Eine Bürgerin erkundigte sich nach der neu aufgestellten Umspannstation im Feriengebiet Alte Reute, Marschalkenzimmern. Es wurde bemängelt, dass diese an einem ungünstigen Standort steht. Zudem sei diese nicht sehr ansehnlich.
Die Verwaltung ist im stetigen Austausch mit dem Polizeirevier Oberndorf a. N.
Wo es Menschen gibt, gibt es auch Vorkommnisse. Im Quervergleich mit den anderen Kommunen im Landkreis Rottweil hat das Polizeirevier Oberndorf a. N. festgestellt, dass Dornhan mit Abstand die sicherste Stadt im Landkreis Rottweil ist. So sind die Straftaten im Jahr 2024 auf 108 zurückgegangen (Vorjahr: 134 Straftaten). Diese verteilen sich wie folgt:
Insgesamt gab es 72 Tatverdächtige, davon waren 52 Deutsche und 20 Nichtdeutsche.
Der Vorsitzende begrüßte Herr von Au und Herr Müller vom Polizeirevier Oberndorf a. N., die die Kriminalstatistik 2024 für Dornhan vorstellten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Jährlich werden im Rahmen einer Besprechung mit allen Kindergartenleitungen und Trägervertretern die vorhandenen Plätze und Bedarfe dargestellt und die Veränderungen in der Bedarfslage besprochen. Dieses Gespräch fand am 10.04.2025 statt. Ziel aller Vertreter/innen ist es, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot für die Dornhaner Bevölkerung zu schaffen.
Für die gesamten Kindergärten im Stadtgebiet kann daher eine abgestimmte Bedarfsplanung vorgelegt werden.
Dornhan verfügt derzeit über 6 Kindertageseinrichtungen. Davon sind zwei Kindertagesstätten mit 10,5 Gruppen in kommunaler Trägerschaft, drei Einrichtungen mit insgesamt derzeit 7 Gruppen in evangelischer Trägerschaft sowie eine Einrichtung mit 2 Gruppen in katholischer Trägerschaft. Insgesamt stehen derzeit somit 362 genehmigte Betreuungsplätze von 2 bis 6 Jahren im Kindergartenbereich sowie 40 genehmigte Betreuungsplätze im Krippenbereich im Alter von 1 – 3 Jahren zur Verfügung.
Somit können der Dornhaner Bevölkerung derzeit ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.
Details zu den einzelnen Kindergärten können der Sitzungsvorlage entnommen werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 für die gesamten Kindergärten im Stadtgebiet, wie ausgeführt, zu.
Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 Prozent. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt.
Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.
Der vorangegangene Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Gebührenerhöhung für das Jahr 2024/2025 beschlossen. Die Anpassung der Gebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026 muss durch das neue Gremium erfolgen.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Kann die Gebühr auch auf 11 Monate ausgelegt werden? Verringern sich dabei die Gebühren?
Wie hoch ist der Landeszuschuss?
Wo steht Dornhan im Vergleich zu anderen Kommunen?
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgeschlagenen Anpassung der Kindergartengebühren zu.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Dornhan (Kindergartengebührensatzung) gemäß der vorliegenden Fassung zum 01.09.2025.
Die Maßnahme „Sanierung Schulzentrum Dornhan“ ist im Jahr 2019 gestartet. Die förderfähigen Kosten betragen 2.028.510,00 €, davon liegt der Eigenanteil der Stadt Dornhan bei 584.510,00 €. Die Restkosten werden über den Ausgleichsstock und die Schulbauförderung gedeckt.
Bis zum 31.12.2025 muss entsprechend den Zuschussrichtlinien die Baumaßnahme abgenommen sein.
Maßnahmen inkl. Ingenieurkosten i. H. v. 1,85 Mio. € wurden seither umgesetzt und abgerechnet bzw. beziffert/beauftragt, aber noch nicht abgerechnet.
Folgende zur Förderung angemeldete Maßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt, weil zunächst die Kosten für die Durchsageanlage und Lüftungsanlage abgewartet wurden:
1. WC-Block, Verkleidung Unterseite Decke
2. WC-Block Dach-Abdichtungsarbeiten
3. Schulküche, Erneuerung Warmwasserbereitung
4. Außenanlagen Technische Anlagen/Beleuchtung.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, den Bauumfang und die Kosten für vier genannten Maßnahmen zu ermitteln und die Aufträge zu erteilen, sofern der maximale Förderrahmen dabei nicht überschritten wird.
Im Jahr 2014 wurde das Stadtentwicklungskonzept „Dornhan 2030“ aufgestellt.
Das Thema «Innenentwicklung» fand über die Sanierungsgebiete zwar Berücksichtigung, wurde damals aber nicht gesamtstädtisch im Konzept mit aufgegriffen.
Dem Thema «Innenentwicklung/Leerstandsmanagement/Flächenrecycling» kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Auch der Gemeinderat hat sich bereits mit diesen Themen befasst (2020 Programm DORIAN, 2024 Klausurtagung).
Das Land BW fördert Projekte, die zu einer verbesserten Flächeneffizienz im bestehenden Siedlungsgefüge führen. Zieldefinition:
Ein Teil des Stadtentwicklungsprozesses Dornhan 2040 würde dadurch abgedeckt werden. Die Fortführung von «Dornhan 2040» wäre dann aber erst nach Abschluss des Förderprogramms möglich.
Im Jahr 2025 würden zunächst Kosten für die Antragstellung und Vorbereitung anfallen (ca. 5.000 EUR). Im weiteren Prozess fallen externe Kosten für die Begleitung des Programms an (ca. 50.000 EUR).
Das Projekt soll den Arbeitstitel „Innenentwicklung8“ (Innenentwicklung hoch 8) tragen. Damit sollen alle acht Stadtteile Berücksichtigung finden.
Es werden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Wie helfen die Büros der Stadt Dornhan dabei?
Ein Gremiumsmitglied befürwortete den Schritt, wenn dadurch die Außenbereichsbebauung durch die Überprüfung des Innenbereichs vorangetrieben werden kann.
Ein Gremiumsmitglied verspricht sich viel von dem Programm. Dadurch kann ein Umdenken bei den Bürgern bewirkt werden. Der Flächenbedarf wird daraus klar dargestellt.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit einer Enthaltung, dass für das Programm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“ ein Förderantrag gestellt werden soll. Bei erfolgreicher Bewilligung wird die Verwaltung ermächtigt, die Begleitung des Projekts an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die Kosten sollen im Haushaltsplan 2026/2027 abgebildet werden.
Der Landesgesetzgeber hat im Rahmen der regionalen Planungsoffensive die planerische Sicherung von Flächen für ein ambitioniertes Ausbauprogramm bei den erneuerbaren Energiequellen Windkraft und Photovoltaik beschlossen. Im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW wurde auf Landesebene ein Flächenziel von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsflächen für Freiflächenphotovoltaik festgelegt (§21 KlimaG BW). Die Planung wurde den entsprechenden Regionalverbänden übertragen. Für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg resultiert daraus eine Fläche von mindestens 506 ha, welche für die Freiflächenphotovoltaik zu sichern ist. Mit der jetzigen Planung ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 849 ha für Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik, was einem Anteil von ca. 0,34 % der Regionsfläche entspricht. Eine Übererfüllung der als Mindestziele angesehenen Vorgaben ist dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat den geänderten Planentwurf und die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Freiflächenphotovoltaik“ gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen.
Bisher war eine Beratung im Gemeinderat der Stadt Dornhan nicht notwendig, da auf der Gemarkung Dornhan keine Flächen ausgewiesen wurden.
Mittlerweile wurde im Rahmen der zweiten Teilplanfortschreibung Freiflächenphotovoltaik eine Fläche mit einer Gesamtfläche von 2,2 ha in den Regionalplan aufgenommen.
Es können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgewiesenen Flächen bis spätestens 23.05.2025 beim Regionalverband abgegeben werden.
Aus Sicht der Verwaltung müssen die Flächen, welche über Ausschreibungsverfahren für Freiflächenphotovoltaik zugesagt wurden, in den Regionalplan – Teilplan für Freiflächenphotovoltaik noch mitaufgenommen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Gemeinderat der Stadt Dornhan darum bittet, die beiden über Ausschreibungsverfahren zugesagten Flächen für Freiflächenphotovoltaik in den Regionalplan – Teilplan für Freiflächenphotovoltaik mitaufzunehmen.
Nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße; widerrufliche Sondernutzungen entfallen (§ 7 Abs. 5 StrG).
Die Grundstücke Flst.-Nr. 848/8, 848/9 und 848/1, Gemarkung Dornhan sind öffentliche Feldwege, seit Jahren jedoch im Bestand nicht mehr erkennbar und somit für den Verkehr entbehrlich. Der nutzende Landwirt beantragte die Entwidmung, da auf dieser Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden soll.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss wird den Anliegern und der Bevölkerung Gelegenheit gegeben, sich zu der Einziehung zu äußern. Sofern keine Einwendungen erhoben werden, wird gem. § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) eine Allgemeinverfügung mit dem Inhalt der Einziehung der Feldwege Flst.-Nr. 848/8, 848/9 und 848/1, Gemarkung Dornhan erlassen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einziehung der Feldwege Flst.-Nr. 848/8, 848/9 und 848/1, Gemarkung Dornhan zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Anliegern und der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, sich zu der Einziehung zu äußern und sofern keine Einwendungen erhoben werden, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Ausbau der Ganztagesbetreuung an der Grundschule Dornhan
Die Kostenberechnung für die Ganztagesbetreuung ist von 3,4 Mio. € auf 3,75 Mio. € gestiegen. Die Mehrkosten hat die Stadt Dornhan zu tragen.
Bürgerbus
Bei der Stadt Dornhan ist ein Bewilligungsbescheid über 40.000 € eingegangen. Im November 2005 ist der Bürgerbus in den Betrieb gestartet. Ziel ist es, im November 2025 den neuen Bürgerbus einzusetzen.
Bevölkerungsvorausberechnung
Der Vorsitzende stellt die Bevölkerungsvorausberechnung bis 2045 vor.
Demnach leben 2045 6.464 Personen in Dornhan.
Im Vergleich zeigte er die Bevölkerungsvorausberechnung von 2005 – 2025. Damals wurde berechnet, dass 2025 in Dornhan 5.879 Personen leben. Nach der neuen Berechnung sind es 6.225 Personen.
1. Schwarzwälder Natursteintage der Firma Kaufmann
Die Firma Kaufmann lädt am 17. + 18.05.2025 zu den 1. Schwarzwälder Natursteintagen ein. Die Gemeinderäte haben dafür eine Einladung erhalten.
Dornhan spielt finanziell in der unteren Liga. Welche Auswirkungen haben Kostensteigerungen im Baubereich? Wo steht die Stadt aktuell?
Wie ist der Stand bei der Reparatur der Straßenlaternen in Marschalkenzimmern? Teilweise sind diese schon zwei Jahre defekt.
Wie ist der aktuelle Stand beim Glasfaserausbau Leinstetten?
Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.