Stadtverwaltung Dornhan
72175 Dornhan
Gemeinderat

Bericht der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024

Einwohnerfrageviertelstunde Ein Bürger der Bürgerinteressenvertretung erkundigte sich, ob es schon Neuigkeiten von der Firma RES gibt. Zudem wollte...

Einwohnerfrageviertelstunde

Ein Bürger der Bürgerinteressenvertretung erkundigte sich, ob es schon Neuigkeiten von der Firma RES gibt. Zudem wollte er wissen, warum in der letzten Gemeinderatssitzung nicht darauf reagiert wurde, das Gebiet Weiherleswald als Vorranggebiet aus dem Regionalplan herauszunehmen.

  • Die Stadt Dornhan hat das Gebiet Weiherleswald selbst 2021 als Vorranggebiet im Teilflächennutzungsplan ausgewiesen. Das Gebiet kann nicht ohne weiteres herausgenommen werden. Der Regionalverband muss auf Grundlage von Daten und Fakten über die Flächen entscheiden. Flächen, die rechtens beplant werden, kann die Stadt Dornhan nicht verwerfen. In diesem Gebiet wurde nachjustiert und auf die Interessen der Bürgerschaft eingegangen. Dahinter steckt die Belastbarkeit der städtischen Flächen und Planungen, auf die sich jeder verlassen kann.
    Die Firma RES hat mitgeteilt, dass die Entfernung zum Ort nun auf 1 km vergrößert werden kann. Weitere Informationen folgen unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben.
    Die Stellungnahme an den Regionalverband wurde abgegeben. In der Stellungnahme musste die Stadt Dornhan begründen, warum Flächen, die im Teilflächennutzungsplan ausgewiesen sind, herausgenommen werden sollen. Der Regionalplan löst den städtischen Teilflächennutzungsplan ab.

Je nach Anzahl und Entfernung der Windräder verringert sich laut einem Immobilienmakler der Wert eines Gebäudes. Ein Bürger wollte wissen, wer diesen Wertverlust ausgleicht.

  • Gewisse Dinge müssen mitgetragen werden. Wie die Gutachter es bewerten ist nicht bekannt. Wenn sich ein Grundstück z. B. in Ortsrandlage befindet und eine angrenzende Bebauung stattfindet, muss dies auch getragen werden.

Eine Bürgerin der Kraftgruppe Gegenwind erkundigte sich nach der Stellungnahme der Verwaltung zu einer schriftlichen Anfrage. Die Verwaltung wurde angeschrieben und um Stellungnahme bis 02.05.2024 zu verschiedenen Fragestellungen gebeten.

  • Die Stadt Dornhan wird sich mit der Stadt Sulz abstimmen. Da die Fragestellungen öffentlich behandelt wurden, wird die Stellungnahme kurzgefasst werden.

Eine Bürgerin hatte in der letzten Gemeinderatssitzung auf den Bericht des Bundesrechnungshofs hingewiesen. Sie wollte wissen, ob sich der Gemeinderat und die Verwaltung zwischenzeitlich darüber informiert haben.

  • Die Verwaltung und die Gemeinderäte werden über den Gemeindetag und wissenschaftliche Gremien informiert. Mit der Energiewende kommt man nicht an Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen vorbei. Andere Dinge wie beispielsweise kleine Atomkraftwerke sind nicht umsetzbar. Das Gremium hat sich sehr intensiv mit den Folgen von Windkraftanlagen auseinandergesetzt. Wenn es einen Abschied von Gas und Öl geben muss, sind alle auf Alternativen angewiesen.

Die Bürgerin verwies auf Frankreich, die andere Wege gehen. In Vöhringen wird es einen Vortrag über alternative Atomkraft der 5. Generation geben.

  • Die Atomkraft soll nicht weitergeführt werden. Dies ist von der Gesellschaft forciert. Niemand möchte die Atomkraftanlagen vor der Haustür haben. So ist es auch mit den Windkraftanlagen.

Erweiterung Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden

- Vorstellung der Planer von buerohauser

- Vorstellung der neuen Planunterlagen


Der Vorsitzende begrüßte Herrn Dürr des Planungsteams von buerohauser.

Bürgermeister Markus Huber ging kurz darauf ein, dass die Kosten explodiert sind. Eine neue Planung heißt nun nicht, dass neue Kosten entstehen, sondern dass es eine effektivere Planung geben wird.

Herr Dürr stellte anhand einer Präsentation das Planungsteam von buerohauser und die neuen Planungen für den Schulhausanbau vor.

Der Anbau ist nun gut durchdacht und langfristig nutzbar, da die Ebenen klar strukturiert sind. Frau Gfrörer, als Rektorin, war in den Prozess eingebunden.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Wie funktioniert es, wenn angedacht ist, die Verwaltung dort unterzubringen?

  • Geplant ist es ein reines Schulgebäude. Eine Umwandlung könnte später erfolgen, wenn die Schülerzahl sinkt. Die Räume im EG lassen sich ggf. leicht umbauen.

Wie ist die WC-Aufteilung?

  • Im OG sind die Jungs-Toiletten und unten die Mädchen-Toiletten und ein Behinderten-WC untergebracht.

Wie ist der Bauablauf? Ist ein Ausweichquartier während der Bauzeit nötig?

  • Die Notwendigkeit eines Ausweichquartiers muss abgestimmt werden. Das buerohauser startet jetzt mit der Planung. Sie haben alle Fachplaner an einem Tisch. Plan ist es, das Baugesuch vor den Sommerferien 2024 einzureichen. Baubeginn ist frühestens im Frühjahr 2025. Die Bauzeit beträgt ein Jahr.
    Sobald alle Unterlagen vollständig sind, kommen die Planungen auf den Tisch und der Gemeinderat muss entscheiden.

Kann schon etwas zu den Kosten gesagt werden?

  • Der Planerwechsel hat dazu geführt, dass sie zu den Kosten noch nichts sagen können. Beim buerohauser gibt es zu jedem verwendeten Artikel einen Preis. Das bisherige Planungsbüro hat die Kosten zusammengefasst, sodass diese für das buerohauser nicht nachvollziehbar sind. Daher ist die vorliegende Kostenberechnung nicht belastbar.

Wie ist der Stand beim beantragten Zuschuss?

  • Im Dezember 2023 wären die Zuschussmittel zugeteilt worden. Da die Stadt Dornhan bereits wusste, dass es zu Verzögerungen kommt, wurde die Antragsstellung auf 2024 verschoben. Vorteile sind, dass der Zuschuss dieses Jahr ein Drittel höher ist als letztes Jahr und der Antrag der Stadt Dornhan in der Priorität steigt.

Der Vorsitzende gab zum Schluss Herrn Dürr mit, dass das Interesse am Anbau hoch ist und sie schnell arbeiten müssen. Herr Dürr hat die Dringlichkeit erkannt und teilte mit, dass sie Tempo geben werden, damit die Maßnahmen schnell umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem gezeigten Planentwurf zu und ermächtigte die Verwaltung, einen Bauantrag mit den entsprechenden Ergänzungen zu stellen.

Bausachen

Einrichtung von 2 Dachgauben und Nutzungsänderung: Einbau von 2 Wohnungen im EG (anstatt Sonnenstudio) und Einbau von 2 Wohnungen im DG (anstatt Bühne), Fürnsaler Straße 18, Dornhan

Der Bauherr plant beim Gebäude Fürnsaler Straße 18, Dornhan die Errichtung von 2 Dachgauben sowie den Einbau von zwei Wohnungen im Erdgeschoss (anstatt Sonnenstudio) und den Einbau von zwei Wohnungen im Dachgeschoss (anstatt Bühne).

Es sind keine zusätzlichen Stellplätze geplant. Da beim vorliegenden Bauvorhaben zusätzlich Wohnraum geschaffen wird und die letzte Baugenehmigung mehr als 5 Jahre zurückliegt, sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB, dem Einfügen in die Umgebungsbebauung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Aufstellung eines Eisenbahnwaggons, Schillerstraße 10, Dornhan

Der Bauherr plant die Aufstellung eines Eisenbahnwaggons im Bereich Schillerstraße 10.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB, dem Einfügen in die Umgebungsbebauung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Neubau eines Carports, Fürnsaler Steig 36, Dornhan

Der Bauherr plant den Neubau eines Carports im Bereich Fürnsaler Steig 36, Dornhan.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Fürnsaler Steig III, Dornhan. Der geplante Carport befindet sich teilweise außerhalb des Baufensters. Es ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB der Pflanzfestsetzung PFF2 notwendig. Zudem wird eine Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO benötigt.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Fürnsaler Steig III, Dornhan wurden dahingehend bereits Befreiungen und Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Auf Grund der bereits erteilten Befreiungen wurde die Erteilung dieser Befreiung nicht als problematisch angesehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB in Bezug auf die Pflanzfestsetzung PFF2 wurde zugestimmt. Zudem wurde der Abweichung hinsichtlich der Stellplätze nach § 23 Abs. 5 BauNVO zugestimmt.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Sonstiges

Neubau eines Naturkindergartens, Brachfelder Straße, Gewann Halden, Dornhan

Seitens der Stadt Dornhan muss noch eine Stellungnahme abgegeben werden.

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Neubau Lamellendach Terrasse, Bildstockstraße 12, Marschalkenzimmern

Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.

Sonstiges

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Bericht zur Ganztagesbetreuung an der Grundschule Dornhan ab 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Verwaltung ermächtigt, einen Planungsauftrag bis zur Entwurfsplanung zu vergeben sowie einen entsprechenden Förderantrag bei Vorliegen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Ausbaus eines Ganztagesangebots an Grundschulen zu stellen.

Die Zeit bis zum Vorliegen der Verwaltungsvorschrift hat die Verwaltung genutzt, um mittels einer Umfrage den Bedarf bei Eltern abzufragen. Es wurden ca. 350 Eltern angefragt. 98 Eltern haben sich an der Umfrage beteiligt.

Knapp 60 Eltern würden eine Grundschule in Wahlform (3 Tage je 8 Stunden) befürworten. Mind. 25 Schüler/innen wären nötig, um eine solche Ganztagesgrundschule in Wahlform einzurichten. Dieser erkennbare Bedarf würde die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule rechtfertigen.

Die Ganztagesgrundschule soll speziell in Dornhan angeboten werden. In Weiden und Leinstetten wird es keine Ganztagesgrundschule geben.

Ein Gespräch mit den stellvertretenden Schulleiterinnen hat nun ergeben, dass diese zum Schuljahresende für die kommissarische Leitung nicht mehr zur Verfügung stehen und daher den Prozess nicht mehr anstoßen werden.

Der Vorsitzende informierte, dass die Umsetzung einer Ganztagesgrundschule derzeit nicht in Angriff genommen werden kann, da die Besetzung der Rektorenstelle ungewiss ist. Die Ganztagesgrundschule mit Leben zu füllen ist die Aufgabe eines Rektors.

Eine frühzeitige Beteiligung der Elternschaft zum Thema Ganztagesgrundschule in Wahlform im Rahmen einer Schulkonferenz wurde zugesagt.

Zwischenzeitlich hat die Architektengemeinschaft Hamberger und Haisch einen Entwurf für Räume zur Ganztagesbetreuung vorbereitet, der bereits mit den Schulleitungen und den Betreuungskräften abgestimmt wurde und dem Beratenden Ausschuss in seiner Sitzung am 26.02.2024 öffentlich vorgestellt wurde.

Am 26.03.2023 wurde die Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Ganztagsausbau veröffentlicht. Das Antragsverfahren startet am 22. April 2024.

Der Vorsitzende würde die weitere Vorgehensweise wie folgt festlegen:

1. Die Verwaltung schaut, dass das Schulamt die Rektorenstelle ausschreibt.

2. Die Stadt stellt adäquate Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung und ggf. die spätere Ganztagesgrundschule zur Verfügung.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Hat die Verwaltung schon mit dem Schulamt wegen der Rektorenstelle gesprochen?

  • Die Verwaltung hat mit dem Schulamt Kontakt aufgenommen. Derzeit ist die Stelle nicht ausgeschrieben. Dies wird der nächste Schritt sein. Es soll jemand gefunden werden, der sich freut, eine Grundschule zu entwickeln und voranzubringen.

Macht eine der beiden kommissarischen Schulleiterinnen die Stellvertretung?

  • Eventuell ist eine der beiden bereit, die Stellvertretung zu übernehmen. Die Schulleitung wurde jedoch abgelehnt.

War die Rektorenstelle schon ausgeschrieben?

  • Die Stelle war ausgeschrieben. Es hat sich niemand beworben. Dann wurde eine Pause gemacht. Jetzt soll die Stelle wieder ausgeschrieben werden.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis und wird bei Vorliegen neuerer Erkenntnisse wieder informiert.

Realschule Dornhan. Ersatzbeschaffung Möblierung Lehrerzimmer

- Auftragsvergabe

Die Realschule hat nachfolgende Ersatzbeschaffungen in Bezug auf die Möblierung in den Haushaltsplanjahren 2023 und 2024 angemeldet:

- Lehrerzimmer: Tische, Stühle, Sitzmöbel

- Rektorat und Konrektorat: Schreibtische, Schränke, Stühle

- Sekretariat: Schreibtisch, Schränke, Stuhl, Theke

Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 55.000 EUR.

Beim Vor-Ort-Termin zwischen Schule und Verwaltung wurde der Bedarf im Lehrerzimmer als am dringlichsten eingestuft.

Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote lagen zur Sitzung vor.

Bieter 1Bieter 2Bieter 3
Schrankwand u. Garderobe

11.214,66 €

7.679,67 €

7.954,20 €

Tische u. Stühle

7.000,00 €

7.165,40 €

6.968,81 €

Gesamt

18.214,66 €

14.845,07 €

14.923,02 €

Die Maßnahme war im Haushaltsplan 2023 geplant (Ansatz 35.000 EUR). Die Schulleitung hat Ende 2023 eine spätere Bewirtschaftung bzw. Mittelübertragung beantragt.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Vom Etat 2023 werden 70 % genommen. Wird das Budget der Schule 2024 um den Etat gekürzt?

  • Das Budget wird nicht gekürzt. Die Mittelübertragung wurde erst zwischen den Jahren beantragt, als der Haushaltsplan bereits beschlossen war. Wenn die Anfrage frühzeitig im September gekommen wäre, hätten die Mittel an anderer Stelle eingeplant werden können.

30 % der Mittel werden aus 2024 genommen. 70 % aus dem Jahr 2023. Können Haushaltsmittel angespart werden?

  • Haushaltsmittel sollen nicht angespart werden. Wenn die Aufgabe dringlich ist, soll diese im entsprechenden Haushaltsjahr vollzogen werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Auftragsvergabe nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu. Der Auftrag wird an den Bieter 2 (Fa. ASS Einrichtungssysteme GmbH) zum Gesamtpreis von 14.845,07 EUR vergeben.

Der Mittelübertragung aus dem Jahr 2023 für diese Beschaffung in Höhe von 70 % des Auftragswertes = 10.400 EUR wurde zugestimmt.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung – FwKS)

Auf Initiative des Gemeindetages hat das Innenministerium die Verordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) angepasst. Diese VOKeFw ist zum 19.03.2024 in Kraft getreten.

Die geänderten Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind ab Inkrafttreten, also für alle Einsätze ab dem 19.03.2024, zu erheben. Da die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge in der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS verankert sind, muss diese angepasst werden.

In diesem Zuge wurden auch die Kostenersatzsätze für das Personal und die Sonderlösch- und Einsatzmittel neu kalkuliert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung – FwKS) gemäß der beigefügten Beratungsvorlage.

Umbenennung des Alten Friedhofs, Dornhan in „Park Pont-de-Vaux“ und Anbringung einer Informationstafel zum „Alten Friedhof“, Dornhan

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Partnerschaft mit Pont-de-Vaux kam der Wunsch aus dem Freundeskreis auf, dieses Jubiläum mit einem besonderen Geschenk zu würdigen.

Das Gelände des Alten Friedhofs wurde 2021 entwidmet. Der Bereich wurde sukzessive umgestaltet, es wurden ein Boule Platz und Sitzbänke installiert und im Rahmen der Feier des Partnerschaftsjubiläums wird noch ein Partnerschaftsbaum gepflanzt.

Um das Gelände neben dem Mehrgenerationenplatz nun neu zu benennen wurde vorgeschlagen, dieses in „Park Pont-de-Vaux“ umzubenennen und hier einen bleibenden Platz für die langjährige, gute Partnerschaft mit unserer französischen Partnergemeinde zu schaffen.

Die Benennung soll durch ein Schild, welches anlässlich des Jubiläums am 29.06.2024 enthüllt werden soll, kenntlich gemacht werden.

Ebenfalls soll an dem Tag die Hinweistafel, die über die Geschichte des „Alten Friedhofs“ informiert, enthüllt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Heimatverein Dornhan als Initiator hat hierfür das entsprechende Hinweisschild gestaltet.

Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:

Wohin verweist der QR-Code?

  • Dieser verweist auf die Homepage der Stadt Dornhan. Die entsprechende Seite muss auf der Homepage der Stadt Dornhan noch eingerichtet werden.

Der Begriff „alter Friedhof“ wird nicht als treffend angesehen. Vorgeschlagen wird die Bezeichnung ehemaliger Friedhof.

  • Bei der Bezeichnung „alter Friedhof“ handelt es sich um einen Eigennamen, der schon seit Jahrzehnten in Dornhan gebraucht wird.

Wie ist die Oberfläche der Tafel?

  • Die Oberfläche der Tafel wird von einem Fachmann ausgesucht. Sie soll so beschaffen sein, dass sie lange hält und sie bei Beschädigungen nicht gleich kaputtgeht.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Benennung des „Alten Friedhofs“ in „Park Pont-de-Vaux“ mit Anbringung der entsprechenden Hinweistafel und der Aufstellung der Informationstafel zum „Alten Friedhof“ zu.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Bekanntgaben

aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.

Sonstiges

Einwohnerzahl

Der Vorsitzende gab die Einwohnerzahl zum 31.03.2024 bekannt. Zum 31.03.2024 sind 6.235 Einwohner in Dornhan gemeldet. Zum Vergleich waren es am 31.12.2023 6.253 Einwohner. Die Zahlen vom Statistischen Landesamt zum 31.12.2023 liegen noch nicht vor.

Informationsveranstaltung Glasfaseranschluss in Leinstetten

Am Donnerstag, 11.04.2024 gab es in Leinstetten eine Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau in Leinstetten. Die Bevölkerung wurde darum gebeten, der Telekom gegenüber das Einverständnis zu erteilen, dass die Glasfaserleitung ins Haus gelegt werden darf. Dies ist momentan kostenfrei. Damit ist noch keine Buchung des Anschlusses verbunden.

In Weiden wurde diese Information im Ort mündlich so weitergegeben.

Die Erschließung der Gewerbegebiete mit Glasfaser erfolgt durch die Telekom bis Ende 2025 und wird über das Landratsamt Rottweil und das Programm weiße Flecken gefördert. Der Glasfaseranschluss der Außenbereiche erfolgt ebenfalls.

Kreisstraße nach Gundelshausen

Die Dorfgemeinschaft Gundelshausen hat sich ans Landratsamt Rottweil gewandt und sich über den Zustand der Kreisstraße 5519 Dornhan - Gundelshausen beschwert. Das Straßenbauamt hat in einem Schreiben u. a. wie folgt Stellung genommen:

„Dem Ausschuss für Umwelt und Technik könnte vorgeschlagen werden, die Strecke nicht auszubauen, sondern lediglich instand zu setzen („Sanierung mit Minderbreite“). Auch unter der Prämisse, dass das Gremium sich so entscheiden wird, könnte ich Ihnen im Moment nicht sagen, wann die Umsetzung erfolgen würde. Zum einen wird die Reihenfolge der Instandsetzungsmaßnahmen nach objektiven Kriterien bestimmt, und danach wären andere Strecken vorrangig instand zu setzen. Zum anderen ist der Personalmangel im Straßenbau mittlerweile so gravierend, dass der übliche Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann.“

Der Vorsitzende betonte, dass es nur um einen Fahrbahnbelad geht und sich alle dafür einsetzen sollen, dass dies endlich passiert.

Weiherleswald

Die Firma RES hat gegenüber der Stadt Dornhan schriftlich bestätigt, dass die Entfernung der Windkraftanlage Dornhan 4 mindestens 1 km von Marschalkenzimmern entfernt ist. Die Firma RES prüft zudem, ob die Entfernung weiter vergrößert werden kann. Dies ist jedoch von den laufenden Bodenuntersuchungen abhängig.

An der Höhe der Windkraftanlage soll nichts verändert werden. Alle Windkraftanlagen sollen einheitlich bestückt und gleich groß werden.

Starkregenrisikomanagement

Der Auftrag wurde erteilt. Ein erstes Eröffnungsgespräch ist anberaumt.

Baumaßnahme Schillerstraße

Die Firma Merz hat angekündigt, erste Vorbereitungen auf dem Baugrundstück zu machen. Ein Bauantrag wurde bisher nicht gestellt.

Anfragen

Wie ist der Verfahrensstand bei der Bebauung des alten Kroneareals?

  • Der Baubeginn ist für Ende April 2024 angedacht. Die Baugenehmigung liegt jedoch noch nicht vor.
Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
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Ausgabe 17/2024

Orte

Dornhan

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Stadtverwaltung Dornhan
26.04.2024
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