Stadtverwaltung Dornhan
72175 Dornhan
Gemeinderat

Bericht der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025

Einwohnerfrageviertelstunde Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen. Umbau des Streichwehres am Heimbach in Leinstetten - Baubeschluss...

Einwohnerfrageviertelstunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Umbau des Streichwehres am Heimbach in Leinstetten

- Baubeschluss

Die Stadt Dornhan plant 2025 den Umbau des Streichwehres des ehemaligen Sägewerkes am Heimbach in Leinstetten. Ziel ist die Herstellung bzw. Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit soll das 18 m lange, 5 m breite und 1,80 m hohe Wehr in Raugerinne mit Beckenstrukturen umgebaut werden.

Der Umbau liegt bei demjenigen, der das Wehr gebaut hat (ehemaliger Sägewerksbesitzer) oder dem Gewässerträger, der Stadt Dornhan.

Die Ausführungszeit der Baumaßnahme ist August/September 2025. Vorbereitende Maßnahmen können im Juli stattfinden.

Herr Hartmann vom Ingenieurbüro Wald + Corbe erörterte die Maßnahme.

Der Hochwasserschutz wird bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Wie verändert sich die Gewässerbreite?

  • Diese bleibt wie bisher. Die Mittelwasserrinne ist 3,5 m breit und der Riegel unterhalb wird 6 - 8 m breit sein. Die Wasserspiegellage über den Absturz wird ausgeglichen.

Mit was für einer Fließwassermenge wird gerechnet?

  • 147 l werden in der Wasserrinne verteilt. Es gibt eine Mindestwassertiefe von 40 cm, die auf der Rinne gehalten werden muss. Alle 6 m wird es einen Steinriegel mit wechselseitigen Öffnungen geben, damit sich die Fische ausruhen können. Die Riegelsteine werden quaderförmig aussehen.

Werden im Zuge der Maßnahme die Verlandungen an der Brücke weggenommen?

  • Das Material wird weggenommen und im Bereich des Umbaus eingesetzt. Das Sohlewassermaterial vom Oberwasser wird weggenommen und später wieder eingebracht. Das Material müsste recht belebt sein.

Was passiert mit den Fischen?

  • Der Bach muss vorher abgefischt werden. In der Regel wird elektrobefischt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Landratsamt Rottweil und dem zuständigen Fischereipächter.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Umbau des Streichwehres zu.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben werden sollen. Der überplanmäßigen Ausgabe sowie dem Deckungsvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zur Vergabe der Arbeiten zu ermächtigen, wenn das günstigste Angebot die Kostenberechnung um nicht mehr als 15 % überschreitet.

Jahresbericht 2024 der Stadtbücherei Dornhan

Der Vorsitzende begrüßte die Leiterin der Stadtbücherei Dornhan, Frau Eberhardt.

Frau Eberhardt stellt den Jahresbericht 2024 vor. Die Stadtbücherei hat sich erfolgreich entwickelt und ist mittlerweile eine wichtige Einrichtung für die Kindergärten und Schulen. Der digitale Zugriff auf die Angebote der Stadtbücherei ist ein Erfolg. Gebundene Bücher sind weiterhin gefragt.

Neben der Bevölkerung aus Dornhan kommen auch Leserinnen und Leser aus der Umgebung. Es wird keine Jahresgebühren erhoben. Wenn alle Ausleihen pünktlich zurückgegeben werden, entstehen keine Kosten. Kosten entstehen i. H. v. 0,50 €/Buch/pro Woche bei einer verspäteten Rückgabe.

Wie wird mit Bücherspenden umgegangen? Können daheim alle Bücher ausgeräumt und zur Stadtbücherei gebracht werden?

  • Buchspenden werden gerne angenommen. Voraussetzung ist, dass die Bücher noch recht neu und nicht älter als fünf Jahre sind. Bücher aus Haushaltsauflösungen sind nicht interessant, wenn sich darunter nicht gerade ein Klassiker verbirgt. Wenn Bücher gebracht werden, ist eine vorherige Absprache wünschenswert. Bücher sollten nicht kistenweise vor der Stadtbücherei abgestellt werden.

Bausachen

Anbau Heizraum mit Hackschnitzellager, Untere Fürnsaler Straße, Dornhan

Der Bauherr hat auf dem städtischen Wegegrundstück Flst. 273/5, Untere Fürnsaler Straße ohne Vorliegen einer Baugenehmigung und ohne Einverständnis der Stadt Dornhan als Grundstückseigentümerin den genehmigungspflichtigen Anbau eines Heizraums (UG) mit Hackschnitzellager an das bestehende Wohngebäude Fürnsaler Straße 18 errichtet.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit einer Enthaltung, das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht zu erteilen, da die Baumaßnahme auf öffentlicher Verkehrsfläche errichtet wurde.

Sonstiges

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Erweiterung der Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden

Antrag auf Rücknahme

a) des Ausgleichsstockantrags

b) der Schulbauförderung

Die Planung der Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden“ (Gesamtkosten 2,1 Mio. EUR) erfolgte auf Grundlage der Schülerzahl-Entwicklung mit Stand vom Mai 2022. Darauf aufbauend wurde ermittelt, dass die beiden bestehenden Klassenzimmer inkl. das im Obergeschoss provisorisch eingerichtete dritte Klassenzimmer zum Schuljahr 2024/2025 nicht mehr ausreichen und ein viertes Klassenzimmer erforderlich ist.

Die Zahl der Einschulungen wurde damals für die Zukunft auf durchschnittlich 20 prognostiziert.

Nach der nun fortgeschriebenen Geburtenstatistik für die Ortsteile Weiden und Marschalkenzimmern wird die bisher angenommene Zahl von Neu-Einschulungen deutlich unterschritten.

Außerdem zeigt die Entwicklung der Schulanmeldung, dass etliche Kinder aus Marschalkenzimmern und Weiden wegen der Ganztagsbetreuung in der Grundschule Dornhan angemeldet werden. So sind vom Schuljahrgang 2024/2025 (1. Klasse) von 20 Kindern 12 in der GS Weiden angemeldet worden. Der Bau von Räumen für die Ganztagsbetreuung in Dornhan wird dazu führen, dass sich diese Entwicklung verstetigen wird. Auch liegt der Klassenteiler nach aktuellen Erkenntnissen faktisch bei 28-30 Kindern mangels Personal. Damit wird ein viertes Klassenzimmer nicht mehr benötigt.

Die Umsetzung von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (welche eigentlich im Zuge der Baumaßnahme mit geplant waren) werden derzeit ermittelt. Eine Kombination mit den bewilligten Zuschüssen ist bei reinen Sanierungsmaßnahmen jedoch nicht möglich. Ca. 30.000 € sollen in die Sanierung investiert werden.

Die Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden ist eine kleine, feine Schule, die der Stadt am Herzen liegt und erhalten bleiben soll.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig

  1. Der Antrag auf Ausgleichstock für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden“ wird aus Gründen des neu ermittelten Platzbedarfs zurückgezogen.
  2. Der Antrag auf Schulbauförderung für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden“ wird aus Gründen des neu ermittelten Platzbedarfs zurückgezogen.

Energiebericht 2024

Gemäß § 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KSG) sind Kommunen verpflichtet, den Energieverbrauch ihrer Liegenschaften systematisch zu erfassen. Die Stadt Dornhan erfüllt diese Verpflichtung aktuell für ca. 80 % der kommunalen Gebäude. Die übrigen Liegenschaften werden als Sammelposition „restliche Gebäude“ aufgeführt.

Kämmerer Benjamin Gramlich stellte den Energiebericht 2024 vor, der sowohl Verbrauchsdaten als auch Informationen zu laufenden oder geplanten Maßnahmen in den Gebäuden enthält.

Nach Einführung des § 18a KlimaG müssen Kommunen mindestens 2 % des witterungsbereinigten Energieverbrauchs einsparen. Dann muss überlegt werden, wie das Ziel umgesetzt werden kann. Anfangs können noch durch kleine Maßnahmen die Maßgaben erreicht werden. Später werden umfangreichere Maßnahmen notwendig sein. Ca. 500.000 € werden jährlich für den Energieverbrauch ausgegeben.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Durch was wurde die Reduzierung erreicht?

  • Hauptsächlich wurden die Reduzierungen durch die Verbräuche der Sporthallen erreicht.

Mit der Sensibilisierung wäre es wünschenswert, wenn Herr Fischer einmal zu einer Gesamtlehrerkonferenz kommt und berichtet, wo gespart werden kann.

  • Geräte, Raumtemperaturen, usw. sollen nur dann heruntergefahren werden, wenn diese nicht genutzt werden, z. B. übers Wochenende, Ferien/Urlaub. Jeder sollte sich so verhalten, wie er es privat auch machen würde.

Wie sieht es mit Einsparungen in Flüchtlingsunterkünften aus?

  • Der Lichtstrom ist nicht das Hauptproblem. Hier ist der Heizstrom relevant. Die Verwaltung hat kaum Einfluss, wenn z. B. geheizt wird und die Fenster offenstehen.

Der vorliegende Energiebericht für das Jahr 2024 sowie die dazugehörigen Erläuterungen und Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen.

Heizung/Lüftung Lehrschwimmbecken - Vergabe

Die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage im D-Bau des Schulzentrums wurde durch das Büro Hausconsult, Simmersfeld, beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 25.03.2025 lagen 3 Angebote vor.

Fa. Sülzle-Kopf, Sulz a. N.215.876,10 €100 %

Bieter 2225.115,56 €104 %

Bieter 3239.354,20 €111 %

Mit enthalten in den Kosten ist die Wartung der raumlufttechnischen Anlagen für das 1. - 4. Betriebsjahr ab Abnahme.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das Angebot aus wirtschaftlicher Sicht annehmbar ist. Der Auftrag wird an die Fa. Sülzle-Kopf aus Sulz a. N vergeben.

Straßensanierungsprogramm 2025

Im Rahmen der durch den Bauhof durchgeführten Straßen- und Wegekontrollen und durch Hinweise der Ortsvorsteher wurde die Sanierung/Ausbesserung einiger Straßen und Wege im Stadtgebiet für dieses Jahr geplant. Teilweise soll eine Oberflächenbehandlung über die ganze Fahrbahnbreite erfolgen, teilweise eine Reparatur von Teilflächen. Außerdem sollen einige Schächte wieder an die Fahrbahndecke angeglichen werden.

Die einzelnen Maßnahmen waren in der Sitzungsvorlage aufgelistet.

Die Gesamtkosten der Straßensanierungsmaßnahmen 2025 belaufen sich auf 486.000,00 €.

Hinzu kommen Straßensanierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2024, die bereits beauftragt wurden, aber noch nicht durchgeführt bzw. abgerechnet wurden.

Die Straßensanierungen Friedhofweg, Alte Reute und Blumentäle sind bereits beauftragt und wurden gem. Gemeinderatsbeschluss über das Budget 2024 abgewickelt.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Müssen vor der Straßensanierung „Alte Reute“ die Waldeigentümer noch Bäume fällen?

  • Die Waldeigentümer haben damit bereits angefangen, sind jedoch nicht fertig geworden. Die städtische Maßnahme wird aber nicht mehr länger zurückgestellt.

Wird der Fußweg zum ehem. Spielplatz in der Mozartstraße noch benötigt? Könnte dieser als Ökokontomaßnahme rückgebaut werden?

  • Strategisch ist der Weg nicht mehr notwendig. Der Rückbau wird für eine Ökokontomaßnahme zu klein sein. Die Erhebungen in dem Weg müssen ausgeglichen werden.

Kann die Quelle, die über die Straße (Flst.-Nr. 656/1, Fürnsal) läuft, gefasst werden?

  • Dies wäre eine lokale Maßnahme zur Wasserführung. Die Idee wird aufgenommen und geprüft.

Wie ist die Zufahrt Friedrichshof an die Straßensanierung angebunden?

  • Es gibt eine neue Asphaltschicht bis zum Haus Aichhorn. Wenn es Beschädigungen an der Zufahrt zum Friedrichshof gibt, werden diese ausgeglichen.

Der Vorsitzende fasste die Abarbeitung der geplanten Maßnahmen wie folgt zusammen: Im Tauchhaldenweg wird ein Abschnitt saniert. Anstelle des Türnentalwegs wird ein Teilstück von Bettenhausen nach Brachfeld gerichtet. Die Quellfassung in Fürnsal wird geprüft. Die Waldeigentümer, deren Flächen an die Gemeindeverbindungsstraße grenzen, werden 2025 angeschrieben, damit die Baumfällungen vor der Maßnahme Gundelshausen/Fürnsal gemacht werden können.

Vorerst werden die Maßnahmen aus dem Jahr 2024 abgearbeitet. Die Ausschreibung der neuen Maßnahmen erfolgt im Mai/Juni 2025, damit diese in der 2. Jahreshälfte 2025 umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Sanierungsarbeiten 2025 der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Maßnahmen beschränkt auszuschreiben. Die Verwaltung wird zur Vergabe der Arbeiten ermächtigt, wenn das günstigste Angebot die Kostenberechnung um nicht mehr als 15 % überschreitet.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Bekanntgaben

aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Sonstiges

Waldbegang, 16.05.2025

Der Waldbegang ist vorläufig abgesagt, da es keinen konkreten Anlass gibt. Bei Bedarf kann im Herbst ein Waldbegang anberaumt werden.

Höhenradweg Busenweiler

Die Stadt Dornhan wurde in das Programm aufgenommen. Für den Ausbau gibt es einen Zuschuss i. H. v. 60 %. Nun muss ein Bewilligungsantrag gestellt werden.

Anfragen

Die Flurbereinigungswege werden gerade in Stand gesetzt. Grünwege sind im Wege- und Gewässerplan dargestellt, wurden teilweise in Busenweiler bei der Beackerung im Herbst komplett rumgefahren. Bei wem muss dies gemeldet werden?

  • Die Information muss ans Landratsamt Rottweil, Flurneuordnungsamt weitergegeben werden. Die Stadt überprüft nicht jeden Weg. Nach der Flurneuordnung sollte kein unnützer Weg mehr da sein.

Die Ökoflächen im Flurbereinigungsgebiet sind noch nicht angelegt. Wann geschieht dies?

  • Dies muss mit Herr Steinwandel geklärt werden.

Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.

Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Dornhan

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
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