete, dass der Ortschaftsrat den vorgenommenen Änderungen im Bebauungsplan zugestimmt hat.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4 (2) i.V. § 215a BauGB am Bebauungsplanverfahren „Bühlstraße III“
2. Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) i.V. § 215a BauGB am Bebauungsplanverfahren „Bühlstraße III“
3. Beratung und Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans „Bühlstraße III“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 22.07.2024 / 04.11.2024
4. Beratung und Beschluss des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Bühlstraße III“ in der Fassung 28.11.2022 / 22.07.2024 / 04.11.2024
5. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet „Bühlstraße III“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 22.07.2024 / 04.11.2024 nach § 3 (2) i.V. § 215a i.V. § 4a (3) BauGB.
6. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet „Bühlstraße III“ in der Fassung vom 28.11.2022 / 22.07.2024 / 04.11.2024 nach § 4 (2) BauGB i.V. § 215a i.V. § 4a (3) BauGB.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird nichts vorgetragen.
Der Vorsitzende verliest die Stellungnahme des Landratsamts Rottweil:
„Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans „Berg ob dem Flecken“ und hält diesen ein. Es sind keine Befreiungen erforderlich.
Das Gebäude liegt im Dorfgebiet. Gemäß Bebauungsplan sind Anlagen zulässig, die dem kulturellen, sozialen oder gesundheitlichen Bereich zuzuordnen sind. Eine Flüchtlingsunterkunft ist eine Gemeinschaftsunterkunft und fällt in den sozialen Bereich.“
Da das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, wurde dieses dem Bezirksbeirat und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.
Die Verwaltung wird darauf hinweisen, dass die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück genutzt werden müssen. Der angrenzende städtische Parkplatz soll für die Besucher des Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung stehen.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Wie viele Flüchtlinge haben in der Unterkunft Platz?
Wie ist das Verhältnis zwischen Einwohner und Flüchtlinge?
Bürgermeister Markus Huber hielt seine Rede zur Einbringung des Haushalts 2025 und ging auf die Eckdaten des Haushalts ein.
Der Gemeinderat nahm den eingebrachten Haushaltsentwurf 2025 zur Kenntnis.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Wird die Mobile Alarmeinrichtung auch am bundesweiten Warntag eingesetzt?
Was sind die relevanten Werte im Haushalt?
Erhalt der Notfallpraxis in Oberndorf a. N.
Der Vorsitzende erläuterte, dass die KVBW plant im Zuge einer Neustrukturierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Projekt ÄBD24+) mehrere Notfall-Praxen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg zu schließen. Davon betroffen ist auch die bestehende Notfallpraxis in Oberndorf am Neckar.
Der Vorsitzende verdeutlichte, dass die Welle des Protestes richtig ist. Die Stadt Dornhan hat sich bereits einem Brief der Region Calw an die KVBW angeschlossen.
Es wird versucht über den Gemeindetag mit Herr Lucha, Sozialminister ins Gespräch zu kommen. Die Stadt Dornhan befindet sich im ländlichen Raum und muss sich für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum stark machen.
Durch den Wegfall der Notfallpraxen wird befürchtet, dass die Notaufnahmen überlastet werden. Die Stadt Dornhan unterstützt das Ganze und finden es wichtig, dass die Kommunen hinter den Kollegen aus Oberndorf stehen.
Diese Meinung vertrat auch der Gemeinderat.
SOS – Kinderärztemangel betrifft uns längst alle
Die Elterninitiative „Kinder brauchen Kinderärzte!“ hat sich mit einem offenen Brief an alle Mandatsträger/innen im Landkreis Rottweil gewendet.
Hier tut sich das nächste Problem auf. Die Regierung muss sich hierbei die Frage stellen, ob man den sich auftuenden Problemen Herr wird oder ob Regelungen getroffen werden müssen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird nichts vorgetragen.
Antrag auf ein Jausz Memorial Stipendium für Studierende aus Deutschland
Das Jausz-Memorial Stipendium für Studierende aus Deutschland wurde von Herrn Erwin Jausz in Erinnerung und aus Zuneigung zu seiner Frau Emma Helene Brodbeck Jausz, seiner Mutter Ilonka Schmidt Jausz und seinem Vater Dr. Med. Konrad Jausz, Chirurg, sowie seinem Großvater, Filip Schmidt, Architekt, und aus Zuneigung, Respekt und Wertschätzung für die Stadt Dornhan/Schwarzwald, Deutschland ins Leben gerufen.
Nach langen Jahren wurde herausgefunden, dass Vollzeitstudenten, die an der University of Connecticut eingeschrieben sind und nachweislich finanziell bedürftig sind, ein Stipendium von der Stiftung erhalten können.
Teilnehmen können leistungsstarke Studenten aus einer der folgenden Regionen in Deutschland:
Einwohnerzahl zum 30.06.2024
Als Basis dient die Volkszählung Zensus. Lt. Statistischem Landesamt wohnen in Dornhan zum 30.06.2024 6.204 Personen.
Einladung Neubürgerempfang
Der Vorsitzende lädt die Gemeinderäte zum Neubürgerempfang am 14.11.2024 um 19 Uhr in der Stadthalle Dornhan ein. Die Veranstaltung dient zur Vernetzung untereinander.
Es werden keine Anfragen gestellt.
Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.