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Bericht Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderats am 24.06.2025 Die Themen der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 waren wieder einmal bunt gemischt. Neben der Kriminalitätsstatistik...

Sitzung des Gemeinderats am 24.06.2025

Die Themen der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 waren wieder einmal bunt gemischt. Neben der Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr standen vor allem Themen aus dem Bau- und Ordnungsbereich auf der Tagesordnung.

Bürgerfragestunde

Nachdem der Bürgermeister keine Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung zu verkünden hatte, stieg er direkt in die Bürgerfragestunde ein.

Ein Bürger erkundigte sich nach einer Suchfunktion im Ratsinformationssystem der Gemeinde und im Onlineportal des Mitteilungsblattes. Er regte an, diese Funktion hinzuzufügen. Die Verwaltung sagte zu, die Möglichkeiten, die es hier gibt, abzuklären.

Des Weiteren erkundigte sich dieser Bürger nach dem Sachstand der Einführung einer Videoüberwachung. Diese nicht ganz einfache Prüfung wurde bereits vor einiger Zeit angestoßen. Es liegt noch kein Ergebnis vor. Die Prüfung dauert an.

In naher Zukunft werden die Dettenhäuser Straße und die Straße von Weil im Schönbuch nach Waldenbuch saniert. Der Bürger regte an, diese Maßnahmen gemeinsam durchzuführen und dafür zu sorgen, dass für die Arbeiten mehr Bautrupps zur Verfügung stehen. Er hielt diese Vorgehensweise für die betroffenen Anlieger für verträglicher. Die Baumaßnahme der Straße nach Dettenhausen wird vom Landkreis geplant und durchgeführt. Die Baumaßnahmen in der Dettenhäuser Straße werden von der Gemeinde geplant und durchgeführt. Da es sich bei der Dettenhäuser Straße um eine Kreisstraße handelt, wird im Vorhinein eine Kostentragungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis abgeschlossen. Im Gegenzug zur Baumaßnahme des Landkreises sind in der Dettenhäuser Straße alle Medien (Wasser, Kanal und Straße) betroffen und werden saniert. Daher wird die Maßnahme des Landkreises auch zeitlich deutlich schneller fertiggestellt sein. Die Verwaltung war zudem anderer Ansicht als der Bürger. Kommen mehrere Bautrupps gleichzeitig zum Einsatz, kommt es zu großen Umleitungen. Die betroffenen Grundstücke sind über längere Zeit nicht anfahrbar, auch für die Rettungsdienste. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine längere Bauzeit verträglicher für die Betroffenen.

Zuletzt erkundigte sich der Bürger nach dem Stand der Sanierungsarbeiten des Gebäudes ehemals „Getränke Maurer“. Bürgermeister Lahl führte aus, dass die Arbeiten positiv voranschreiten. Seit Mai sind die Sanierungsarbeiten fertiggestellt. Mitte Juni ist ein Erstbezug angedacht. Abschließend führte Herr Lahl aus, dass die Gemeinde auf jeden Fall bis Mitte des Jahres 2026 genügend Wohnplätze im Bereich der Flüchtlingsunterbringung bereitstellen kann.

Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach dem Bauprojekt Bürgerhaus. Er sprach stehendes Wasser in der Baugrube an und wollte hierzu wissen, ob dies geplant war und ob es sich um Grundwasser handelt. Der Bürgermeister stimmte beides mal zu. Es handelt sich tatsächlich um Grundwasser und man hat bereits bei der Planung damit gerechnet und dies entsprechend berücksichtigt.

Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2024 für Weil im Schönbuch

Wie in jedem Jahr informierte der Leiter des für Weil im Schönbuch zuständigen Polizeipostens Schönaich den Gemeinderat und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die polizeiliche Kriminalitäts- und Verkehrsstatistik für das vergangene Jahr. Hierzu begrüßte Bürgermeister Lahl Herrn Götz herzlich in der Sitzung.

Gleich zu Beginn betonte Herr Götz, dass Weil im Schönbuch ein „sicheres Gebiet“ sei. Im Jahr 2024 wurden in Weil im Schönbuch 245 Straftaten aktenkundig. Dies ist keine besonders hohe Anzahl und im Vergleich zu den Zahlen im Land und im Landkreis Böblingen liegt diese Fallzahl unter dem Durchschnitt. Im Gegenzug zu 2024 stieg die Anzahl der Straftaten in Weil im Schönbuch sehr gering um rd. 8 %. Insgesamt konnten 2024 170 Straftaten aufgeklärt werden, so dass die Aufklärungsquote bei rd. 70 % lag und somit gegenüber 2023 nochmals gestiegen ist. Auch im Vergleich mit dem Landkreisdurchschnitt war die Aufklärungsquote der Straftaten aus Weil im Schönbuch sehr gut. Bei den 2024 geklärten Straftaten handelte es sich jedoch nicht nur um Straftaten aus dem Jahr 2024, was am Beispiel der Tageswohnungseinbrüche deutlich wurde. Hier wies die Polizei eine Aufklärungsquote von 200 % auf, was damit zusammenhängt, dass 2024 neben dem einen Wohnungseinbruch aus demselben Jahr ein Wohnungsaufbruch aus dem letzten Jahr aufgeklärt wurde. Die Schadensdelikte aus 2024 konnten mit einem Wert von 664.000 Euro beziffert werden. Das lag an den vielen Betrugsdelikten.

Bei der Mehrzahl der Straftaten, bei 52 Straftaten, handelte es sich um Diebstahl. Hinzu kamen 27 Vermögens- und Fälschungsdelikte, 28 Sachbeschädigungen und 13 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei den 34 verzeichneten Körperverletzungsdelikten handelte es sich zum Großteil um leichte Körperverletzungsdelikte. Weiter gestiegen ist nochmals die Internetkriminalität.

Insgesamt konnten im Jahr 2024 159 Tatverdächtige ermittelt werden. Davon waren 137 Männer und 22 Frauen. Der Großteil der Tatverdächtigen war älter als 21 Jahre. Unter den Tatverdächtigen waren 79 mit deutscher und 80 mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Einen ebenso wichtigen Bestandteil des jährlichen Berichts der Polizei stellt das Unfallgeschehen auf der Gemarkung Weil im Schönbuch dar. 2024 wurden 76 Verkehrsunfälle auf der Gemarkung Weil im Schönbuch verzeichnet. Davon 18 Unfälle mit Personenschaden. Getötet wurde zum Glück niemand, doch gab es erneut fünf Schwerverletzte und 16 Leichtverletzte. Neben den „klassischen Verkehrsunfällen“ wurden 76 Unfallfluchten aktenkundig. 68 davon innerorts. Dies stellt eine Steigerung von 17 % dar. An dieser Stelle wies Herr Götz wie im vergangenen Jahr darauf hin, dass immer mehr Verkehrsunfälle mit Radfahrern aufgenommen werden müssen. 2024 wurden 11 Radfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt, davon fünf schwer. Oftmals werden Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrern von ebendiesen verursacht. Daher appellierte der Postenleiter an alle Fahrradfahrer, sich im Straßenverkehr adäquat zu verhalten und die entsprechende verkehrstaugliche Ausrüstung mitzuführen, wie beispielsweise ein funktionierendes Licht und einen intakten Helm. In Weil im Schönbuch gab es 2024 keinen Unfallschwerpunkt.

Im Nachgang zum Bericht von Herrn Götz erkundigte sich Gemeinderat Heydenreich über die Zusammensetzung der Straftaten bei nichtdeutschen Straftätern. Er sprach an, dass Deutsche die ein oder andere Straftat, wie bspw. Verstöße gegen das Ausländerrecht, ja gar nicht begehen können. Diese Frage konnte Herr Götz aus dem Stehgreif nicht beantworten. Er wird dem Gemeinderat hier aber die Zahlen zusammenstellen.

Des Weiteren sprach Herr Heydenreich die nicht aufgeklärten Sachbeschädigungen an und wollte wissen, ob dies zum Großteil Sachbeschädigungen an Gebäuden seien. Herr Götz führte hierzu aus, dass unter Sachbeschädigung etliche Dinge subsumiert werden, u.a. auch Graffitis.

In diesem Zusammenhang wurde weitergefragt, ob gerade Sachschäden an Gebäuden durch eine Videoüberwachung eingedämmt werden können. Eine Videoüberwachung kann durchaus im Einzelfall behilflich sein, einen Täter zu ermitteln, vor allem wenn es sich um regionale Täter handelt. Herr Götz berichtete, dass in Schwerpunktbereichen durchaus mehr Kräfte von der Polizei eingesetzt werden und vermehrt Streife gefahren wird.

Gemeinderat Frey lag es auf dem Herzen, die steigenden Gewalttaten in der Gesellschaft anzusprechen. Beispielsweise verwies er auf einen aktuellen Zeitungsartikel zum Thema Femizid. Niemand dürfe Augen und Ohren vor solchen Taten verschließen. Die Gesellschaft hat hier eine entsprechende Verantwortung. Der Bürgermeister und Herr Götz stimmten Herrn Frey zu und der Postenleiter berichtete hierzu, dass in den letzten Jahren die Zahl der Platzverweisverfahren gestiegen ist.

Ausbau von Ladesäuleninfrastruktur für Elektroautos im Bereich Parkplatz Wilhelmstraße/Bahnhofstraße (Kelterplätzle – öffentlicher Parkplatz) und Hauptstraße 14 (öffentlicher Parkplatz) – Anfrage der Firma Wirelane zu einem hausneutralen Nutzungsvertrag

Bürgermeister Lahl berichtete, dass die Firma Wirelane Public 1 GmbH auf die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um eine Gestattung für eine Sondernutzung von jeweils einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten (zwei Stellplätzen) für das Laden von Elektroautos zugekommen ist. Die gewünschten Standorte befinden sich auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Hauptstraße 14 und dem „Kelterplätzle“.

Aus Sicht der Verwaltung war der Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur in guter Erreichbarkeit und verteilt über das Gemeindegebiet sinnvoll. Bisher war die Herangehensweise der Gemeinde in Abstimmung mit dem Gemeinderat, dass die Gemeinde öffentliche Flächen kostenfrei als Förderung der E-Mobilität zur Verfügung stellt, wenn Investoren für E-Ladesäulen anfragen. Konkrete Anfragen wurden in den jeweiligen Gremien (Ortschaftsräte Neuweiler und Breitenstein, Gemeinderat) zur Abstimmung gestellt und bisher immer positiv entschieden.

Auch weiterhin besteht der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und die Verwaltung befürwortete aus diesem Grund die Anfrage der Wirelane Public 1 GmbH. Zum Sitzungszeitpunkt standen im Ortsgebiet Weil im Schönbuch vier öffentliche Ladestationen zur Verfügung. Eine weitere öffentliche Ladestation stand im Gewerbegebiet Sol. Und in den Ortschaften Neuweiler und Breitenstein waren jeweils zwei Ladestationen am Entstehen.

Nachteilig an der Schaffung neuer Ladestationen ist, dass jeweils zwei (je nach baulicher Möglichkeit an der Hauptstraße auch drei) öffentliche Stellplätze für die allgemeine Nutzung von Verbrennerfahrzeugen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile sprach sich die Verwaltung für eine Überlassung der Flächen an die Wirelane Public 1 GmbH unter den im Beschlussvorschlag genannten Bedingungen aus. Der Vorsitzende wies explizit darauf hin, dass lediglich die Fläche zur Verfügung gestellt wird. Selbstverständlich bleibt die Verwaltung auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bspw. Schlagloch zuständig. Die Ladestationen selbst baut und betreibt jedoch die Firma Wirelan auf eigene Kosten. Sie nimmt auch die Verkaufserlöse ein.

Gemeinderat Wolfgang Brennenstuhl sprach sich ebenfalls dafür aus, diese Vereinbarung einzugehen und die Flächen für diese Zweck kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Er schlug vor, die Ladestationen jeweils im rückwärtigen Bereich einzubauen, damit so wenig „normale Stellplätze“ als möglich entfallen. Herr Brennenstuhl erkundigte sich, ob die bisherigen Verträge auch über 10 Jahre geschlossen wurden und ob dies einen üblichen Vertragszeitraum darstellt. Beides wurde von der Verwaltung bejaht. Abschließend regte Herr Brennenstuhl an die Beschilderung einer zeitlichen Beschränkung (8 bis 20 Uhr) wegzulassen, damit auch abends an den Säulen Fahrzeuge geladen werden können. Diesbezüglich pflichtete ihm Gemeinderätin Himmelein bei. Besonders nachts ist oft zu viel Strom vorhanden.

Einstimmig sprach sich das Gremium für eine kostenlose Nutzungsüberlassung der gemeindlichen Flächen auf den öffentlichen Parkplätzen „Hauptstraße 14“ und „Kelterplätzle“ an die Firma Wirelane Public 1 GmbH aus München aus. Die kostenfreie Überlassung erfolgt mit dem Ziel der Förderung der Elektromobilität und aus Gleichbehandlungsgründen mit den bisherigen Überlassungen für Anbieter von Ladesäulen für Elektroautos. Die Investition in die gesamte Infrastruktur und den Betrieb nebst Haftung wird von der Firma übernommen. Die Vertragslaufzeit wurde auf 10 Jahre, mit der Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, festgelegt.

Regelung zur Anbringung von Werbung an Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet – Prüfauftrag an die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion

Die CDU-Gemeinderatsfraktion ist mit der Prüfung eines „Werbeverbots“ mittels Plakaten an Straßenlaternen auf die Verwaltung zugekommen. Im Schwerpunkt geht es um die Anbringung von Werbeschildern an Straßenbeleuchtungen auf Gehwegen und Straßen ohne Gehweg (Mischverkehrsflächen), die die Sicherheit und das Ortsbild im öffentlichen Raum negativ beeinflussen. Die Verwaltung soll prüfen, ob ein „Werbeverbot“ an diesen Orten möglich ist und zukünftig auf die Ausstellung von Sondernutzungsgenehmigungen verzichtet werden kann.

Die Verwaltung begrüßte ein solches Verbot. Geklärt werden muss jedoch im Vorhinein der Umgang mit Wahlwerbung. Des Weiteren sollten Ausnahmen bestehen bleiben. Hier nannte der Bürgermeister bspw. die Flächen, die in Grünflächen liegen, wie bspw. die Ankündigungstafeln an den Ortseingängen. Ebenso sollen Flächen, auf denen Großplakate gestellt werden können, nicht unter das Verbot fallen und bestehende, festinstallierte Werbetafeln, die sich zumeist auf Privatgrund befinden.

Eine Plakatierung muss im Vorhinein genehmigt werden. Es handelt sich hierbei um eine Sondernutzung, die gebührenrelevant ist. Mit der Genehmigung versendet die Verwaltung entsprechende Aufkleber, die dann zu Kontrollzwecken auf den Plakaten angebracht werden müssen. Greift künftig ein solches Verbot, entfallen die Gebühreneinnahmen für die Gemeinde. Diese sind allerdings relativ gering.

Gemeinderat Mondry unterstützte den eingebrachten Prüfauftrag. Es bat darum, in Bezug auf Wahlwerbung für die Zukunft auch eine maximale Anzahl an Plakaten pro Genehmigung festzulegen.

Gemeinderat Frey regte an, künftig auch zu kontrollieren. Hierzu führte die Verwaltung aus, dass auch jetzt bereits kontrolliert wird. Wird ein Verfahren in die Wege geleitet, zieht sich das oft alleine wegen der korrekten gesetzlichen Vorgehensweise in die Länge. Ein Abhängen durch den Bauhof, d.h. eine s.g. Ersatzvornahme, darf erst nach einer entsprechenden Anhörung erfolgen. Des Weiteren muss dem Plakatsteller zuerst die Möglichkeit gegeben werden, das Plakat selbst abzuhängen. Lediglich wenn eine Gefährdung von der Plakatierung ausgeht, kann zügiger gehandelt werden.

Gemeinderat Hiller sprach sich dafür aus, die Größe und die Anzahl der Plakate zu reglementieren. Er zeigte sich skeptisch bezüglich der Unterscheidung zwischen Werbe- und Wahlplakat.

Mit einer Gegenstimme sprach sich das Gremium für den Prüfantrag an die Verwaltung und die Festlegung einer Maximalzahl aus.

Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart – Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen – Beteiligungsverfahren gem § 9 Abs. 2 ROG/§ 12 Abs. 2 LplG – Änderungen nach der ersten öffentlichen Beteiligung – Stellungnahme der Gemeinde zu den Änderungen

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze sowie die Raumnutzungskarte geändert.

Der Gemeinderat hat sich mit der ersten Auslegung bereits in der Sitzung am 16.01.2024 mit diesem Thema befasst und eine Stellungnahme der Gemeinde beschlossen. Darin wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen die Ausweisung der auf der Gemarkung Weil im Schönbuch-Neuweiler liegenden Fläche erhoben. Es wurde ausdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Genehmigungsverfahren (Bsp.: Natura 2000 Verträglichkeit, Landeswaldgesetz, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Luftverkehrsgesetz) hingewiesen. Weiter wurde in Bezug auf eine westlich des Vorranggebiets (im Gewann Grubenhau) befindliche altlastenverdächtige Fläche vorgeschlagen, einen Hinweis auf etwaige Altlasten aufzunehmen.

Nach Eingang und Bearbeitung aller im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugegangenen Anregungen haben sich im weiteren Planungsprozess Änderungen in der Teilfortschreibung ergeben, die einer weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch die Region Stuttgart bedarf.

Im Folgenden ging der Bürgermeister detailliert auf die Änderungen in der Teilfortschreibung ein. Nun erhielt die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, zu den oben dargestellten Änderungen der vorgesehenen Teilfortschreibung des Regionalplans Stellung zu nehmen. Da sich aus Sicht der Verwaltung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, schlug die Verwaltung vor, nochmals dieselbe Stellungnahme wie im ersten Beteiligungsprozess zu beschließen. Des Weiteren schlug die Verwaltung vor, nochmals auf die Altlastenverdachtsfläche Grubenhau hinzuweisen, die sich in unmittelbarer Nähe zur vorgeschlagenen Vorrangfläche für Windkraft befindet.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise.

Anmerkung der Redaktion: Der vollständige Planentwurf und die Änderungen aus der ersten Beteiligungsphase mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden.

Vergabe Bauleistungen für das Projekt Neubau Bürgerhaus – Vergabe der Rohbauarbeiten

Derzeit erstellt die Gemeinde den Neubau eines Bürgerhauses mit Außenanlagen um den Feuerwehrsee. Mittlerweile erfolgte, in der Zeit vom 07.04. bis 19.05.2025, die dritte Ausschreibung des Projekts. Europaweit ausgeschrieben wurden die Rohbauarbeiten. Es wurden 13 Angebote rechtzeitig abgegeben. Alle abgegebenen Angebote waren vollständig und konnten gewertet werden.

Die Prüfung der Angebote wurde vom Büro Guggenberger & Ott, die auch die Bauleitung vom Architekturbüro Auer und Weber übernehmen, durchgeführt. Das Büro Guggenberger & Ott hat das Leistungsverzeichnis (bepreist) erstellt und die Ausschreibung fachlich begleitet.

Der Vergabevorschlag sprach sich für die günstigste und wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Wolfer & Goebel Bau GmbH aus Stuttgart aus. Die gesamtgünstigste Bieterin verfügt über die erforderliche Fachkenntnis einschließlich Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Es stehen derzeit ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel zur Verfügung.

Der Planwert (Budget in der Kostenverfolgung) für die Rohbauarbeiten lag bei 1.926.260 Euro. Die Vergabesumme lag somit um 65.282 Euro über dem Planwert, was 3,4 % entsprach. Weitgehend kompensiert werden kann die Budgetüberschreitung durch die bisherigen Ausschreibungsergebnisse. Die Angebotssumme lag um fast 300.000 Euro unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis und war als marktangemessen zu bezeichnen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Bauleistungen für die Rohbauarbeiten für das Projekt Neubau Bürgerhaus zu einer Bruttoangebotssumme von 1.991.542,24 Euro an die Firma Wolfer & Goebel Bau GmbH, Albstadtweg 5, 70567 Stuttgart vergeben werden.

Die Durchführung der Rohbauarbeiten ist vom 07.08.2025 bis zum 25.03.2026 geplant. In diesen Zeitplan ist die Durchführung des Seenachtsfestes eingeplant und mit der Feuerwehr abgestimmt. Eine Woche vor dem Seenachtsfest sind Geothermiebohrungen geplant. Die Fertigstellung des Bürgerhauses nebst allen Freianlagen ist weiterhin auf Ende 2027 terminiert.

Abschließend berichtete der Bürgermeister über zwei ungeplante Dinge. Zum einen ist man bei den Arbeiten auf eine Kalksteinbank gestoßen. Entsprechende Maßnahmen werden zu Mehrkosten führen, deren Höhe zum Sitzungszeitpunkt noch nicht bezifferbar war. Diese Kosten müssen von der Gemeinde getragen werden.

Des Weiteren wurde vom Statiker ein Mangel am Verbau festgestellt. Dieser Mangel konnte durch das Anbringen von Ankerplatten und längeren Erdnägeln behoben werden. Hier handelte es sich um einen Fehler in der Ausführung. Die Mehrkosten müssen von der Aushubfirma getragen werden.

Kläranlage Totenbach, Ersatz von Rechen bei den Hebeschnecken

Beginnend erläuterte Ortsbaumeister Ehmann die Gesamtfunktion der Kläranlage Totenbach anhand von Plänen. Die Kläranlage wurde um das Jahr 1990 grundlegend saniert bzw. in großen Teilen neu gebaut. Zwischen den beiden runden Belebungsbecken befinden sich Hebeschnecken und ein Kammrechen aus den 90er-Jahren. Dieser Rechen holt Verzottungen, wie Haare etc. aus dem Abwasser des Belebungsbeckens. Der alte Rechen ist inzwischen irreparabel aufgrund von ausgeschlagenen Wellen, defekten Schmiernippeln, abgebrochenen Zähnen. Eine Ersatzteilbestellung ist nicht möglich. Der abgängige Siebrechen soll ersetzt werden durch ein Spiralsieb. Für diesen Ersatz wurden vom Klärwärter drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot stammte von der Firma Passavant-Geiger. Die Verwaltung schlug vor, den Auftrag im Rahmen eines Direktauftrags zu vergeben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 54.371,10 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Montage. Die Verwaltung ging von Gesamtkosten von rd. 60.000 Euro aus.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Firma Passavant-Geiger-GmbH aus Aarbergen für den Austausch des Rechens an den Hebeschnecken der Kläranlage Weil im Schönbuch zu beauftragen.

Bekanntgaben der Verwaltung

Bürgermeister Lahl berichtete über den aktuellen Stand des Umbaus des Regenüberlaufbeckens (RÜB) 665 auf der Kläranlage. Für schmutzeinleitende Bauwerke muss alle 15 Jahre eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. 2021 ff. wurde das Thema die Kläranlage und die Regenwasserbehandlung (RÜB und RÜ auf der Kläranlage) aufgearbeitet und anschließend beschieden. Gegen diesen Bescheid wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung Widerspruch eingelegt. Sobald dieser Bescheid seine Rechtskräftigkeit erlangt, muss der Umbau des RÜBs auf jeden Fall durchgeführt werden. Künftig soll das RÜB die Funktion eines Durchlaufbeckens erhalten. Die Bausumme beläuft sich auf ca. 1,5 Mio. Euro.

In den Jahren 2020 bis 2023 wurden mehrfach Förderanträge für diesen Umbau beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht, die allesamt abgelehnt wurden. Die Aussichten auf eine künftige Förderung sind ebenfalls sehr gering.

Zeitnah wird ein neuer Leitfaden vom Umweltministerium Baden-Württemberg erscheinen. Die Verwaltung schlug daher vor, die Maßnahme nun nochmals nach diesem Leitfaden zu bemessen und zu optimieren. Im Jahr 2026 soll dann eine Planung und im Jahr 2027 die Realisierung, auch ohne Förderung, erfolgen.

Gemeinderätin Himmelein begrüßte es, dass die Maßnahme angegangen wird und hoffte darauf, dass im Anschluss an den Umbau kein Toilettenpapier mehr in den Bäumen vor der Kläranlage im Bach hängt.

Anfragen der Damen und Herren Gemeinderäte

Gemeinderätin Himmelein erkundigte sich nach den Energieverbräuchen der gemeindlichen Gebäude. Die müssten der Verwaltung ja aus den Meldungen an die Energiebehörden vorliegen. Bürgermeister Lahl verwies auf die Energieberichte, die turnusmäßig im Sommer in das Gremium eingebracht werden.

Des Weiteren erkundigte sich Frau Himmelein, ob für die Flächen, auf denen die Kleidercontainer stehen, Pacht von der Gemeinde verlangt werden. Sie lehnte dies ab.

Zuletzt informierte Frau Himmelein, dass das Halteverbotsschild an der Kurve in der Tübinger Straße fehlt. Der Bürgermeister sicherte zu, dies dem Landratsamt zu melden bzw. den Sachverhalt mit der Baufirma zu klären.

Gemeinderätin Pfaff informierte, dass auf dem oberer Teil des Friedhofs Hägnach die Gießkannen fehlen. Der Bürgermeister wird diese Information an den Bauhof geben, damit dieser sich um die Kannen kümmert.

Gemeinderat Speidel erkundigte sich, ob die Ursache für den Wasserschaden am neuen Kindergarten Troppel mittlerweile gefunden wurde. Hierzu führte der Ortsbaumeister aus, dass im Wasser Glykol gefunden wurde. Dies könnte darauf hinweisen, dass Geothermiewasser im Fußboden ist und der Wasserkreislauf der Erdwärmepumpe von jemandem aus Versehen angezapft wurde. Bei der Überwachung waren die Drucke der Pumpe immer stabil, was darauf hinweisen könnte, dass dies eine einmalige Sache war. Derzeit arbeitet ein Sachverständiger ein Gutachten aus, welches dann der Versicherung vorgelegt werden muss. Die Trocknung wurde sukzessive durchgeführt. Dabei wurde keine laufende Undichtigkeit festgestellt. Der bisher kommunizierte Umzugstermin kann voraussichtlich nur knapp gehalten werden. Allerdings ist mit dem Kindergarten in der Jahnstraße eine entsprechende Rückfallebene vorhanden. Ab Januar steigen die Anmeldezahlen im Kindergarten Troppel, d.h. ab dann sollte dieser auch spätestens betrieben werden.

Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeindeverwaltung
16.07.2025
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